Kollegen aus dem Bildungsgang entfernen

  • Naja. Das CAS Schulleitung umfasst an der FHNW 450 Arbeitsstunden (230 Stunden Präsenzveranstaltung). Aber gut, ich brauche auch einen abgeschlossenen Fach-Master mit 270 CP um überhaupt mal *ein* Fach an der Sek II unterrichten zu dürfen.

  • Das gilt insbesondere für so einfache Dinge wie:

    Und da kommen wirklich so „einfache Dinge“ wie die Aufstellung eines formal korrekten Dienstplans unter Einhaltung der Mindestpausen- und Ruhezeiten drin vor?


    Ich kenne bisher nur eine SL die wirklich darauf geachtet hat, dass die 11 Stunden Mindestruhezeit zwischen dem Abendschuleinsatz und dem Unterricht am nächsten Morgen nicht unterschritten wurde und die darum bemüht war die gesetzlich geregelten Pausenzeiten für Arbeitnehmer einzuhalten. Wir haben ja auch angestellte Kollegen und zumindest für die sind die Regelungen verbindlich. Also konkret: In der Pause braucht kein Schüler am Lehrerzimmer zu klopfen, weil dann hat der angeforderte Kollege keine Pause mehr, wenn er dem Schüler Rede und Antwort stehen muss.


    Das Wissen auf solchen Gebieten ist dermaßen löchrig, dass die normale SL gar nicht weiß, was alles problematisch ist und wo man dann juristische Hilfe einholen muss.

  • Der hat im Wesentlichen Zeitung gelesen und dann die Note 2 aufgeschrieben.

    Sorry, aber in dem Fall haben aber SL und ggf die vorgesetzte Dienststelle auf ganzer Linie versagt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sorry, aber in dem Fall haben aber SL und ggf die vorgesetzte Dienststelle auf ganzer Linie versagt.

    Die damalige SL hat ihm quasi Unterrichtsverbot erteilt und er hat dann für A13 im Sekretariat geholfen. Später wurde er dann soweit ich weiß auch als Wanderpokal weitergereicht. Mehr Maßnahmen sind nicht möglich.

  • Na zumindest hat der SL ihn aus dem Verkehr gezogen. Hat er denn bei einem Unterrichtsbesuch des SL, dann vernünftigen Unterricht gemacht oder auch nur Zeitung gelesen. Im letzteren Fall wäre schön was möglich gewesen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ...
    Und dann den mir einzigen bekannten Fall beschrieben. Es tut mir sehr leid, dass der Typ sexistisch war, nächstes Mal passe ich auf, dass meine Lebensbeispiele dir besser passen.

    Das wäre mal ein Beitrag für einen Verwirrt-Smiley, weil das völlig an dem vorbeigeht, was ich seit 3 Seiten zu erklären versuche. Aber lassen wir es dabei, ihr seid euch einig, nach zwei Sätzen über einen Menschen zu wissen, wie er ist, was er kann und dass man ihn halt irgendwie loswerden muss. Vielleicht bleibt aber ja doch ein Fünkchen hängen von der Idee, dass Menschen und ihre Probleme in der Realität etwas komplexer sind.

  • Der Threadersteller schrieb "Gespräche", Plural. Wofür sollte man ein Therapieangebot mach? Also, wogegen soll die helfen? Ein professionelles Coaching wäre vielleicht sinnvoll.

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