Kollegen aus dem Bildungsgang entfernen

  • Naja. Das CAS Schulleitung umfasst an der FHNW 450 Arbeitsstunden (230 Stunden Präsenzveranstaltung). Aber gut, ich brauche auch einen abgeschlossenen Fach-Master mit 270 CP um überhaupt mal *ein* Fach an der Sek II unterrichten zu dürfen.

  • Das gilt insbesondere für so einfache Dinge wie:

    Und da kommen wirklich so „einfache Dinge“ wie die Aufstellung eines formal korrekten Dienstplans unter Einhaltung der Mindestpausen- und Ruhezeiten drin vor?


    Ich kenne bisher nur eine SL die wirklich darauf geachtet hat, dass die 11 Stunden Mindestruhezeit zwischen dem Abendschuleinsatz und dem Unterricht am nächsten Morgen nicht unterschritten wurde und die darum bemüht war die gesetzlich geregelten Pausenzeiten für Arbeitnehmer einzuhalten. Wir haben ja auch angestellte Kollegen und zumindest für die sind die Regelungen verbindlich. Also konkret: In der Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen, weil dann hat der angeforderte Kollege keine Pause mehr, wenn er dem Schüler Rede und Antwort stehen muss.


    Das Wissen auf solchen Gebieten ist dermaßen löchrig, dass die normale SL gar nicht weiß, was alles problematisch ist und wo man dann juristische Hilfe einholen muss.

  • Der hat im Wesentlichen Zeitung gelesen und dann die Note 2 aufgeschrieben.

    Sorry, aber in dem Fall haben aber SL und ggf die vorgesetzte Dienststelle auf ganzer Linie versagt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sorry, aber in dem Fall haben aber SL und ggf die vorgesetzte Dienststelle auf ganzer Linie versagt.

    Die damalige SL hat ihm quasi Unterrichtsverbot erteilt und er hat dann für A13 im Sekretariat geholfen. Später wurde er dann soweit ich weiß auch als Wanderpokal weitergereicht. Mehr Maßnahmen sind nicht möglich.

  • Na zumindest hat der SL ihn aus dem Verkehr gezogen. Hat er denn bei einem Unterrichtsbesuch des SL, dann vernünftigen Unterricht gemacht oder auch nur Zeitung gelesen. Im letzteren Fall wäre schön was möglich gewesen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ...
    Und dann den mir einzigen bekannten Fall beschrieben. Es tut mir sehr leid, dass der Typ sexistisch war, nächstes Mal passe ich auf, dass meine Lebensbeispiele dir besser passen.

    Das wäre mal ein Beitrag für einen Verwirrt-Smiley, weil das völlig an dem vorbeigeht, was ich seit 3 Seiten zu erklären versuche. Aber lassen wir es dabei, ihr seid euch einig, nach zwei Sätzen über einen Menschen zu wissen, wie er ist, was er kann und dass man ihn halt irgendwie loswerden muss. Vielleicht bleibt aber ja doch ein Fünkchen hängen von der Idee, dass Menschen und ihre Probleme in der Realität etwas komplexer sind.

  • Der Threadersteller schrieb "Gespräche", Plural. Wofür sollte man ein Therapieangebot machen? Also, wogegen soll die helfen? Ein professionelles Coaching wäre vielleicht sinnvoll.

  • [user='30397']... Was mir aber in deiner Argumentation fehlt ist die Einsicht, dass das System Schule kein Therapieplatz für Minderleister ist, es geht an allererster Stelle um die Ausbildung junger Leute. Wenn eine Lehrperson - aus welchen Gründen auch immer - den Anforderungen nicht nachkommen kann, muss man sie um der jungen Leute Willen aus dem Verkehr ziehen. ...

  • Ich frage mich immer, ob man möchte, dass diese Lehrkraft das eigene Kind unterrichtet.

  • Von Therapie sprach Antimon


    Häh ? Nee, sicher nicht. Ich glaube, es war ziemlich klar, was ich an der Stelle gemeint habe. Es ärgert mich, dass manche meinen, man müsse bei Lehrpersonen jede erdenkliche Marotte und jedes erdenkliche Fehlverhalten irgendwie dulden, weil, mei, ist ja auch nur ein Mensch und die Jugendlichen sollen sich nicht so anstellen. Es geht in dem Beruf genau um die Jugendlichen und nichts anderes. Wer mit denen nicht klar kommt und ihnen nichts beibringen kann oder will, möge sich bitte was anderes suchen.

  • Häh ? Nee, sicher nicht. Ich glaube, es war ziemlich klar, was ich an der Stelle gemeint habe. Es ärgert mich, dass manche meinen, man müsse bei Lehrpersonen jede erdenkliche Marotte und jedes erdenkliche Fehlverhalten irgendwie dulden, weil, mei, ist ja auch nur ein Mensch und die Jugendlichen sollen sich nicht so anstellen. Es geht in dem Beruf genau um die Jugendlichen und nichts anderes. Wer mit denen nicht klar kommt und ihnen nichts beibringen kann oder will, möge sich bitte was anderes suchen.

    War nicht auf deine Antwort/en bezogen.

    Nur generell.

  • Und da kommen wirklich so „einfache Dinge“ wie die Aufstellung eines formal korrekten Dienstplans unter Einhaltung der Mindestpausen- und Ruhezeiten drin vor?

    Ja, kommt es. Mir ist durchaus bewusst, dass sich das an Abendschulen noch einmal deutlicher als Problem stellt und kann natürlich nicht für alle Schulleitungen sprechen. An der typischen weiterführenden allgemeinbildenden Schule sind die 11 Stunden Mindestruhezeit zumindest kein Problem. Wir achten dabei auch darauf, dass Veranstaltungen wie Elternabende u.ä. früh genug beginnen um entsprechend früh enden zu können.


    Wir haben ja auch angestellte Kollegen und zumindest für die sind die Regelungen verbindlich. Also konkret: In der Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen, weil dann hat der angeforderte Kollege keine Pause mehr, wenn er dem Schüler Rede und Antwort stehen muss.


    Das wäre hier tatsächlich so und die Hofpausen sind damit i.d.R. auch Pausen. Notwendig wäre das im Übrigen nicht zwangsläufig. Die Arbeit ist bei Arbeitszeiten von mehr als 6 bis 9 Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, was bei Schulbeginn gegen 08 Uhr bereits mit der Mittagspause vor einem - wenn überhaupt stattfindenden - Nachmittagsunterricht ausreichend wäre.

  • Es geht in dem Beruf genau um die Jugendlichen und nichts anderes. Wer mit denen nicht klar kommt und ihnen nichts beibringen kann oder will, möge sich bitte was anderes suchen.

    Das möchte ich nochmal unterstreichen.

  • Die Arbeit ist bei Arbeitszeiten von mehr als 6 bis 9 Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, was bei Schulbeginn gegen 08 Uhr bereits mit der Mittagspause vor einem - wenn überhaupt stattfindenden - Nachmittagsunterricht ausreichend wäre.

    Ok: Frühaufsicht ab 7.15 Uhr, Unterricht ab 7.45 Uhr bis 14.30 Uhr (8. Stunde), danach Spätaufsicht am Bus bis 15 Uhr.


    Mit den Aufsichten kommen wir im Worst-Case auf eine Präsenzzeit von 7.45 Stunden. Im Best-Case kommen wir ohne Aufsichten auf eine Präsenzzeit von 6.45 Stunden. Die reine Arbeitszeit würde 7 bzw. 6 Stunden betragen. Also reden wir über 30 Minuten Pause. Da keine Pause kürzer als 15 Minuten sein darf und die Pausen nicht am Anfang oder am Ende liegen dürfen (jeweils mindestens 60 Minuten Abstand), müssen also alle Pausen nach der 2., 4. und 6. Stunde jeweils mindestens 15 Minuten dauern und die erste und dritte Pause wären wirklich Pause fürs Kollegium, in denen niemand ans Telefon geht, die SL keine Ansagen macht und kein Schüler mit Anliegen die Kollegen ansprechen kann. Nur in der zweiten Pause nach der 4. Stunde wären die Kollegen ansprechbar.


    Ich habe bisher unter sieben Schulleitungen gedient und es nur einmal erlebt, dass eine SL, die selber auch Arbeitsrecht unterrichtete, dies auch wirklich so durchgezogen hat.

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