Kollegen aus dem Bildungsgang entfernen

  • Was ihr unisono macht

    Du hast offensichtlich meinen letzten Beitrag überlesen:



    Du hast insofern Recht, als dass hier niemand die genauen Umstände kennt und diese auch gar nicht beschrieben sind. Es heisst einfach nur, der Kollege würde nicht dem Lehrplan entsprechend unterrichten und würde häufig fehlen. Daraus vermag ich tatsächlich noch kein hinreichend grosses Problem abzuleiten um eine Versetzung des Kollegen zu fordern.

    Du beisst dich im Gegenteil daran fest, dass man dem Kollegen sicher Unrecht tut. Das weisst du genauso wenig.

  • Hm, Quittengelee, ich würde sagen, dass du aufgrund deiner negativen Erfahrung gerade das "Konstrukt spinnst", dass man dem Kollegen Unrecht tut. Denn solche "Wanderpokale" gibt es ja nicht und es ist automatisch Mobbing. Da sind dann die Erklärungen der hier anwesenden User für dich irrelevant.

  • ...

    Du beisst dich im Gegenteil daran fest, dass man dem Kollegen sicher Unrecht tut. Das weisst du genauso wenig.

    Unrecht wird jemandem getan, wenn er vorverurteilt wird.

    Der besagte Kollege ist schließlich

    ... eine Art Wanderpokal und wurde uns von einer anderen Schule aufgedrückt. Nach diversen anderen Bildungsgängen ist er bei mir gelandet und bin damit sehr unzufrieden.


    Wonach klingt das für dich, so ganz objektiv ohne Erinnerungen an irgendwen, den du mit dem Begriff "Wanderpokal" verbindest?


    kleiner gruener frosch , im Moment ist nicht mal klar, was ein Wanderpokal sein soll, geschweige denn, was es mit Fachinformatikers Kollegen auf sich hat. Du hast ein fertiges Bild im Kopf von jemandem, über den du nichts weißt, außer dass Fachinformatikers Schüler ihn schlecht finden.

  • welche Probleme liegen denn im obigen Fall vor und was wurde alles versucht?

    Das weiß ich natürlich nicht. Ich kann nur von den Fällen sprechen, die ich persönlich kenne. Ich will nur damit sagen, dass es solche Fälle gibt, auch wenn Du sie n´bisher nicht erlebt hast.

  • Es wird übrigens auch keiner "vorverurteilt".


    An meiner Schule gab es z.B. auch mal einen Kollegen, der überhaupt nicht unterrichtet hat. Der hat im Wesentlichen Zeitung gelesen und dann die Note 2 aufgeschrieben.

  • Quittengelee Du hast insofern Recht, als dass hier niemand die genauen Umstände kennt und diese auch gar nicht beschrieben sind. Es heisst einfach nur, der Kollege würde nicht dem Lehrplan entsprechend unterrichten und würde häufig fehlen. Daraus vermag ich tatsächlich noch kein hinreichend grosses Problem abzuleiten um eine Versetzung des Kollegen zu fordern.

    Genau, nichts anderes schrieb ich.

    ...
    die Berichte waren in allen Klassen deckungsgleich, mit sexistischen Äußerungen, grenzwertigen bzw. übergriffigen Handlungen, Sprüche gegen alle Mädchen und generell SuS, die nicht in der Lage waren, das zu machen, was er wollte, mit dem kleinen Problem, dass er den Stoff von 1-2 Stufen drüber unterrichtete oder generell das, was ihm passte, also eher Oberstufen- und Uni-Stoff in der Mittelstufe.

    Was hat das mit dem uns völlig unbekannten Typen im Ausgangspost zu tun? Und warum schon wieder der Hinweis auf sexualisierte Gewalt?


    Versteht ihr echt nicht, dass, egal, was ihr alles je erlebt habt, erst mal NICHTS mit dem Kollegen zu tun hat, den Kollege Fachinformatiker loswerden will? Das ist zuallererst mal irgendeine Person, über die Schüler Unzufriedenheit geäußert haben und keine Statistik.

    ... Was mir aber in deiner Argumentation fehlt ist die Einsicht, dass das System Schule kein Therapieplatz für Minderleister ist, es geht's an allererster Stelle um die Ausbildung junger Leute. ...

    Warum sollte ich Einsicht in etwas haben, das hier weder Thema war, noch dass ich es behauptet hätte? "Probleme lösen" könnte z.B. heißen, sich erst mal den Stoffverteilungsplan und die Lehrmaterialien der SuS zeigen zu lassen, um zu sehen, ob es objektive Kriterien gibt, die die Vorwürfe der Klasse überhaupt erhärten. So als ersten fachlich-sachlichen, ganz untherapeutischen Schritt.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Genau, nichts anderes schrieb ich.

    Was hat das mit dem uns völlig unbekannten Typen im Ausgangspost zu tun? Und warum schon wieder der Hinweis auf sexualisierte Gewalt?

    Es war die Frage, was denn sich hinter "Wanderpokal" als Mensch versteckt.
    Ich habe eine Definition gegeben.

    Und dann den mir einzigen bekannten Fall beschrieben. Es tut mir sehr leid, dass der Typ sexistisch war, nächstes Mal passe ich auf, dass meine Lebensbeispiele dir besser passen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Versteht ihr echt nicht, dass, egal, was ihr alles je erlebt habt, erst mal NICHTS mit dem Kollegen zu tun hat, den Kollege Fachinformatiker loswerden will? Das ist zuallererst mal irgendeine Person, über die Schüler Unzufriedenheit geäußert haben und keine Statistik.


    WARUM wird in diesem Forum immer grundsätzlich dem armen Referendar geglaubt, dass seine Fachleiter immer so doof und fordernd und ungerecht sind?

    WARUM wird bei einem Beitrag zu Mobbing / Bossing grundsätzlich sofort geholfen?

    ...

    Weil wir davon ausgehen, dass derjenige, der etwas behauptet, schon einiges außerhalb des Forums versucht haben.


    Wenn Fachinformatiker also schreibt..

    Guten Morgen,

    wir haben bei uns einen Kollegen, der entweder krank ist oder im Unterricht, vorbei an allen Absprachen und Lehrplänen, nicht die notwendigen Lehrinhalte vermittelt.

    Gespräche sind leider zwecklos, und die Schüler laden ihren Frust an mir als Klassenlehrer und Bildungsgangleiter ab.

    Hat jemand von euch Erfahrungen, solche Kollegen aus dem Bildungsgang zu entfernen?

    Er ist eine Art Wanderpokal und wurde uns von einer anderen Schule aufgedrückt. Nach diversen anderen Bildungsgängen ist er bei mir gelandet und bin damit sehr unzufrieden.

    ... dann vertrauen die meisten Leser*innen, dass der Kollege nicht seit letzter Woche in seiner Abteilung ist und eine 2-tägige Grippe hatte.
    Offensichtlich ist er seit mehreren Jahren an seiner Schule und wurde schon von mehreren Abteilungen / Bildungsgängen "weitergereicht". Da ich (wie sicher viele Leser*innen) davon ausgehe, dass Fachinformatiker als Abteilungsleiter mit anderen Abteilungsleitern darüber gesprochen, ob es ein Muster gab, ob es Möglichkeiten gab, Lösungen zu finden, usw.. habe ich nicht das Bedürfnis, nachzufragen "Hast du WIRKLICH WIRKLICH alles versucht?"

  • Es käme mir grundsätzlich überhaupt nicht in den Sinn, solche Fragen in diesem Forum zu stellen. Problematisch finde ich das insofern, als dass alles, was hier geschrieben wird, öffentlich einsehbar ist. Ich entscheide für mich selbst, was ich über mich preisgebe, aber sicher nicht in der Konkretheit über Kolleginnen und Kollegen. Ansonsten gehe ich auch davon aus, dass einiges schon gelaufen ist, bevor man solche Fragen stellt. Nur würde ich sie eben an anderer Stelle stellen. Es spricht nicht wahnsinnig für die Schule, wenn sich sowas vor Ort nicht abschliessend klären lässt.


    Gegenfrage:

    "Probleme lösen" könnte z.B. heißen, sich erst mal den Stoffverteilungsplan und die Lehrmaterialien der SuS zeigen zu lassen, um zu sehen, ob es objektive Kriterien gibt, die die Vorwürfe der Klasse überhaupt erhärten.

    Wieso gehst du denn davon aus, dass das *nicht* bereits passiert ist?

  • Die Schulleitung handelt in Vertretung dieses Arbeitgebers und ist genau auch hierfür zuständig. Für weiterführende Maßnahmen wird sich selbstverständlich mit den höheren Ebenen ins Benehmen gesetzt.

    Genau da sehe ich das Problem. Welche Schulleitung ist auf ihren Job wirklich vorbereitet? Ich spreche von Schul-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten? Keine!

  • Gibt's bei euch denn keine spezielle Schulleiterausbildung? Also bei uns ist das immerhin ein CAS und mittlerweile verpflichtend mit der Bewerbung abzugeben. Der Kanton Baselland hat neu euch ein Assessment eingeführt, das die Kandidatinnen und Kandidaten im Bewerbungsverfahren absolvieren müssen.

  • Gibt's bei euch denn keine spezielle Schulleiterausbildung? Also bei uns ist das immerhin ein CAS und mittlerweile verpflichtend mit der Bewerbung abzugeben. Der Kanton Baselland hat neu euch ein Assessment eingeführt, das die Kandidatinnen und Kandidaten im Bewerbungsverfahren absolvieren müssen.

    Doch gibts. Beides.

  • Genau da sehe ich das Problem. Welche Schulleitung ist auf ihren Job wirklich vorbereitet? Ich spreche von Schul-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht. Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten? Keine!

    Natürlich erhalten Schulleitungen eine umfassende Qualifizierung, zu der auch genau solche rechtlichen Fragestellungen gehören.

  • Was hab ich ein Glück, mein neuer Rektor ist ausgebildeter Jurist :)

  • Natürlich erhalten Schulleitungen eine umfassende Qualifizierung, zu der auch genau solche rechtlichen Fragestellungen gehören.

    Und das alles willst du im SLQ in 104 Stunden (inkl. praktischer Übung!) vermitteln?


    —> https://www.qua-lis.nrw.de/sys…t/file/broschuere_slq.pdf


    Selbst wenn die Fortbildung im Stil einer Universitätsvorlesung laufen würde, wären 104 Stunden an 13 Tagen verdammt knapp.

  • Und das alles willst du im SLQ in 104 Stunden (inkl. praktischer Übung!) vermitteln?

    Na klar. ist doch keine Raketenwissenschaft. Da sitzen doch Hochschulabsolventen. In der freien Wirtschaft wirst du auch nicht wochenlang geschult, nur weil du Personalverantwortung bekommst. Mein Mann war auf keiner Fortbildung, hat aber mehr Personalverantwortung als so mancher Schulleiter. Und auch mehr Handhabe!


    Wenn die SL rechtlich nicht weiterweiß, kann sie sich auch noch gut bei der Schulaufsicht absichern.

  • Und das alles willst du im SLQ in 104 Stunden (inkl. praktischer Übung!) vermitteln?

    Für die in der täglichen Arbeit meist notwendigen Aspekte reicht das locker aus. Das gilt insbesondere für so einfache Dinge wie:

    Welche Schulleitung ist qualifiziert worden wie ein Arbeitnehmer abzumahnen ist für Fehlverhalten?

    und das Vorgehen in vergleichbaren Fällen bei Beamten. Im Übrigen erschöpfen sich die Qualifizierungsmaßnahmen von Schulleitungsmitgliedern nicht mit der unmittelbaren "Erstqualifizierung".



    Für die wenigen sehr speziellen Ausnahmefälle mit komplexerer Sachlage halten wir unkompliziert Rücksprache mit der Rechtsabteilung der für uns zuständigen Behörde.

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