Gesundheitszeugnis - anschieben oder vertrauen?

  • Gibt es eine Tabelle oder sowas, wo man erkennen kann, welches Referendariat von welchem Bundesland anerkannt wird?

    Grundsätzlich erkennen alle Länder untereinander die Abschlüsse an. Dabei kann es teilweise Probleme mit den Fachkombinationen geben, insbesondere wenn es das eigene Fach so gar nicht im Zielbundesland gibt.


    Gibt es eine Tabelle oder sowas, wo man erkennen kann, welche Kriterien in welchem Bundesland vor der jeweiligen Altergrenze erfüllt sein müssen um verbeamtet zu werden?

    Was meinst du damit? Bezüglich der gesundheitlichen Eignung dürfte es keinerlei Unterschiede geben. Es geht immer um die Frage, ob eine verfrühte Dienstunfähgkeit überwiegend wahrscheinlich ist. Das scheint nach deinen bisherigen Schilderungen von dir leider gegeben zu sein.

  • Dachte bisher, dass die Referendariate je nach Bundesland 2 bzw. 3 bzw. 4 Semester dauern und z.B. Bayern aus diesem Grund keine Bewerber mit Referendariat, das in anderen Bundesländern absolviert wurde, einstellt bzw. verbeamtet.

  • Das ist leider eine Falschinformation. 45 ist die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung. Es wird knapp, wenn man mit 40 ins Ref startet, da es (ohne evtl. Verlängerung) 2 Jahre dauert und dann noch (ohne evtl. Verlängerung) 3 Jahre auf Probe obendraufkommen.

    Worauf stützt du diese Aussage? Habe jetzt deine Aussage und zwei Gegenaussagen.


    (Trennung)


    Hatte gerade ein sehr produktives und informatives Gespräch.


    Ich werde den Anhörungsbogen nach Möglichkeit (eventuell zu knappe Frist) von einem geeigneten Anwalt ausfüllen lassen und diverse Fachpersonen um besser begründete Gutachten mit positiver Prognose bitten.


    Mir wurde berichtet, dass ein Wohnortswechsel einen entscheidenden Unterschied bei der Schwelle Gesundheitszeugnis bewirken kann; das ist so Jemandem mit einem ansonsten als perfekt beschriebenen Gesundheitszustand passiert. Und da das hiesige Gesundheitsamt einen schlechten Ruf hat und ich eh gute Gründe habe aus der aktuellen Wohnung auszuziehen...

  • Das ist leider eine Falschinformation. 45 ist die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung. Es wird knapp, wenn man mit 40 ins Ref startet, da es (ohne evtl. Verlängerung) 2 Jahre dauert und dann noch (ohne evtl. Verlängerung) 3 Jahre auf Probe obendraufkommen.

    Diese Aussage ist falsch. Die Berufung ins Beamtenverhältnis erfolgt bereits zum Einstellungszeitpunkt und nicht erst mit Ablauf der Probezeit.

  • Bin jetzt BLLV und BPV beigetreten. VdK-Beitritt ist im Werden.


    War heute beim Hausarzt wegen der Schwerbehinderung. Er sieht sich nicht als Antragsstelle, sondern die Kommune.


    Bin auch am Sammeln von Gutachten, die ich gemeinsam mit dem Anhörungsbogen einreichen werde.

  • Stimmt Du beantragst dies bei der Kommune, aber da gibst Du ja Deinen Hausarzt an und die Wolken von ihm ein Gutachten. Das sollte man im Vorfeld mit seinem HA besprechen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Habe mittlerweile sehr mit sehr vielen Personen über diese Sache gesprochen. Aufgrund des absurd langen Bearbeitungszeitraums, der absurden Formulierungen, der Seltenheit der Ablehnung und dem allgemeinen Ruf meines Gesundheitsamtes verdichten sich die Hinweise auf eine Ablehnung aus niederen Beweggründen.


    Mir kam der Gedanke an eine ganz pikante "Trumpfkarte", die ich überlege auszuspielen. Da ich aber den Ablehnungsbogen nocht nicht erhalten habe, ist das noch nicht extrem zeitkritisch. Näheres dann ggf. die Tage :evil:

  • Habe mittlerweile sehr mit sehr vielen Personen über diese Sache gesprochen. Aufgrund des absurd langen Bearbeitungszeitraums, der absurden Formulierungen, der Seltenheit der Ablehnung und dem allgemeinen Ruf meines Gesundheitsamtes verdichten sich die Hinweise auf eine Ablehnung aus niederen Beweggründen.

    Das dürfte schon deswegen ausscheiden, da es niemanden der Beteiligten überhaupt persönlich tangieren dürfte, ob du nun Lehrkraft werden kannst oder nicht. Worin sollen also die "niederen Beweggründe" bestehen? Ein Begriff übrigens, den so nur das Strafrecht kennt ;)


    Und noch einmal: Die von dir geschilderten erheblichen gesundheitlichen Probleme lassen zumindest plausibel erscheinen, dass bei deiner Ablehnung hinreichende Gründe objektiv feststellbar waren. Die These, es habe hier eine Art Verschwörung zwischen Gesundheitsamt und Kultusministerium gegeben, um dich rechtswidrig dem Dienst fernzuhalten, halte ich jedenfalls für deutlich weniger wahrscheinlich. Der Gang vor ein Verwaltungsgericht ist dir natürlich nicht verwehrt, auch wenn damit vermutlich vor allem Zeit und Geld verbrannt werden.

  • Ich kann nur das Beurteilen, was ich hier im Forum sehe, aber anhand der letzten 5 Seiten entsteht bei mir inzwischen insgesamt das Bild von jemandem, der im Schuldienst falsch ist.

  • Habe gerade das nächste Brett erhalten. Habe für die nächsten 5-10 Jahre keine Aussicht auf BU/DU. Ob sich das dann mit den Prämien als Mitt- oder Endvierziger noch rentiert wage ich zu bezweifeln. :autsch:

    Das ist nun wirklich kein „Brett“. Viele haben keine BU oder DU. Mein Mann hat keine, weil er sich nicht gekümmert hat, ich hab keine, weil der Beitrag für eine sinnvolle Absicherung 200€ im Monat gewesen wäre. Ich schätze, meine Entscheidung gegen die Versicherung war OK, weil ich mittlerweile so lange dabei bin, dass ich zumindest die Mindestversorgung bekomme.


    Klar ist es schöner, wenn man weiß, dass man für alle Lebenslagen abgesichert ist, aber das Leben ist kein Wunschkonzert.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Das ist nun wirklich kein „Brett“. Viele haben keine BU oder DU.

    Genau, mein Mann hat keine, weil ihn mit Asthma keine Versicherung nehmen wollte, ich habe keine, weil es sich nicht rentiert hätte (du kannst ja nur einen Teil von dem momentanen Einkommen absichern und nicht mehr beliebig erhöhen, ich war beim Berufseinstieg oder zum Zeitpunkt davor, wo ich das hätte versichern können, mit Kindern zuhause. Das was ich hätte absichern können, sollte ich inzwischen auch so erhalten.

  • Ich würde grundsätzlich in jedes Bundesland außer Hessen, NRW und Berlin gehen, sofern die mir eine realistische Chance auf Verbeamtung bieten

    Weshalb möchtest du nicht in diese 3 Bundesländer gehen, sind dort die Arbeitsbedingungen schlechter?

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