Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • Die Regelung in NRW bzgl. Alkoholausschank sind in §54 Absatz 5 zu finden:

    Zitat

    (5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.

    Ausnahmen für äußere Veranstaltungen (Schulfest, Verabschiedungen, ...) unterliegen also der Schulkonferenz.

    Interne Feierlichkeiten innerhalb des Lehrerkollegiums sind imho keine "schulischen Veranstaltungen" und unterliegen daher nicht diesem Abschnitt. Das das nicht in ein Besäufnis ausarten sollte und man natürlich nicht mit dem Sektglas vor den Kindern herläuft (auch wenn es für die Kinder mit Sicherheit nichts ungewöhnliches wäre) sind selbstredend.

  • Da gebe ich Dir Recht. Die Alkoholiker trinken sowieso, bei Trockenen sähe ich eher das Problem. Aber die Veganer müssen ja auch den Schnitzelweck verkraften.

    Hat der veganer ein Suchtproblem mit Fleisch?

  • Bevor sich das Thema verselbständigt und von meiner Anfrage entfernt, will ich mich für Eure Meinungen und Ratschläge bedanken.

    Ein Problem bei unserer Angelegenheit ist, dass viele der Beobachtungen nur auf Aussagen Dritter beruhen. Irgendein ein Elternteil hat Schlangenlinien beim Autofahren beobachtet. Jemand anderes ein unsicheres Gehen, wieder zwei, drei Kollegen berichten von deutlichem Alkoholgeruch. Da werden natürlich Gerüchte gestreut und mit Fakten vermischt. Wenige Kollegen wollen erfahren haben, dass der Kollege seit Jahren ein massives Problem mit Alkohol hat.

    Ich behaupte mal, dass 70% des Kollegiums, besonders die neuen Kollegen, überhaupt nichts von diesem Problem wissen.

    Andere behaupten, dass es unter Eltern und Schülern kein Geheimnis mehr ist.

    Offensichtliche Beweise für Alkoholsucht des Kollegen gibt es nicht, zumal er in der Schule sich bis dato kaum etwas zu Schulden kommen ließ. Aber es spricht viel dafür und die Sorge bleibt, dass zukünftig etwas schwerwiegendes passieren kann.

    Wir hoffen sehr auf die Einsicht des Chefs, hier tätig zu werden.

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