Da der SL der verantwortliche für die Arbeitssicherheit im Betrieb ist und sicherstellen muss, dass der verantwortliche Beauftragte die erforderliche aktuelle Sachkenntnis hat , darf er das anordnen. Er darf allerdings nicht anordnen, dass Du die Tätigkeit als Gefahrstoffbeauftragten annimmst. Das bedarf immer noch Deiner Zustimmung.
Gefahrstoffbeauftragter
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Hallo, heute nun die offizielle Antwort von der Fachberatung des Arbeits-und Gesundheitsschutz der Bezirksregierung:
„Es besteht keine zwingende rechtliche Notwendigkeit zur Fort-oder Weiterbildung. Es wird aber dringend empfohlen alle 5-6 Jahre die Kenntnisse umfassend aufzufrischen.“
So damit ist das geklärt und ich bin wieder etwas ruhiger. Fakt ist, Rechtlich ist es nicht notwendig, ich werde aber trotzdem eine Fortbildung aufsuchen, schaden kann es ja nichts.
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Fachberatungen sind meist Überzeugungstäter wie auch die meisten KuKs die diese Aufgabe übernommen haben. Daher ist dieser Bereich auch der, der zumindest von dem was wir als Lehrerschaft zu verantworten haben am wenigsten bei Regelbegehungen zu beanstanden ist. Wenn es was zu kritisieren gibt, dann sind die Probleme meist dem Träger zuzuordnen
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