Formal nicht korrekte Einstellung an Ersatzschule/Refinanzierung

  • Hallo liebe Lehrercommunity,

    Ich war bis vor kurzen an einer öffentlichen Schule in NRW und bin jetzt zu einer Privatschule gewechselt.
    Bei der Einstellung an der Privatschule wurde der Vertrag zunächst unterschrieben, ohne dass ein polizeiliches Führungszeugnis vorlag. Mir wurde allerdings ein Zettel mitgegeben, mit dem ich ein solches beantragen sollte. Beim zuständigen Regierungspräsidium lag zu diesem Zeitpunkt auch schon ein Führungszeugnis meiner vorherigen Einstellung vor, das noch keine 5 Jahre alt ist und bei einer Einstellung an einer öffentlichen Schule demnach völlig ausreichend gewesen wäre.

    Zum Zeitpunkt der Einstellung war bei mir alles Mögliche los und es ist möglich, dass ich diesen Antrag tatsächlich vergessen habe; jedenfalls lag das Führungszeugnis beim Regierungspräsidium nicht vor. Zunächst war das jedoch niemandem aufgefallen und ich habe meine Stelle ganz normal angetreten.

    Nach 3 Monaten kam dann einmal die Nachfrage, ob das Zeugnis vorliege und ich habe es natürlich sofort beantragt und ein paar Tage später war es beim Regierungspräsidium (es liegen natürlich keine Vorstrafen vor). Jetzt will dieses mein Gehalt allerdings erst ab dem Vorliegen des Führungszeugnisses refinanzieren und die Privatschule droht mir damit, mein Gehalt zurückzufordern.

    Bei Lichte betrachtet ist es an sich natürlich ein großes Problem, dass meine Schule scheinbar Lehrkräfte anstellt ohne vorher deren Führungszeugnisse zu prüfen; trotzdem stellen sich mir folgende Fragen, bei denen ich hoffe, dass ein Schulrechtsexperte im Forum vielleicht weiterhelfen kann:
    1. Hätte das Regierungspräsidium nicht viel früher merken müssen, dass das Führungszeugnis fehlt?
    2. Ist die Verweigerung der Refinanzierung eine legitime und legale Reaktion des Regierungspräsidiums auf die unkorrekte Einstellung?
    3. Darf die Schule mein Gehalt von mir zurückfordern/einbehalten (im Vertrag steht Gehalt nach Refinanzierbarkeit).
    4. Sollte das beim Regierungspräsidium vorliegende Führungszeugnis nicht auch für eine Einstellung an einer Privatschule genügen?

    Von der konkreten Gehaltszahlung abgesehen stellt sich noch eine weitere Frage für mich: wirkt sich der Zeitraum, in dem ich so gesehen unerlaubt unterrichtet habe auf meine Unterrichtszeit aus, wenn es zum Beispiel um eine Verbeamtung oder eine Eingruppierung in Tarifgruppen geht?

    Viele Grüße
    Philosoretiker


  • Das Einzige, was ich beitragen kann ist, dass ein Führungszeugnis keine "Gültigkeit" besitzt. Es liegt in der Verantwortung der anfordernden Stelle, wie häufig sie ein aktuelles Führungszeugnis anfordern möchte. 5 Jahre würden dabei bei fast allen Trägern als "sehr alt" gelten, häufig muss man alle zwei Jahre ein aktuelles Zeugnis vorlegen. Bei Neueinstellungen sind fast immer aktuelle Zeugnisse erforderlich.

  • Beim zuständigen Regierungspräsidium lag zu diesem Zeitpunkt auch schon ein Führungszeugnis meiner vorherigen Einstellung vor, das noch keine 5 Jahre alt ist und bei einer Einstellung an einer öffentlichen Schule demnach völlig ausreichend gewesen wäre.

    5 Jahre ist quasi historisch alt. Das zählt selbst beim Land nur, solange du keinen Tag Vertragslücke hattest.

    Hast du eine Vertragslücke, darf es nicht älter als 3 Monate sein.


    2. Ist die Verweigerung der Refinanzierung eine legitime und legale Reaktion des Regierungspräsidiums auf die unkorrekte Einstellung?

    Da der Vertrag normalerweise nicht ohne gültiges Führungszeugnis geschlossen werden darf, ist es nur folgerichtig, dass das Land die Refinanzierung für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung verweigert. Das ist aber jetzt erst einmal eine Sache zwischen dem Land und deinem Privatschulträger.


    Ansonsten siehe Moebius Kommentar: Hol dir rechtlichen Beistand.

Werbung