Gesundheitszeugnis - anschieben oder vertrauen?

  • Aber du weißt doch gar nicht, ob du das Referendariat bestehst oder nicht.


    Aber ich gebe die Recht: wahrscheinlich bedeutet die Formulierung, dass du auch nicht auf Widerruf verbeamtet werden kannst. Damit ist das Ref nicht möglich.


    Ohne Ref würde ich den Job auch nicht machen wollen

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    Aber ich gebe die Recht: wahrscheinlich bedeutet die Formulierung, dass du auch nicht auf Widerruf verbeamtet werden kannst. Damit ist das Ref nicht möglich

    Meines Wissens kann man auch als Angestellter sein Referendariat machen.

  • Was ich jetzt aus diesem Thread nicht herauslese (sorry, wenn ich es übersehen habe):


    Wenn du "normal" Lehramt studiert hast, hast du ein Anrecht darauf, die Ausbildung im Ref fortzusetzen. Du bist dann wahrscheinlich im QE (oder ähnlich), nehme ich an.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Das wusste ich nicht. Ich meine mich zu erinnern, dass wir damals als Massenveranstaltung alle verbeamtet worden sind.

    An BBSen ist das normal, dass nicht alle beim Ref-Beginn vereidigt werden etc., weil (in RLP) Fachpraxis-/Fachlehrkräfte sowie Seiteneinsteiger/innen als Angestellte eingestellt werden (QE als Beamte), wenn sie die Ausbildung machen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Aber der TE wäre doch kein Quereinsteiger?

    Stimmt, aber es muss daher generell möglich sein. Ich hab auch schon von Leuten gehört (ich meine hier!), die im Angestelltenverhältnis das Ref gemacht haben und von den KK-Beträgen erschlagen waren.

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    natürlich kann man das Ref im Angestelltenverhältnis machen (schon alleine, weil nur EU-Bürger*innen verbeamtet werden dürfen, auch auf Widerruf).
    Dass man aber für sich entscheidet, das Ref nicht zu machen, wenn man später nicht als Lehrer*in arbeiten kann, kann ich durchaus nachvollziehen.

  • An BBSen ist das normal, dass nicht alle beim Ref-Beginn vereidigt werden etc., weil (in RLP) Fachpraxis-/Fachlehrkräfte sowie Seiteneinsteiger/innen als Angestellte eingestellt werden (QE als Beamte), wenn sie die Ausbildung machen.

    Quereinsteiger machen alle das Ref als Angestellte.

    In NDS werden nur diejenigen, die den "direkten Quereinstieg" machen, erstmal nicht verbeamtet. Diejenigen, die den normalen Weg über das Ref. gehen - das nennt sich hier "Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst" - werden natürlich wie alle anderen LiV behandelt und dementsprechend auch gleich zu Ref.-Beginn verbeamtet.

    natürlich kann man das Ref im Angestelltenverhältnis machen (schon alleine, weil nur EU-Bürger*innen verbeamtet werden dürfen, auch auf Widerruf).

    In NDS ist das auch möglich. Allerdings erfolgt ja hier der amtsärztliche Besuch auch erst vor Antritt einer Planstelle. Für Bayern habe ich - zwar bezogen aufs Realschullehramt, aber das müsste ja eigentlich auch für die anderen Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen gelten - folgende Aussage gefunden (Quelle: BRN: Allgemeine Informationen) : "Um zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen die Bewerber die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) (vgl. Ziffer 2.4) bestanden haben oder eine andere Erste Lehramtsprüfung in einer nach § 43 Abs. 1 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gem. Art. 6 Abs. 4 BayLBG vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannt bekommen haben, sowie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen." Letzteres könnte für den TE meiner Meinung nach durch diesen "Ablehnungsbescheid" des Amtsarztes zum Problem werden, oder?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wen sollte ich am besten für eine Auskunft über die Auswirkung der o.g. Formulierung befragen? KuMi? Freistaat Bayern (welche Abteilung?)? Anwälte?

    Ich würde erstmal beim MK/KuMi nachfragen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das Gesundheitsamt sieht mich wegen Krankheiten und Behinderungen (? habe da keine Feststellung) als ungeeignet für die Verwendung als Lehrkraft und hält daher auch die Übernahme ins Beamtenverhältnis für unsinnig. Ich interpretiere das als Berufsverbot.



    Welche Behinderungen sind denn angegeben? Und verstehe ich das richtig, dass du dazu keine Bescheinigung hast - sprich sie sind nicht anerkannt?

    Da würde ich dringend nachhaken, vielleicht wurde etwas verwechselt.

    Alternativ könntest du dich aber auch erkundigen, ob du diese Behinderungen anerkannt bekommen könntest, dann gelten beim Amtsarzt andere Regeln.

  • Ich habe mein Lehramtstudium regulär mit bestandenem 1. Staatsexamen abgeschlossen.


    So wie ich das verstanden hab, wird man für den bayerischen Vorbereitungsdienst zum Beamten auf Probe ernannt, nach Bestehen des 2. Staatsexamens ggf. zum Beamten auf Widerruf und danach ggf. auf Lebenszeit.


    Außerdem meine ich mich zu entsinnen, dass in Bayern mittlerweile bei der Gesundheitsuntersuchung für den Vorbereitungsdienst gleich auch die Eignung zur Verbeamtung mit geprüft wird.


    Theoretisch hat man mit dem Erwerb des 1. Staatsexamens ein Anrecht auf den Vorbeireitungsdienst außer bei zwingenden medizinischen Gründen. Die das Gesundheitsamt mir offenbar angedichtet hat.


    Milk&Sugar Es wurden keinerlei Details genannt. Und ich habe gar keinen Behindertenstatus und es ist auch kein GdB oder sowas in Arbeit, dieser Passus verwundert mich echt. Allerhöchstens weil ich erwähnt habe, dass ich eine Autismusdiagnose angefordert habe und ich in Fachkreisen eher als ein solcher gesehen werde?




    ... hab mich grad mit Kommilitonen getroffen. Die sind alle fast sprachlos. Die finden meine Behandlung durch das Gesundheitsamt so absurd und asozial, dass sie darüber lachen müssen. Und sehen mich als gesunden Menschen.




    Das Gesundheitsamt hat mir geantwortet, dass sie keine rechtsgültigen Aussagen treffen dürfen, dafür sei das KuMi zuständig.

  • Es geht um Bayern oder? Ich würde heute noch beim bllv eintreten und mich da beraten lassen. Die haben Juristen im Haus. Ich war mal bei einem Vortrag der Juristin zum Thema Amtsarzt und habe sie als sehr firm empfunden. Außerdem gibt es eine Jugendausbildungsvertretung am HPR. An die würde ich mich auch wenden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Widerpruchsmöglichkeit gibt. Hattest du schon Kontakt mit der Schwerbehintertenstelle? Die beraten auch Leute ohne Schwerbehindertenstatus.

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    So wie ich das verstanden hab, wird man für den bayerischen Vorbereitungsdienst zum Beamten auf Probe ernannt, nach Bestehen des 2. Staatsexamens ggf. zum Beamten auf Widerruf und danach ggf. auf Lebenszeit.

    Fürs Ref: auf Widerruf
    Planstelle: 3 Jahre auf Probe, dann auf Lebenszeit.



    Vielleicht ist die Summe deiner Wehwehchen das Problem.
    Bei Querlesen heute Mittag kam ich auf einen 2 Jahre alten Beitrag von dir, dass du nach einer Erfahrung als Vertretungslehrer durchaus Probleme hattest, zur Erholung in der Klinik warst und zur selben Zeit durchs Examen gefallen bist. (Ich hoffe, ich habe es grob richtig zusammen, ich suche jetzt nicht wieder).
    Du wirst für den Klinikaufenthalt mindestens eine psychisch motivierte Diagnose gehabt haben (wenn nicht mehrere, ob real oder um die Genehmigung des Aufenthalts stärker zu begründen), dann redest du von Autismus (was ja auch eine Diagnose im psychischen Bereich ist), und vermutlich sind noch weitere Sachen, wenn ich zwischen den Zeilen lese und mich grob erinnere.

    Hast du Einblicke (müsstest du), was "damals" alles eingetragen wurde? Hast du alle diesen Diagnosen jetzt beim Amtsarzt eingetragen? Mit welcher Prognose wurdest du von den Ärzten entlassen?

  • Danke für die Richtigstellung.


    Das ist Alles richtig.


    Ja, im Arztbrief am Ende meines Klinikaufenthaltes vor 2 Jahren stand K-PTBS, kombinierte Persönlichkeitsstörung und eine mittelgradige Depression.

    Ich habe alle Diagnosen der Amtsärztin aufgezählt. Ihre Tendenz ging beim Termin in Richtung "über eine Übernahme in den Beamtenstatus wird nach dem Referendariat entschieden". Sie wünschte damals 3 weitere Unterlagen von mir: 1. Eine zweite Blutdruckuntersuchung vom Hausarzt (ich hatte wegen "Kittelangst" 140/80... beim Hausarzt dann wieder 120/80) 2. Den genannten Arztbrief 3. Eine aktuelle Einschätzung von meinem Therapeuten. Habe ich Alles schnellstmöglichst und vollständig eingereicht bzw. einreichen lassen.

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    Bist du bereit, eben bis zur Planstelle zu warten (also 2 Jahre mehr Abstand), um die Entscheidung Schuldienst / nicht Schuldienst zu treffen?
    Oder bist du jetzt absolut sicher, dass du nicht ins Ref darfst?

    Eine Persönlichkeitsstörung wird man nie wieder los, aber die Depression wirst du wohl behandelt haben und darüber Dokumente haben (können)?

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