Gesundheitszeugnis - anschieben oder vertrauen?

  • Bist du dir denn inzwischen sicher, dass du Lehrer werden möchtest? Und was meint deine Therapeutin? Ist sie der Meinung, dass du es schaffen könntest?

    Dann könnte es Sinn machen, es in einem anderen Bundesland im Angestelltenverhältnis zu versuchen.


    Da du aber auch schon viel gezweifelt hast und schon länger hin und her überlegt hast, solltest du dir vielleicht auch noch mal überlegen ob das der richtige Weg ist.

  • Nachtrag:

    Mein Therapeut findet es gut, das mit dem Lehrerdasein mal zu probieren. Probleme sieht er wegen ADHS mit dem autoritären Charakter der Schule, wo es zwangsläufig zu vielen Konflikten mit Leuten kommt, die man nicht mag. Und zu vielen Ungerechtigkeiten, gerade auch Einem selbst gegenüber.


    Mein Therapeut hat mir im Schreiben an die Amtsärztin Fortschritte attestiert, wollte sich aber bezüglich der Lehrereignung nicht festlegen.

  • Nachtrag:

    Mein Therapeut findet es gut, das mit dem Lehrerdasein mal zu probieren. Probleme sieht er wegen ADHS mit dem autoritären Charakter der Schule, wo es zwangsläufig zu vielen Konflikten mit Leuten kommt, die man nicht mag. Und zu vielen Ungerechtigkeiten, gerade auch Einem selbst gegenüber.


    Mein Therapeut hat mir im Schreiben an die Amtsärztin Fortschritte attestiert, wollte sich aber bezüglich der Lehrereignung nicht festlegen.

    Spannender Tipp. Mal ausprobieren? Das ist doch kein Töpferkurs. Da steht immerhin ein emotional sehr forderndes Referendariat dazwischen.


    Konflikte, mit Leuten, die man nicht mag, gibt’s in jedem Beruf. Wichtig ist ein professioneller Umgang mit Leuten, die man nicht mag.


    So richtig weiß ich nicht, ob der Tipp des Therapeuten so hilfreich ist.

  • Zitat

    Probleme sieht er wegen ADHS mit dem autoritären Charakter der Schule, wo es zwangsläufig zu vielen Konflikten mit Leuten kommt, die man nicht mag.

    Vielleicht verhindert der autoritäre Charakter der Schule die Konflikte mit den Leuten, die man nicht mag? Denn wenn eh vorgegeben wird, wie etwas zu machen ist, muss man darüber nicht noch diskutieren.


    Das Referendariat ist dennoch eine Herausforderung. Nach meiner Erfahrung waren die vielen Vorgaben und Regeln einige der Kröten, die man schlucken musste. Schlimmer fand ich allerdings Aufgaben, die nicht nur langweilig waren, sondern die ich auch noch als sinnlos empfand. Mir hat damals eine Freundin geholfen, die selber ADHS hat. Im Berufsalltag beeinträchtigt es mich wenig. Lediglich der organisatorische Teil ist mitunter eine Herausforderung, aber das ist er sonst auch.

  • Hab vorhin mit meiner Berufsberaterin gesprochen.


    Sie empfiehlt mir erstmal zweigleisig zu fahren:

    Mich in anderen Bundesländern für das Referendariat zu bewerben und parallel dazu zu überprüfen, ob ich mit meinen aktuellen Qualifikationen in der freien Wirtschaft sinnvoll landen kann. (Klar, den Anhörungsbogen vom KuMi werde ich allein aus Trotz schon ausfüllen,)


    Falls ich damit nicht landen sollte, empfiehlt sie mir Qualifikationen aufzusatteln.


    Sie meinte auch, dass sie mal gehört habe, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung in Bayern für den Beginn des Referendariats gelte. In diesem Fall hätte ich immerhin noch etwa 7 Jahre, den Freistaat von meiner eigenen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zu überzeugen. Werde das noch prüfen. Selbstverständlich schriftlich und für alle Bundesländer.

  • Ich würde prüfen lassen, das Land nach §15 AGG auf Schadensersatz zu verklagen. Das geht allerdings nur, wenn nach dem einschlägigen Bescheid noch keine zwei Monate vergangen sind. Ferner würde ich nach Anerkennung der Schwerbehinderung erneut einen Antrag stellen. Sollte der erneut abgelehnt werden, würde ich erneut Behindertendiskriminierung nach §15 AGG probieren. Lass Dich diesbezüglich anwaltlich beraten da meine Ideen keine fundierte Rechtsberatung ersetzen können und sollen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich würde prüfen lassen, das Land nach §15 AGG auf Schadensersatz zu verklagen. Das geht allerdings nur, wenn nach dem einschlägigen Bescheid noch keine zwei Monate vergangen sind. Ferner würde ich nach Anerkennung der Schwerbehinderung erneut einen Antrag stellen. Sollte der erneut abgelehnt werden, würde ich erneut Behindertendiskriminierung nach §15 AGG probieren. Lass Dich diesbezüglich anwaltlich beraten da meine Ideen keine fundierte Rechtsberatung ersetzen können und sollen.

    Auf welcher Grundlage soll denn hier eine unzulässige Diskriminierung erfolgt sein? Dass der Zugang zum Beamtenverhältnis auch die persönliche Eignung voraussetzt (zu der auch die gesundheitliche Eignung gehört) ist doch sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Ein Schwerbehindertenstatus liegt laut Aussage des TE auch nicht vor. Da scheint es mir fast sinnvoller, das Gutachten des Amtsarztes mal genauer unter die Lupe zu nehmen, ob sich daraus wirklich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Nichterreichen der Altersgrenze im Dienst ergibt. Daher nur kurz hierzu:

    Wenn der Staat immer noch so wählerisch und risikoavers ist, erscheint mir diese "WiR bRaUcHeN dRiNgEnD lEhReR" Gebetsmühle als reichlich heuchlerisch. So schlimm scheint die Kacke aus Sicht des Systems (natürlich nicht der LuL und SuS) ja noch nicht am dampfen zu sein...

    Hier hat sich die Rechtsprechung 2013 grundlegend geändert. Während vorher bereits begründete Zweifel am sicheren Erreichen der Altersgrenze zum Versagen der gesundheitlichen Eignung führen konnten, muss nun mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein früherer Eintritt einer Dienstunfähigkeit zu prognostizieren sein.


    Ob das bei dir zutrifft, ergibt sich aus dem Gutachten des Amtsarztes und kann hier im Forum niemand sicher einschätzen.

  • Hab vorhin mit meiner Berufsberaterin gesprochen.

    […]


    Sie meinte auch, dass sie mal gehört habe, dass die Altersgrenze für die Verbeamtung in Bayern für den Beginn des Referendariats gelte. In diesem Fall hätte ich immerhin noch etwa 7 Jahre, den Freistaat von meiner eigenen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zu überzeugen. Werde das noch prüfen. Selbstverständlich schriftlich und für alle Bundesländer.

    Das ist leider eine Falschinformation. 45 ist die Altersgrenze für die Lebenszeitverbeamtung. Es wird knapp, wenn man mit 40 ins Ref startet, da es (ohne evtl. Verlängerung) 2 Jahre dauert und dann noch (ohne evtl. Verlängerung) 3 Jahre auf Probe obendraufkommen.


    Mein Rat an dich:

    1. Fülle bereits den Anhörungsbogen mit Hilfe eines versierten und engagierten Fachanwalts für Verwaltungsrecht aus. Je früher du diesen einbeziehst, desto größer sind deine Erfolgsaussichten. Kommt der Ablehnungsbescheid, soll dieser sofort Widerspruch einreichen. Da gibt es recht knappe Fristen, wenn du also bereits einen Anwalt hast, der in der Thematik drin ist, hilft das enorm.

    2. Stoße so schnell wie möglich über deinen Hausarzt die Anerkennung einer Schwerbehinderung an. Das ist tatsächlich ein Gamechanger.

    3. Das Ref muss nicht als Höllenbelastung daherkommen, das hängt extrem vom Klima an der Seminarschule ab. Da gibt es gute und schlechte. Mache dir darüber erst einmal keinen Kopf, sondern konzentriere dich auf 1. und 2.


    Alles Gute für dich!

  • 1. Kennst du einen? Gerne per PN

    2. Geh ich morgen an

  • 1. Kennst du einen? Gerne per PN

    2. Geh ich morgen an

    Leider nein. Aber wende dich an einen, der den Kanzleisitz in Bayern hat und sich mit den hiesigen Gesetzen und Verordnungen bereits auskennt. Es gibt Anwaltssuchportale mit Bewertungen. Auch Google-Bewertungen sind hilfreich. Schicke die Namen der in Frage kommenden mit dem Begriff „Erfahrungen“ nochmals gesondert durch Google, dann erhältst du sicherlich einen fundierten Eindruck, wenn dir niemand einen guten empfehlen kann.

  • Habe gerade das nächste Brett erhalten. Habe für die nächsten 5-10 Jahre keine Aussicht auf BU/DU. Ob sich das dann mit den Prämien als Mitt- oder Endvierziger noch rentiert wage ich zu bezweifeln. :autsch:


    Habe jetzt den BLLV und BPV eingeschaltet. Mehr schaff ich heute nicht mehr, Ende Gelände.


    Wäre ein Wohnortswechsel innerhalb Bayerns nützlich? Weil das hiesige Gesundheitsamt so seinen Ruf hat und ich eventuell woanders postiver beurteilt werde.

  • Habe gerade das nächste Brett erhalten. Habe für die nächsten 5-10 Jahre keine Aussicht auf BU/DU. Ob sich das dann mit den Prämien als Mitt- oder Endvierziger noch rentiert wage ich zu bezweifeln. :autsch:

    Interessehalber: Warum für die nächsten 5-10 Jahre? Also wer entscheidet das?


    Unabhängig davon ist das - so hart es ist - in gewisser Hinsicht kohärent zur Ablehnung der Verbeamtung. Sowohl diese als auch die Nichtaufnahme in eine DU-Versicherung stützen sich ja letztlich auf den gleichen Sachverhalt: ein zu hohes Risiko, dass genau eine solche DU eintreten wird.

  • Mir ist gerade noch eines eingefallen: zwar ist tatsächlich auch für den Dienstantritt im Referendariat die gesundheitliche Eignung notwendig. Es dürfte dabei für die Einstellung aber hinreichend sein, wenn sich der Prognosezeitraum lediglich auf das Referendariat an sich bezieht. Das senkt ggf. die Zugangshürde erheblich ab und ermöglicht evtl. zumindest das Referendariat. Bei Antritt einer Planstelle wäre dann eine erneute Untersuchung notwendig, welche dann mit Blick auf den Prognosezeitraum bis zur Altersgrenze vlt. wieder negativ ausfällt, dann aber zumindest den Zugang zum staatlichen Schuldienst im Angestelltenverhältnis eröffnet.


    Streety

    Schau insofern mal genau, auf welchen Prognosezeitraum sich das aktuelle Gutachten stützt.

  • Interessehalber: Warum für die nächsten 5-10 Jahre? Also wer entscheidet das?


    Unabhängig davon ist das - so hart es ist - in gewisser Hinsicht kohärent zur Ablehnung der Verbeamtung. Sowohl diese als auch die Nichtaufnahme in eine DU-Versicherung stützen sich ja letztlich auf den gleichen Sachverhalt: ein zu hohes Risiko, dass genau eine solche DU eintreten wird.

    War eine Aussage vom Kundenberater meiner Versicherung. Denke der kann schon eine gute Prognose treffen.


    Über den Prognosezeitraum schweigt sich das aktuelle Gutachten aus; ich werde dem Gesundheitsamt diese Frage stellen.

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    • Offizieller Beitrag

    Habe gerade das nächste Brett erhalten. Habe für die nächsten 5-10 Jahre keine Aussicht auf BU/DU. Ob sich das dann mit den Prämien als Mitt- oder Endvierziger noch rentiert wage ich zu bezweifeln. :autsch:

    Du hast doch schon länger hier im Forum gewusst, dass du gesundheitliche Probleme hast. Die DU/BU ist schon seit deinem Klinikaufenthalt zur Verarbeitung von Erlebnissen als Vertretungslehrer dahin (es sei denn, es war eine Umschreibung für "Grippe und Corona-Kombi".
    Für den Aufenthalt wurde mindestens eine Diagnose im psychischen Bereich abgegeben und die 5-10 Jahre sind mir soweit bekannt schon zu optimistisch. Mein Kenntnisstand ist: Lebenslang oder absolut überteuert UND Ausschluss aller psychischer Gründe für die DU/BU. (und es ist doch logisch, also aus Sicht einer Versicherung...)

  • Gibt es eine Tabelle oder sowas, wo man erkennen kann, welches Referendariat von welchem Bundesland anerkannt wird?


    Gibt es eine Tabelle oder sowas, wo man erkennen kann, welche Kriterien in welchem Bundesland vor der jeweiligen Altergrenze erfüllt sein müssen um verbeamtet zu werden?


    Oder muss ich beides manuell recherchieren?

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