Und man braucht auch keinen Impfnachweis, sondern der Titer reicht (so man einen findet), haben wir gemacht.
Ich habe eine Bestätigung vom Arzt bekommen, das hat auch ausgereicht.
Und man braucht auch keinen Impfnachweis, sondern der Titer reicht (so man einen findet), haben wir gemacht.
Ich habe eine Bestätigung vom Arzt bekommen, das hat auch ausgereicht.
Das stimmt so nicht. Ohne Masernimpfung sitzt bei uns kein Schüler im Unterricht, der im Entferntesten mit anderen Leuten in Berührung kommt.
In NRW gilt an den BK aber doch auch: "Ausbildungseinrichtungen sind nur betroffen, wenn dort regelmäßig überwiegend (also mehr als 50 %) minderjährige Personen betreut werden." (siehe hier unter "Welche Ausbildungseinrichtungen sind betroffen?": Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG). Das dürfte für die meisten beruflichen Schulen in Deutschland so sein, weil meist mehr als die Hälfte der SuS an dieser Schulform schon volljährig ist.
In NRW gilt an den BK aber doch auch: "Ausbildungseinrichtungen sind nur betroffen, wenn dort regelmäßig überwiegend (also mehr als 50 %) minderjährige Personen betreut werden." (siehe hier unter "Welche Ausbildungseinrichtungen sind betroffen?": Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG). Das dürfte für die meisten beruflichen Schulen in Deutschland so sein, weil meist mehr als die Hälfte der SuS an dieser Schulform schon volljährig ist.
Richtig. Ich arbeite ja an einem WBK und hier müssen SuS wie Lehrkräfte den Masernschutz nachweisen. Das liegt aber daran, dass wir das Gebäude mit einem Regelgymnasium teilen und es teilweise zeitliche Überschneidungen gibt.
Wären wir ein WBK mit komplett eigenem Gebäude, wäre dies nicht nötig.
An meiner und den BBS im Umkreis müssen die SuS keinen Masern-Impfnachweis erbringen (ich hatte hier im Forum vor längerer Zeit in einem entsprechenden Thread auch schon mal ein Schreiben des nds. MK oder des RLSB verlinkt, in dem steht, dass dies nicht erforderlich sei). Auch wir BBS-Lehrkräfte, die schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes an den BBS beschäftigt waren, mussten keinen Nachweis erbringen (auch nicht, wenn sie erst nach 1970 geboren wurden).
In NRW gilt an den BK aber doch auch: "Ausbildungseinrichtungen sind nur betroffen, wenn dort regelmäßig überwiegend (also mehr als 50 %) minderjährige Personen betreut werden." (siehe hier unter "Welche Ausbildungseinrichtungen sind betroffen?": Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG). Das dürfte für die meisten beruflichen Schulen in Deutschland so sein, weil meist mehr als die Hälfte der SuS an dieser Schulform schon volljährig ist.
Dann passt ja doch, was ich gesagt hab.
Ein großes DANKE an den Frosch, der sich um das Forum - und um "Sortenreinheit" - kümmert.
Klar ist eine Pflicht was anderes als ein Zwang. Wenn du als Lehrperson nicht gegen die Masern geimpft sein willst, darfst du immer noch an einer Steiner-Schule unterrichten. "Zwingen" kann dich bei medizinischen Eingriffen niemand zu irgendwas.
Die gesetzliche Pflicht gilt auch an allen Ersatzschulen, also auch an Waldorfschulen.
Stimmt im Prinzip. Nur fielen andere Kolleginnen und ich aus der Bestimmung heraus, weil diese Bestimmung für ältere Jahrgänge nicht galt. Den Jahrgang genau, ab wann der Nachweis Pflicht wurde, kann ich dir nicht mehr sagen. Wir haben in den 60igern quasi (fast) alle Kinderkrankheiten durchgemacht. Bis auf Röteln hatte ich alles.
Ich weiß nicht, wie es in Ba-Wü gehandhabt wird, vielleicht ist das bei dir Wolfgang Autenrieth auch so gewesen.
In BW war der Masern- Impfnachweis auch erst ab einem bestimmten Jahrgang Pflicht. Ich musste den dann einmal bei der Bewerbung für die Planstelle nachweisen und später noch einmal bei Antritt der Planstelle in der neuen Schule. Ohne den Nachweis oder alternativ das geburtsjahrgangsbedingte Entfallen der Nachweispflicht gilt auch in BW ein Betretungsverbot für Schulen Wolfgang Autenrieth .
Das gilt in NRW nur für Menschen, die nach 1970 geboren sind. Vermutlich geht man davon aus, dass alle anderen als Kinder Masern hatten.
Stimmt, aber muss man dann keinen Titer bestimmen lassen?
Auch wir BBS-Lehrkräfte, die schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes an den BBS beschäftigt waren, mussten keinen Nachweis erbringen (auch nicht, wenn sie erst nach 1970 geboren wurden).
In NRW muss man es mittlerweile als Lehrkraft nachweisen bei Neueinstellung. Rückwirkend wurde am BK bisher noch nicht eingefordert (also zumindest von mir nicht :D)
Stimmt, aber muss man dann keinen Titer bestimmen lassen?
Nein, auch das gilt nur für nach 1970 Geborene. Siehe auch dazu mein gestern geposteter Link: "Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG . Dort heißt es u. a.: "... Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern vorlegen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden."
In NRW muss man es mittlerweile als Lehrkraft nachweisen bei Neueinstellung. Rückwirkend wurde am BK bisher noch nicht eingefordert (also zumindest von mir nicht :D)
Ja, genau, bei Neueinstellung und für die LiV, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ihr Ref. begonnen haben, gilt dieses nun. Für die "Bestandslehrkräfte", die zu dem Zeitpunkt bereits im Schuldienst an den BBS waren, anscheinend nicht. Ich habe darüber nichts weiter gefunden (hatte gestern mal gegooglet), aber ich kenne keine BBS-Lehrkraft, die (bisher) einen Impfnachweis oder eine Titerbestimmung nachreichen musste.
In NRW hieß es mal, dass sei zu viel Aufwand, solle aber irgendwann geschehen.
Das ist ja interessant! Na, dann bin mal gespannt, ob ich auch noch irgendwann etwas vorlegen muss. Bei mir persönlich dürfte eine Titerbestimmung ausreichen, denn ich hatte tatsächlich als Kind die Masern.
Das Inkrafttreten des Gesetzes fiel ja genau auf den Beginn der Corona-Pandemie, vielleicht ging da einiges unter. Es gab diesbezüglich ja auch keine Proteste, obwohl alle Schulkinder zur Aufnahme einen Impfnachweis brauchen, keine Ahnung, was Familien gemacht haben, die keine MMR-Impfung wollten. Manche beschäftigen sich ja sehr genau mit jeder einzelnen Impfung und wollen dann keine Kombipräparate etc.
Stimmt, aber muss man dann keinen Titer bestimmen lassen?
Die Titerbestimmung ist eine Alternative zum Impfnachweis für diejenigen, die der Impfpflicht unterliegen. Habe ich beispielsweise genutzt, da ich als Kind nur eine Masernimpfung hatte.
Die Titerbestimmung ist eine Alternative zum Impfnachweis für diejenigen, die der Impfpflicht unterliegen. Habe ich beispielsweise genutzt, da ich als Kind nur eine Masernimpfung hatte.
Aber du bist nicht vor 1970 geboren, oder?
Aber du bist nicht vor 1970 geboren, oder?
Nein, Kind der 80er. 😄 Meine Ärztin meinte, dass als ich ein Kind war tatsächlich noch eine Impfung als ausreichend erachtet wurde und den Impfstandard darstellte. Das hat sich erst später (ich glaube in den 90ern) geändert, weil eine Impfung zwar in den meisten Fällen ausreichend ist, aber eben nicht immer. Nachdem ich kurz davor starke Nebenwirkungen auf eine andere Impfung hatte, war ich zum damaligen Zeitpunkt nicht scharf auf eine Nachimpfung, die nicht zwingend erforderlich ist, deshalb habe ich damals die Titerbestimmung machen lassen, die die zweite Impfung (als Nachimpfung) obsolet gemacht hat bei mir.
Achso, es ging nur darum, ob Leute vor 1970 geboren den Titer bestimmen lassen müssen, weil sie keinen Impfnachweis brauchen. Aber wahrscheinlich dann nicht, hier scheint jedenfalls niemand betroffen zu sein.
Nun - du darfst auch nicht mit Waffen in die Schule.
Masern sind eine hoch ansteckende Erkrankung, die schwere Folgeschäden erzeugen kann. Hier steht das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit über der subjektiv empfundenen Gefahr durch eine Impfung z.B. an Autismus zu erkranken (Diese Behauptung wurde - nebenbei eindeutig widerlegt).
Auch das ist Thema der Wissenschafts-Cops in der o.a.Episode über Robert F.Kennedy jr.
https://www.quarks.de/podcast/…er-fall-robert-f-kennedy/
BTW: Ich habe 40 Jahre an verschiedenen Schulen unterrichtet. Der Masernimpfung-Nachweis wurde von mir nie eingefordert. Wie kommst du zu deiner Behauptung - es bestünde hier ein Zwang und "Quasi-Berufsverbot"?
Das betrifft dich nicht, weil es nur für Lehrkräfte jünger als 1.1.71 gilt. Davor geht man davon aus, dass die meisten die Erkrankung durchgemacht haben. Da ich mir nicht sicher war, habe ich den Titer bestimmen lassen.
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