Reaktivierung nach.Krankheit Umzug seitdem

  • Durch amtsärztl.Gutachten war ich längere Zeit nicht im Dienst.

    Zwischenzeitlich ist e. Umzug erfolgt u. damit e. anderes Reg.präsidium zuständig.


    Was wird i.d.Regel zugemutet an Fahrkilometern in den alten RPBezirk? Bzw.muss,da Krankheit vorangegangen ist,im neuen RP- Bezirk=Wohnortnähe eine Stelle zur Verfügung gestellt werden? Wer hat so eine Situation schon hinter sich? Bundesland Baden-Württemberg

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  • §54 des Landesbeamtengesetzes BW lautet

    "(1) Beamtinnen und Beamte haben ihre Wohnung so zu nehmen, dass sie in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt werden. Die aktuelle Anschrift ist dem Dienstvorgesetzten mitzuteilen."


    Bei "uns" (RLP) sind auch "wegen Krankheit nicht im Dienst befindliche Lehrkräfte" einer Schule zugeordnet - danach richtet sich auch die Zuständigkeit der . Ich glaube nicht, dass du durch einen Umzug (ohne Zuweisung zu einer anderen Schule) bezüglich deiner Dienstlichen Belange in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Regierungspräsidium "wechseln" kannst.

  • Nitram schreibt richtig, was für Beamte gilt, hier geht es aber um Pensionäre die zur Ruhe gesetzt sind, nicht kranke…

    Woraus liest du das denn?

    "Längere Zeit nicht im Dienst" heißt nicht zwingend in der vorzeitigen Ruhestand versetzt, das müsste der TE vielleicht erst mal klären.

    So oder so wäre es gut gewesen, diese Problematik vor dem Umzug zu klären. (Thank you, captain obvious!)

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