Durch amtsärztl.Gutachten war ich längere Zeit nicht im Dienst.
Zwischenzeitlich ist e. Umzug erfolgt u. damit e. anderes Reg.präsidium zuständig.
Was wird i.d.Regel zugemutet an Fahrkilometern in den alten RPBezirk? Bzw.muss,da Krankheit vorangegangen ist,im neuen RP- Bezirk=Wohnortnähe eine Stelle zur Verfügung gestellt werden? Wer hat so eine Situation schon hinter sich? Bundesland Baden-Württemberg