Hallo, eine kurze Nachfrage zur Fortbildung im Amt des Gefahrstoffbeauftragten:
NRW , Sek I,
Ich habe dieses Amt seit einigen Jahren. Man hat mich jetzt gebeten eine Fortbildung zu machen weil die Bezirksregierung das durch eine Computerabfrage evaluiert hat, dass die letzte Fortbildung in diesem Bereich schon einige Jahre zurück liegt.
Meine Frage ist jetzt, ob eine Fortbildungspflicht besteht oder nicht.
p.s. die Fortbildung an sich ist nicht schlimm und ich würde sicherlich einiges mitnehmen, ich würde aber gerne wissen, ob das Formal vorgesehen ist?
Bitte nur Personen schreiben, die sich damit auskennen. Allgemeine Ratschläge und Meinungen helfen hier nicht weiter. PS. ich bekomme 1 Ermäßigungsstunde , welche auch aus dem Schulleiteretat zu nehmen ist, weil das Aufgabe der Schulleitung ist , jedenfalls in NRW!