Weißt du Wolfgang Autenrieth, du gehörst wirklich zu denen, die jeden Mythos aufgreifen und verteidigen, aber eigentlich gar nicht wissen, was Sache ist. Schau doch mal in unsere Verfassung. Das Grundgesetz kennt die Sperrklausel nicht. Diese findet sich nur im Bundeswahlgesetz (und den Wahlgesetzen der Länder). Das BVerfG hat die Sperrklausel immer wieder abgewogen und diesen Grundrechtseingriff unter den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen als für zulässig befunden. Nur ändern sich diese tatsächlichen Verhältnisse, wenn der demokratische Wille immer mehr der Funktionsfähigkeit des Parlaments untergeordnet wird. Mit seinem Urteil zur Wahlrechtsreform hat das BVerfG jetzt auch den ersten Schritt getan und die Sperrklausel jedenfalls bei Anwendung auf die CSU für verfassungswidrig erklärt, da dieser Grundrechtseingriff bei der CSU gar nicht geeignet ist, die Funktionstüchtigkeit des Parlaments zu bewahren, da die CSU nie zur Zersplitterung beiträgt, bildet sie ja schließlich eine Fraktionsgemeinschaft mit einer anderen Partei.
Die Sperrklausel von 5 % wackelt. Und das ist gut so.
Ich verstehe nicht, was die Grundmandatsklausel (die es so nicht mehr gibt) jetzt wieder soll. Gewinnt eine Partei drei Wahlkreise, dann zieht sie in den Bundestag nach ihren Zweitstimmen ein. Da kann es der CSU erstmal egal sein, ob sie nun 4,9 oder 5,2 % hat (es werden ohnehin eher mehr), sie wird anhand ihres Stimmergebnisses vertreten sein. Und die Umfragen geben ja eh nur eine ungefähre Ahnung von der Zweitstimme, von daher ist das Interesse doch eher gering.