Alkoholiker im Kollegium - was tun?

  • "Letztlich ist die Frage nach der Suchterkrankung müßig, da sie kein Kriterium für irgendeine dienstliche Maßnahme ist."

    Sehe ich anders. Speziell Alkoholmissbrauch führt schon mittelfristig zu Charakterveränderungen, die die Beziehungsarbeit im schulischen Kontext verunmöglichen.


    Möchte an dieser Stelle anhand dieses Artikels anhand eines Freundes, zu dem ich vorhin den Kontakt ausgesetzt hab, über Jahre hinweg beobachtete Merkmale anmarkern:





    Und zum Thema Süchte:

    Alkoholismus ist freilich nur eine davon. Die Liste ist schier endlos. Verbreitet sind heute z.B. Alkoholsucht, Drogensucht, Gamingsucht, Pornografiesucht, Sexsucht, Kaufsucht, Arbeitssucht, Sportsucht, Medikamentensucht, ...

    Die Suchtstationen sind voll, und sie werden immer voller. Drum ist - in berechtigten Fällen - ein rechtzeitiges Eingreifen unerlässlich!

  • "Letztlich ist die Frage nach der Suchterkrankung müßig, da sie kein Kriterium für irgendeine dienstliche Maßnahme ist."

    Sehe ich anders.

    Sehe ich nicht nur anders, weiss ich ganz explizit, dass es bei uns im Kanton auch anders gehandhabt wird.

    Es gibt Formen von Alkoholismus, die sich nicht durch durchgängigen, sondern exzessiven Konsum in einzelnen Phasen auszeichnen.

    Früher oder später wird ein sogenanntes "Quartalssaufen" zu Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung führen und dann geht es den Arbeitgeber sehr wohl was an. Ich möchte an der Stelle nicht weiter ins Detail gehen aber ich habe da einen konkreten Fall im Kopf.

  • Ich möchte an der Stelle nicht weiter ins Detail gehen aber ich habe da einen konkreten Fall im Kopf.

    Ich ebenfalls. Und da hat die Bezirksregierung direkt mit drastischen Maßnahmen reagiert. Dabei ist auch interessant, dass es zu keinem Fehlverhalten im Unterricht oder mit SuS gekommen ist. Ich will auch nicht ins Detail gehen, da ich und meine Schule identifizierbar sind, aber dass es den Arbeitgeber nichts angeht ist ein Trugschluss.


    Wenn Personen mit Maschinen arbeiten, ist auch ohne Fehlverhalten der Arbeitnehmer direkt freizustellen. Man stelle sich vor, der Arbeitgeber weiß von Alkoholsucht, unternimmt nichts und dann passiert ein Arbeitsunfall. Das finden die zuständigen Stellen vermutlich weniger witzig.

  • "Letztlich ist die Frage nach der Suchterkrankung müßig, da sie kein Kriterium für irgendeine dienstliche Maßnahme ist."

    Sehe ich anders. ...

    Die Frage bleibt, ob das Bekanntwerden einer Sucht automatisch eine Maßnahme nach sich zieht. Das sollte ja irgendwo geregelt sein und nicht von subjektiver Sicht bestimmt werden.

  • Sissymaus

    Auch im Chemieunterricht ist die Handhabung gefährlicher Stoffe unter Drogeneinfluss ein No Go. Bei konkretem Verdacht kann sowohl tarifrechtlich als auch beamtenrechtlich eine Untersuchung der Dienstfähigkeit erfolgen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Früher oder später wird ein sogenanntes "Quartalssaufen" zu Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung führen und dann geht es den Arbeitgeber sehr wohl was an.

    Ja, aber eben erst in dem Moment, in dem das eintritt und nicht "präventiv".

    Und dann eben mit der konkreten Begründung über die Art der Beeinträchtigung und nicht mit einem "Eltern reden darüber, dass sich sie jedes zweite Wochenende betrinken würden". Eine medizinische Untersuchung ist ein weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen, so etwas mit Sicherheit nicht alleine auf Basis von Gerüchten und Erzählungen über Verhalten im privaten Umfeld möglich.

    (Das ist in den entsprechenden Vorgaben auch genau so geregelt, die in der Regel auch vollständig den Namen "Dienstvereinbarung Sucht am Arbeitsplatz" tragen.)

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