Wahlen in Deutschland

  • Weißt du Wolfgang Autenrieth, du gehörst wirklich zu denen, die jeden Mythos aufgreifen und verteidigen, aber eigentlich gar nicht wissen, was Sache ist. Schau doch mal in unsere Verfassung. Das Grundgesetz kennt die Sperrklausel nicht. Diese findet sich nur im Bundeswahlgesetz (und den Wahlgesetzen der Länder). Das BVerfG hat die Sperrklausel immer wieder abgewogen und diesen Grundrechtseingriff unter den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen als für zulässig befunden. Nur ändern sich diese tatsächlichen Verhältnisse, wenn der demokratische Wille immer mehr der Funktionsfähigkeit des Parlaments untergeordnet wird. Mit seinem Urteil zur Wahlrechtsreform hat das BVerfG jetzt auch den ersten Schritt getan und die Sperrklausel jedenfalls bei Anwendung auf die CSU für verfassungswidrig erklärt, da dieser Grundrechtseingriff bei der CSU gar nicht geeignet ist, die Funktionstüchtigkeit des Parlaments zu bewahren, da die CSU nie zur Zersplitterung beiträgt, bildet sie ja schließlich eine Fraktionsgemeinschaft mit einer anderen Partei.

    Die Sperrklausel von 5 % wackelt. Und das ist gut so.


    Ich verstehe nicht, was die Grundmandatsklausel (die es so nicht mehr gibt) jetzt wieder soll. Gewinnt eine Partei drei Wahlkreise, dann zieht sie in den Bundestag nach ihren Zweitstimmen ein. Da kann es der CSU erstmal egal sein, ob sie nun 4,9 oder 5,2 % hat (es werden ohnehin eher mehr), sie wird anhand ihres Stimmergebnisses vertreten sein. Und die Umfragen geben ja eh nur eine ungefähre Ahnung von der Zweitstimme, von daher ist das Interesse doch eher gering.

  • Du wirfst mir ständig vor, ich hätte mich nicht informiert oder verstünde nicht, was Sache ist. Und jedes Mal zeige ich dir dann, dass du falsch liegst und von dir kommt nichts mehr. Soll ich das hier auch wieder machen?

    Na, dann widerlege das mit dem Freibetrag doch und beweise, dass ich falsch liege. Du nennst den Vorschlag dumm und populistisch. Ich halte ihn für vernünftig und notwendig. Wer mit geerbtem Geld von den Zinsen lebt, steuert null zum Sozialstaat bei. Sozialabgaben sind Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen sind fragwürdig. Die Modelle in Österreich und der Schweiz sind hier tragfähiger - und solidarischer.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten



  • Interessant wird, welche Parteien über die Grundmandatsklausel in den Bundestag kommen. Sollte die CSU in Bayern mit derzeit 5,2% (bundesweit) unter die 5% rutschen, wird das sehr spannend - auch für Merz. Letztendlich entscheidet die Zahl der Köpfe im neuen Bundestag.

    Die CSU wird stand jetzt jeden einzelnen Wahlkreis in Bayern gewinnen und dann natürlich mit der ihr prozentual zustehenden Zahl Sitzen in den Bundestag einziehen, da wird gar nichts spannend. Du fantasierst dir Dinge auf Basis von Wunschdenken zusammen.

  • Weißt du Wolfgang Autenrieth, du gehörst wirklich zu denen, die jeden Mythos aufgreifen und verteidigen, aber eigentlich gar nicht wissen, was Sache ist.

    Nur weil ich die Sperrklausel (fälschlich) im Grundgesetz verortet habe, stimmt dennoch der Rest meiner Aussage.


    Zitat

    Sperrklauseln gibt es in Deutschland – jeweils in Höhe von 5 Prozent – bei der Bundestagswahl und allen Wahlen der Landesparlamente. Bei Kommunalwahlen[9] und bei Europawahlen[10] gibt es keine Sperrklauseln (mehr). Bei der Wahl zur Bremischen Stadtbürgerschaft gilt weiterhin eine Sperrklausel in Höhe von 5 %. In Berlin gilt für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen eine explizite Hürde in Höhe von 3 Prozent. Auch in Hamburg gilt für Wahlen zu den vergleichbaren Bezirksversammlungen eine 3-Prozent-Sperrklausel. Diese war im Januar 2013 vom Hamburgischen Verfassungsgericht als Bestandteil des Wahlgesetzes zunächst verworfen worden[11], wurde aber schon im Dezember 2013 von der Hamburger Bürgerschaft – nun als Teil der Verfassung – wieder eingeführt.[12]

    Die Einführung der Fünf-Prozent-Hürde wurde in der Bundesrepublik Deutschland damit begründet, dass das Fehlen einer Sperrklausel in der Weimarer Republik die Zersplitterung gefördert habe.[13] Damals waren bis zu 17 Parteien im Reichstag vertreten.

    Die Sperrklausel für den Bundestag war – seit dem 8. Juli 1953[14] – durch § 6 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes alter Fassung geregelt. Demnach musste eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten, um in den Bundestag einzuziehen. Diese Fünf-Prozent-Hürde konnte allerdings durch die Grundmandatsklausel überwunden werden: Falls eine Partei mindestens drei Direktmandate errang, zog sie mit einer ihrem prozentualen bundesweiten Stimmenanteil entsprechenden Anzahl von Abgeordneten in den Bundestag ein. Auch galt sie nicht für Parteien nationaler Minderheiten.

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  • Na, dann widerlege das mit dem Freibetrag doch und beweise, dass ich falsch liege. Du nennst den Vorschlag dumm und populistisch. Ich halte ihn für vernünftig und notwendig. Wer mit geerbtem Geld von den Zinsen lebt, steuert null zum Sozialstaat bei. Sozialabgaben sind Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens. Auch die Beitragsbemessungsgrenzen sind fragwürdig. Die Modelle in Österreich und der Schweiz sind hier tragfähiger - und solidarischer.

    Gut, das geht recht schnell.


    Habeck schlägt vor, dass Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig werden. Gleichzeitig heißt es, dass beträfe den kleinen Mann nicht. Beides kann aber so nicht stimmen. Ich zeige es dir jetzt anhand der Krankenversicherung.


    Entweder du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und somit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann zahlst du dort derzeit mit deinem Arbeitseinkommen (Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit) ein. Wenn Habecks Vorschlag Realität wird, dann zahlst du zukünftig auch mit deinen Einkünften aus Kapitalvermögen ein, hast also eine größere Belastung (sofern du über den ominösen Freibeträgen bist, die niemand genauer beziffern kann und will).

    Es kann natürlich auch sein, dass du als Selbstständiger, Freiberufler oder Student freiwillig gesetzlich versichert bist. Dann zahlst du aber auch heute schon mit deinem gesamten Einkommen ein, d. h. für diese Personengruppe gilt bereits, dass Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig sind. Diese Personengruppe wird also nicht mehr belastet.

    Oder du bist aus welchen Gründen auch immer nicht gesetzlich versichert, sondern als Beamter oder Selbstständiger oder Beschäftigter über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze privat versichert. Dann zahlst du ja ohnehin keine Sozialbeiträge. Sollte Habeck diese Personengruppe gemeint haben, dann hat er tatsächlich eine wirklich große Baustelle aufgemacht, denn wenn diese künftig sozialversicherungspflichtig mit ihren Kapitalerträgen sind, dann müssen sie auch Leistungen beziehen können. Und das wird ein Bürokratiemonster.

  • Ich war - altersentsprechend - einige Tage in Bad Wörishofen auf "Kneipp-Kur".
    Fundstück :pirat: :

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  • Ich war - altersentsprechend - einige Tage in Bad Wörishofen auf "Kneipp-Kur".
    Fundstück :pirat: :

    Andere Teilnehmer beleidigen, indem man es nicht direkt macht, sondern indirekt ein Bild postet, auf dem etwas beleidigendes steht, ach Gott, wie clever.

    Kindergarten.

  • Die CSU wird stand jetzt jeden einzelnen Wahlkreis in Bayern gewinnen und dann natürlich mit der ihr prozentual zustehenden Zahl Sitzen in den Bundestag einziehen, da wird gar nichts spannend. Du fantasierst dir Dinge auf Basis von Wunschdenken zusammen.

    Zumal bei der CSU demnach noch nicht mal ein Wahlkreis unbesetzt bliebe.

  • sofern du über den ominösen Freibeträgen bist, die niemand genauer beziffern kann und will

    Also liegt das Problem bei der Kapitalertragssteuer nur darin, den Freibetrag genau zu beziffern?

  • Sorry, ich habe ungenau gelesen: Bei den Sozialabgaben auf Kapitalerträge.

    Ich weiß nicht, was das Problem ist, die Freibeträge zu beziffern. Diese Frage richtest du besser an Robert Habeck oder Katharina Droege.

  • Verstehe, das hört sich tatsächlich noch unausgereift an. Die Stoßrichtung gefällt mir aber und ich finde es gut, dass Habeck auch in dieser Frage die bittere Realität angeht, dass wir etwas ändern müssen, damit unser Sozialsystem weiter gut bleibt. Und es gefällt mir, dass starke Schultern mehr tragen sollen und die Lösung nicht ist, das Sicherungsnetz auszudünnen und so dort Kosten zu sparen. Schade finde ich, dass von Habeck evtl. die kurzfristige Lösung einer mittel- bis langfristigen Lösung vorgezogen wird.


    Ökonom Andreas Hackethal betont, dass Sozialversicherungsbeiträge im Falle der Umsetzung auch auf Mieteinnahmen anfallen müssten. "Andernfalls würde Finanzkapital in Immobilien umgeschichtet, und es profitieren die Immobilienbesitzer", sagt der Professor für Finanzen an der Goethe-Universität Frankfurt. "Und damit es nicht zu Ungerechtigkeiten zwischen Berufsgruppen komme, müssten auch Beamte und Selbständige Sozialabgaben auf Kapitalerträge entrichten." Einfacher sei es, die Steuern auf Kapitalerträge zu erhöhen und die Spekulationsfrist bei Immobilien abzuschaffen.Generell sei die Idee interessant, löse aber die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung nicht, sagt auch Andreas Peichl, Leiter des Zentrums für Makroökonomik am ifo Institut. Kurzfristig führe sie zwar zu mehr Einnahmen und gebe der nächsten Regierung mehr Spielraum. Mittel- bis langfristig werden die Finanzierungsprobleme dem Experten zufolge jedoch verschärft, da durch neue Beiträge auch neue Ansprüche entstehen. "Wenn man Kapitaleinkommen stärker belasten möchte, dann sollte dies über das Steuersystem passieren", meint er. "Dies wäre ehrlicher, ebenso wie die strukturellen Probleme der Sozialversicherung - insbesondere bei der Rente - endlich anzugehen."

  • Sollte Habeck diese Personengruppe gemeint haben, dann hat er tatsächlich eine wirklich große Baustelle aufgemacht, denn wenn diese künftig sozialversicherungspflichtig mit ihren Kapitalerträgen sind, dann müssen sie auch Leistungen beziehen können. Und das wird ein Bürokratiemonster.

    Oder er holt gleich den ganz großen Hammer raus und versichert alle Beamten in der GKV bzw. verbietet die PKV. Dann braucht man auch keine unterschiedliche Bürokratie mehr.

  • tibo

    Bei der normalen Kapitalertragssteuer bzw. den Sozialabgaben auf Kapitalerträge gehe ich mit. Ich sehe aber ein Problem bei den selbstbewohnten Immobilien. Diese erwirtschaften keine Zinsen, die man als Eigentümer an den Staat abführen könnte. So eine Immobilie ist einfach ein großer Klumpen mit enormem Wert. Man kann sie im Gegensatz zu Aktien etc. nicht teilweise veräußern, um damit die Steuer- bzw. Sozialabgabenschuld zu bezahlen.


    Bsp.: Jemand hat sich in den 1970ern für damals 300.000 DM (150.000€) ein selbstbewohntes Haus gekauft. Dieses Haus ist inzw. aufgrund steigender Immobilienpreise 400.000€ wert. Er hat in der Zeit also einen Gewinn von 250.000€ eingefahren, diesen aber nie realisiert, eben weil er das Haus selber bewohnt und gar nicht daran denkt es zu veräußern. Soll der jetzt 40% von 250.000€ = 100.000€ Sozialbeiträge zahlen? Woher soll er das Geld nehmen?


  • Bei CDU und SPD sind die Kanzlerkandidaten für mich unwählbar.

    Dann ist es ja gut, dass wir keinen Kanzler direkt wählen, sondern eine Partei.

    Ich finde Merz absolut unsympathisch und den Scholz ziemlich nichtssagend, aber die Programme, die Ideologien dahinter sind doch viel wichtiger, oder? In jeder Partei gibt's Vollpfosten und Honks, Deppen und Schlawiner und nicht jeder Kanzlerkandidat, dessen Partei ich wählte, war mir gleichermaßen sympathisch.

    Aber es ist doch hier keine Personenwahl, es ist doch kein Personenkult, bitte wählt doch eine Partei, ein Programm, eine Ideologie, eine Haltung.

  • Es gäbe die relativ einfache Möglichkeit einfach grundsätzlich alle Einkommensarten steuerlich gleich zu behandeln, also auch Kapitalerträge.

    (Nachteil: dann müsste man auch Verluste vollumfänglich Gegenrechnen können, was zu stärkeren Schwankungen der Steuereinnahmen führen wird.)

    Sozialabgaben auf Kapitalerträge halte ich für Unsinn, jemand, der wirklich von seinen Kapitaleinkünften lebt, ist privat versichert und muss dann auch keine GKV zahlen, und das Rentensystem wird nicht dadurch stabilisiert, dass man Mehreinnahmen generiert, die in gleichem Maße dann auch zu Ansprüchen führen.

  • Es gäbe die relativ einfache Möglichkeit einfach grundsätzlich alle Einkommensarten steuerlich gleich zu behandeln, also auch Kapitalerträge.

    (Nachteil: dann müsste man auch Verluste vollumfänglich Gegenrechnen können, was zu stärkeren Schwankungen der Steuereinnahmen führen wird.)

    Sozialabgaben auf Kapitalerträge halte ich für Unsinn, jemand, der wirklich von seinen Kapitaleinkünften lebt, ist privat versichert und muss dann auch keine GKV zahlen, und das Rentensystem wird nicht dadurch stabilisiert, dass man Mehreinnahmen generiert, die in gleichem Maße dann auch zu Ansprüchen führen.

    Es ist doch viel bequemer dem Anleger das Anlagerisiko zu überlassen und sich an den Gewinnen (noch mehr) zu bedienen. :)

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