Kollegen aus dem Bildungsgang entfernen

  • Natürlich haben wir eine Mittagspause, aber die Schüler müssen in dieser Zeit (leider von Lehrkräften) beaufsichtigt werden. ICH würde tatsächlich keinen solch langen Tag im Stundenplan inkl. Aufsicht akzeptieren, doch genügend weniger "rebellische" KuK tun es regelmäßig.

    Ja, aber doch bei weitem nicht von allen Lehrkräften! Wie gesagt: die wenigen, die bei uns in der Mittagspause Aufsicht führen, haben an dem Tag sicher nicht durchgängig 8 Stunden Unterricht.

  • Bei uns am BK gibt es keine lange Mittagspause. Wir haben vier Blöcke zu je zwei Schulstunden, also insg. acht Schulstunden, mit je 15 Minuten Pause zwischen den Blöcken.


    Da die Lehre 3,5 Jahre dauert, sind im ersten Halbjahr auch immer noch die Prüfungsklassen im Haus, so dass man trotz 25,5 Stunden Deputat im ersten Halbjahr schnell auf über 30 Stunden kommt, die man dann im zweiten Halbjahr wieder abbummelt.

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    • Offizieller Beitrag

    Bei uns am BK gibt es keine lange Mittagspause. Wir haben vier Blöcke zu je zwei Schulstunden, also insg. acht Schulstunden, mit je 15 Minuten Pause zwischen den Blöcken.

    Das heißt, die Schüler haben 8 Stunden Unterricht, ohne ihren Anspruch auf ihre Pause von 30 Minuten am Stück?

  • Das heißt, die Schüler haben 8 Stunden Unterricht, ohne ihren Anspruch auf ihre Pause von 30 Minuten am Stück?

    30 Minuten Pause haben sie, nur eben nicht am Stück sondern in Stücken zu je 15 Minuten. Aber gemäß Arbeitsrecht darf die Pausenzeit ja auch gestückelt werden wobei keine Einzelpause kürzer als 15 Minuten sein darf.


    Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz bekommen wir auch keine Probleme, weil 8 Schulstunden 6 Zeitstunden entsprechen und die minderjährigen Schüler erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden einen Anspruch auf insg. 60 Minuten Pause hätten.


    Siehe dazu: §11 Jugendarbeitsschutzgesetz

  • Wieso fies?


    Die Regeln werden doch überall bis ans Limit ausgereizt. Bei der Abendschule ist es doch genau das Gleiche. Die geht bis 21.00 Uhr. Würde sie bis 21.01 Uhr oder noch später andauern, hätten wir einen Anspruch auf die Nachtzulage.

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