Gefahrstoffbeauftragter

  • Hallo, eine kurze Nachfrage zur Fortbildung im Amt des Gefahrstoffbeauftragten:

    NRW , Sek I,

    Ich habe dieses Amt seit einigen Jahren. Man hat mich jetzt gebeten eine Fortbildung zu machen weil die Bezirksregierung das durch eine Computerabfrage evaluiert hat, dass die letzte Fortbildung in diesem Bereich schon einige Jahre zurück liegt.

    Meine Frage ist jetzt, ob eine Fortbildungspflicht besteht oder nicht.

    p.s. die Fortbildung an sich ist nicht schlimm und ich würde sicherlich einiges mitnehmen, ich würde aber gerne wissen, ob das Formal vorgesehen ist?


    Bitte nur Personen schreiben, die sich damit auskennen. Allgemeine Ratschläge und Meinungen helfen hier nicht weiter. PS. ich bekomme 1 Ermäßigungsstunde , welche auch aus dem Schulleiteretat zu nehmen ist, weil das Aufgabe der Schulleitung ist , jedenfalls in NRW!

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fortbildung Pflicht ist, aber wenn ich als SL jemanden beauftrage, möchte ich schon, dass der sich damit auskennt und auf dem Laufenden hält. Von daher wäre es für mich - wenn ich SL wäre- klar: Du besuchst die FobI oder ich gebe das Amt jemand anderem.

  • Wenn du für Gefahrstoffe zuständig bist, dann kennst du dich auch mit den Normen dazu aus.


    Wenn du diese Frage dir also nicht selbst beantworten kannst, ist es wahrscheinlich Zeit für ein eine Fortbildung oder einen Blick in die Normen.

  • Nun - als Gefahrstoffbeauftragte(r) hast du - imho - die Pflicht im Schulhaus Gefahrenquellen zu sehen und zu melden. Eine Pflicht für einen Lehrauftrag bei KuK sehe ich da nicht. Ein Statement in der LK halte ich für legitim - für eine Fobi sollte eine Honorierung erfolgen. Das ist mit der Ermäßigungsstunde nicht abgegolten, da es "ein weites Feld" und voerbereitungsintensiv ist.
    Ich hatte das Amt einige Jahre inne und hab' Einiges aus den Schulhaus geschafft, was an Altbeständen vorhanden war. Es ist schon unglaublich, was sich da ansammelt und waagrecht abstehende Nackenhaare verursacht. Restbestände vom Vulkanversuch zum Beispiel und mehr als ein halbes Kilo Natrium (***running LF-Gag***), daneben rauchende Salpetersäure, Kaliumchlorat u.v.a.m.

    Zum Thema "Gefahrstoffverordnzung" hatte ich während meiner Tätigkeit einige Infos zusammen getragen. Kannst mal stöbern. Vielleicht ist etwas Brauchbares dabei:

    https://www.autenrieths.de/che…erricht.html#gefahrstoffe

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Nun - als Gefahrstoffbeauftragte(r) hast du - imho - die Pflicht im Schulhaus Gefahrenquellen zu sehen und zu melden. Eine Pflicht für einen Lehrauftrag bei KuK sehe ich da nicht. Ein Statement in der LK halte ich für legitim - für eine Fobi sollte eine Honorierung erfolgen. Das ist mit der Ermäßigungsstunde nicht abgegolten, da es "ein weites Feld" und voerbereitungsintensiv ist.
    Ich hatte das Amt einige Jahre inne und hab' Einiges aus den Schulhaus geschafft, was an Altbeständen vorhanden war. Es ist schon unglaublich, was sich da ansammelt und waagrecht abstehende Nackenhaare verursacht. Restbestände vom Vulkanversuch zum Beispiel und mehr als ein halbes Kilo Natrium (***running LF-Gag***), daneben rauchende Salpetersäure, Kaliumchlorat u.v.a.m.

    Zum Thema "Gefahrstoffverordnzung" hatte ich während meiner Tätigkeit einige Infos zusammen getragen. Kannst mal stöbern. Vielleicht ist etwas Brauchbares dabei:

    https://www.autenrieths.de/che…erricht.html#gefahrstoffe

    Danke für den Link

  • Was hast du denn studiert? Qua Chemikaliengesetz ist der Umgang mit Gefahrstoffen nur Personen erlaubt, die durch ihre Ausbildung ausreichend qualifiziert sind. Als Chemikerin hatte ich an der Uni verpflichtend Veranstaltungen zum Thema Recht und Sicherheit sowie eine jährliche Nachschulung im Umgang mit Gefahrstoffen. Das passiert bei Lehrämtlern in Deutschland sowieso nicht in dem Umfang und ich sehe in deinem Profil, du unterrichtest an einer Hauptschule. Mag also durchaus sein, dass du formal nicht ausreichend qualifiziert bist und man dich zur Fortbildung verpflichten kann. Was an der Stelle leider vielen nicht bewusst ist: Das Chemikaliengesetzt sieht recht schnell recht empfindliche Strafen vor, wenn irgendwas passiert und sich rausstellt, die Formalitäten wurden nicht eingehalten. Schlussendlich liegt die Verantwortung dann bei deiner Schulleitung, aber im schlimmsten Fall wird auch der Kelch an dir nicht vorüber gehen und man unterstellt dir mindestens Fahrlässigkeit weil du eine angebotene Nachschulung nicht wahrgenommen hast. Ich bin an meiner Schule selbst seit diesem Schuljahr Sicherheitsbeauftragte und muss in diesem Kontext auch die Radioaktivität übernehmen. Dafür muss ich nächstes Jahr im März verpflichtend eine Strahlenschutzausbildung machen, die 600 CHF dafür zahlt der Kanton, sonst geben wir unsere Quellen nämlich ab. Dafür zertifiziert mich dann sogar das BAG - jippieh yeah :)

  • Hast Du denn die Grundschulung? Ansonsten darfst Du in NRW diese Aufgabe gar nicht wahrnehmen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In der RISU NRW steht zumindest nur, dass die SL die Möglichkeit hat, bestimmte Aufgaben „auf Lehrkräfte schriftlich zu übertragen, die in dem zu übertragenden Bereich fachkundig sind“. Woher die Fachkunde stammt, wird da nicht so sehr präzisiert.

    Ich würde sonst einfach mal deine zuständige Aufsichtsperson bei der Unfallkasse befragen oder den BAD.

    Bist du auch schriftlich beauftragt worden?


    Bei der Unfallkasse gibt es Fortbildung für schon im Amt befindliche Beauftragte, die war auch nach ein paar Jahren im Geschäft ganz erhellend.


    P.S.: Meine Entlastungsstunde hat man mir vor einiger Zeit auf eine halbe zusammengekürzt (die Umstellung nach GHS wäre durch, etc. :( ). Bei der Unfallkasse hieß es: >1000 Gefahrstoffpositionen wäre 1 Stunde angemessen, darunter eine halbe.

  • P.S.: Meine Entlastungsstunde hat man mir vor einiger Zeit auf eine halbe zusammengekürzt (die Umstellung nach GHS wäre durch, etc. :( ). Bei der Unfallkasse hieß es: >1000 Gefahrstoffpositionen wäre 1 Stunde angemessen, darunter eine halbe.

    Es *ist* angemessen, mehr habe ich auch nicht und ich bin zugleich noch Fachvorsteherin in der Chemie. Wenn man sich einmal hinsetzt und alles in Ordnung bringt, hat man im laufenden Betrieb kaum noch Arbeit damit.

  • Es *ist* angemessen, mehr habe ich auch nicht und ich bin zugleich noch Fachvorsteherin in der Chemie. Wenn man sich einmal hinsetzt und alles in Ordnung bringt, hat man im laufenden Betrieb kaum noch Arbeit damit.

    Das war auch meine Vermutung, aber wissen kann man es ja nur, wenn man in dem Job steckt. Danke für die Aufklärung.

  • Für Baden-Württemberg sind die Zuständigkeiten und Haftungsregeln hier dargelegt:
    https://gefahrstoffe-schule.kultus-bw.de/,Lde/2379102

    An Hauptschulen gibt es das Fach Chemie erst seit 2019 wieder. Zuvor war es in den Fächerverbund MNT integriert.
    Der Grund dafür war schlicht, dass es zu wenig ausgebildete Chemiefachkräfte für die HS/WRS in Ba-Wü gibt.

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  • In der RISU steht allerdings auch, dass die Übertragung dieser Aufgaben nur mit Einverständnis der LK erfolgen darf.

    Jede LK die einer solchen Beauftragung zustimmt ohne an einem entsprechenden Seminar teilgenommen zu haben verfügt entweder über einschlägige berufliche Vorerfahrung oder ist schlecht beraten.

    Mit Übertragung dieser Aufgaben werden Arbeitgeberaufgaben wahrgenommen. Dies schließt Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen auch, bedeutet aber auch, dass man bei rechtlichen Verstössen im Gefahrstoffbereich gleichzeitig sein IbBzz gesetzt hat. Steht für "ich bin bereit zu zahlen" und zwar für alle Bußgelder die es im Arbeitsschutz für Arbeitgeber so gibt (Nur für den Bereich der Gefahrstoffe).

    Das sollte jedem klar sein, der das unterschreibt. Daher, wer sich da nicht ganz rechtssicher ist, sollte mit der Unterschrift bis zur Schulung warten. Bis dahin ist ganz automatisch der SL der Verantwortliche. Ob er oder sie will oder nicht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.


    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Meine letzte Schulung dazu war übrigens auch recht kurzweilig. Das hängt natürlich von den Veranstaltern ab. Das schöne ist, das machen ja Leute die so ähnlich ticken wie wir, weil es Fachkollegen sind.

    Nimm es als Abwechslung zum Schulalltag.

  • Die Bezirksregierungen haben übrigens für den Chemiebereich verantwortliche Fachbeauftragte benannt. Die kann man auch anrufen und sich bestätigen lassen, dass diese Schulung eigentlich zwingend notwendig ist.

    Tipp am Rande:

    In den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung (Download im gesicherten Bereich) wird in der Checklisten Chemie explizit nach der Schulung des Gefahrstoffbeauftragten gefragt. Und das ist auch einer der Punkte, die bei der Regelbegehung abgefragt werden.


    Die Fortbildung ist genauso wichtig wie die Grundschulung, da sich immer wieder was in den Vorschriften ändert.

    Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

  • Danke für eure Mitteilungen, ich muss lernen konkreter zu fragen, sonst sind manche Antworten etwas bizarr.

    Also: Ich habe Chemie studiert , und dann damals noch einen 80 stündigen Fortbildungskurs (1 Tag ein halbes Schuljahr lang) absolviert. Also mehr geht in NRW nicht. Diesen Kurs habe ich dann einige Jahre später sogar nochmal gemacht.

    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Mein Frage war: Der Schulleiter hat durch ein Feedback angezeigt bekommen, dass Fortbildungen im Gefahrstoffbereich schon einige Jahre her sind. Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    LG

    Um ganz konkret zu werden, die Fortbildung hieß: Sicherheits-und Umwelterziehung bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen im Unterricht und war damals sogar ein Zertifikatskurs

  • Meine Frage war, ob formal der Schulleiter mir eine Fortbildung anordnen kann (egal ob sie sinnvoll ist oder nicht) mir ging es nur um eine rechtliche Einordnung.

    Naja, die Antwort ist: Es kommt drauf an. Das hatte ich vermutet und die Kollegen, die im fraglichen BL unterrichten, haben meine Vermutung bestätigt.



    Also: Ich habe Chemie studiert

    Das ist nicht selbstverständlich, wenn jemand an einer Hauptschule unterrichtet. Ist es auch bei uns nicht, wenn jemand an der Sek I unterrichtet. Bei bestimmten Fächern wird's aber schnell mal problematisch, wenn jemand fachfremd unterwegs ist. Also nix für ungut. Ich denke, du wirst hier nicht schlauer werden.



    Ich werde mich bei den Fachbeauftragten erkundigen.

    Das ist sicher ne gute Idee. Denn, wie chemikus08 schrieb, es kann verdammt schnell verdammt heikel werden, wenn du die Verantwortung für irgendwas in dem Bereich übernimmst und es stellt sich raus, du hättest eigentlich gar nicht gedurft.

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