Argumente gegen die AfD

  • Ich habe im Internet die seite www.100argumente.de gefunden. In meinen Augen eine seriöse Seite, die vielfältige persönliche Argumente gegen die AfD transportiert.

    Meine Frage ist: Dürfte ich diese Seite im Unterricht einsetzen, zum Beispiel SuS nach bestimmten Inhalten oder Argumenten recherchieren lassen, um anschließend darüber zu diskutieren? Verträgt sich das mit dem Neutralitätsgebot bzw. mit dem Beutelsbacher Konsens?


    Freue mich auf Antworten

    Tabea

  • Es gibt KEIN Neutralitätsgebot, sondern ein ÜBERWÄLTIGUNGSverbot!

    Macht das eine Seite, die sich nur gegen etwas ausspricht nicht? Also allgemein ist das natürlich von der Meinungsfreiheit gedeckt und völlig in Ordnung dies Partei nicht zu mögen. Für den Unterricht sehe ich das irgendwie nicht besonders geeignet. Aus meiner Sicht als powi-laie.

  • Man kann die Seite ja dazu verwenden, Gegenargumente suchen zu lassen. Und diese auf Plausibilität überprüfen zu lassen.
    Das Ergebnis ist vorhersehbar. Wäre es trotzdem "Überwältigung" - oder nur überwältigend? :teufel:

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

    • Offizieller Beitrag

    Okay, jetzt habe ich mir sogar die Seite angeguckt:
    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich damit im SoWi-Unterricht anfangen sollte. Die paar Videos, die ich per Zufallsgenerator angeklickt habe, sind keine Argumente, sondern Meinungen, es werden zum Teil Aussagen getroffen, die genauso verallgemeinernd sind wie von AfD-Reden, und es sind gar keine Quellen dabei.
    Wie soll es dann eine verlässliche Quelle für Schüler*innen sein, wenn ich sie dazu erziehe, selbst ihre Quellen zu überprüfen?

    Man kann ein Parteinverbot besprechen, gar keine Frage.
    Also Argument für und gegen ein Verbot.
    Aber Argumente gegen die AfD? Ist es eine Wahlveranstaltung? Ich finde die Begrifflichkeit falsch formuliert.

  • Die Diskussionen um ein mögliches Parteiverbot haben unter unseren Schüler*innen und in Teilen auch unter unseren Lehrpersonen hochgradige Empörung ausgelöst. Ich musste mehrfach erst mal erklären, doch, in Deutschland geht das. In der Schweiz undenkbar. Ich wollte es nur mal erwähnt haben. Moral und so. Ein solches Verfahren ist mit dem hiesigen Demokratieverständnis nicht vereinbar. Ich habe mir die Seite angeschaut, keine meiner Kolleginnen für Geschichte und politische Bildung würde sowas als "Quelle" im Unterricht verwenden.

  • Ich habe im Internet die seite www.100argumente.de gefunden. In meinen Augen eine seriöse Seite, die vielfältige persönliche Argumente gegen die AfD transportiert.

    Meine Frage ist: Dürfte ich diese Seite im Unterricht einsetzen, zum Beispiel SuS nach bestimmten Inhalten oder Argumenten recherchieren lassen, um anschließend darüber zu diskutieren? Verträgt sich das mit dem Neutralitätsgebot bzw. mit dem Beutelsbacher Konsens?


    Freue mich auf Antworten

    Tabea

    Was ist in deinen Augen eine seriöse Seite? Definiere.


    Zur Neutralität:

    GEW schrieb Oft fällt das Stichwort ’Beutelsbacher Konsens’. Er ist ein in den 1970er-Jahren formulierter Minimalkonsens für den Politikunterricht in Deutschland. Er darf nicht mit dem parteipolitischen Neutralitätsgebot des Staates verwechselt werden. Der Konsens formuliert drei zentrale didaktische Prinzipien politischer Bildung: das Überwältigungs- bzw. Indoktrinationsverbot, das Kontroversitätsgebot sowie das Ziel, dass Schüler*innen zur politischen Teilhabe befähigt werden sollen. Lehrkräfte dürfen ihre eigene politische Meinung ausdrücken, diese aber nicht als allgemeingültig darstellen. Kontroverse Themen müssen multiperspektivisch behandelt werden.


    Wenn du also mit einer Klasse begründete Argumente für oder gegen irgendwas finden willst, musst du erst mal mit ihnen auf Informationssuche zum entsprechenden Thema gehen. Eben das angesprochene Parteienverbot oder was an der AfD so polarisiert.


    Im übrigen rate ich dir, selbst topfit im Thema zu stehen, sonst könnten dich bestimmte Schüler "auseinandernehmen".

  • Danke für die Feedbacks, ich verstehe sie so: Jenseits der Frage, ob Euch kder einigen von Euch die Seite gefällt, kann ich sie einsetzen.


    Die Diskussionen um ein mögliches Parteiverbot haben unter unseren Schüler*innen und in Teilen auch unter unseren Lehrpersonen hochgradige Empörung ausgelöst. Ich musste mehrfach erst mal erklären, doch, in Deutschland geht das. In der Schweiz undenkbar. Ich wollte es nur mal erwähnt haben. Moral und so. Ein solches Verfahren ist mit dem hiesigen Demokratieverständnis nicht vereinbar. Ich habe mir die Seite angeschaut, keine meiner Kolleginnen für Geschichte und politische Bildung würde sowas als "Quelle" im Unterricht verwenden.

    Leider nicht richtig.
    Aiuch in der Schweiz können Parteien verboten werden, wenn sie die Grundlagen des Staates in besonderer Weise gefährden. Das geht dort dann allerdings nicht über einen Verfassungsartikel, sondern über das Vereins- oder Strafrecht. Der Bundesrat oder das Bundesgericht könnte dann eine solche Entscheidung treffen.
    Auch wenn das in der Schweiz bisher nicht vorgekommen ist, ist es doch möglich.

    Ist aber ein gutes Beispiel für die "flüchtige Dehnbarkeit der Wahrheit". Das Argumente ("Parteienverbot in der Schweiz geht") - wird übrigens auch gern von der AfD benutzt. Es ist aber eben falsch.

    Deshalb sind auch Aussagen wie "...keine meiner Kolleginnen für Geschichte und politische Bildung würde sowas als "Quelle" im Unterricht verwenden." bedenklich. Ich glaube nicht, dass Antimon für 125000 schweizer Lehrkräfte sprechen kann.

  • Deshalb sind auch Aussagen wie "...keine meiner Kolleginnen für Geschichte und politische Bildung würde sowas als "Quelle" im Unterricht verwenden." bedenklich. Ich glaube nicht, dass Antimon für 125000 schweizer Lehrkräfte sprechen kann.

    Das ist doch losgelöst von der Frage, ob Parteien in der Schweiz verboten werden können. Ich habe mir jetzt 5 (vielleicht habe ich die falschen rausgepickt?) der Videos angeschaut und wüsste nicht was man damit im Unterricht anfangen soll. Das sind nur persönliche Meinungen ohne irgendwelche "harten" Argumente. Das ist nichts gegen die Leute, aber was soll man damit machen? Nutzen kannst du das natürlich. Ich frage mich nur welches Lernziel dein Unterricht damit verfolgt. Vielleicht kannst du das erklären?

  • Oh, ich naive bin davon ausgegangen, dass eine Lehrkraft, die das Wort ‚Recherche’ benutzt, mehrere verschiedene Links anbietet…

    Aber in einer Sek2, wo die TE wohl unterrichtet, verteile ich keine Links sondern LASSE recherchieren…

    Ich finde den Unterton unangemessen, denn ob und wie SuS Zugriffe auf andere Seiten haben, ob sie selbst recherchieren können, ob sie eigene Recherchequellen mit einbringen können etc. wurde von mir überhaupt nicht thematisiert. Ich habe noch nicht einmal erwähnt, zu welchem Thema recherchiert werden soll. Meine Frage war eine andere und eine ganz einfache: Verträgt sich der Einsatz dieser Seite mit dem Beutelsbacher Konsens.



  • Danke für die Feedbacks, ich verstehe sie so: Jenseits der Frage, ob Euch kder einigen von Euch die Seite gefällt, kann ich sie einsetzen.

    Nein, du verstehst uns falsch. Die Frage ist, wofür du die Seite einsetzen willst. Dort sind irgendwelche Leute, die irgendwas sagen. Das ist noch kein Plan für einen Unterricht.


    Und einfach nur Argumente zu sammeln, warum eine Partei doof ist, entspricht weder dem Beutelsbacher Konsens noch irgendeinem didaktischen Prinzip.

  • Nein, du verstehst uns falsch. Die Frage ist, wofür du die Seite einsetzen willst. Dort sind irgendwelche Leute, die irgendwas sagen. Das ist noch kein Plan für einen Unterricht.


    Und einfach nur Argumente zu sammeln, warum eine Partei doof ist, entspricht weder dem Beutelsbacher Konsens noch irgendeinem didaktischen Prinzip.

    Ich verstehe Dich richtig, dass Du der Meinung bist, dass der Einsatz dieser Seite im Unterricht abhängig vom Unterrichtskonzeot und vom Lernziel sei? Ich diese Frage also zusammen mit einer Präsentation meines Unterrichtsentwurfes stellen müsse? Das wäre mir neu, denn das gibt der Beutelsbacher Konsens nicht her.
    Im übrigen habe ich icht geschrieben, dass es "irgendwelche Leute, die irgendwas sagen" mein Plan sei. Und ich habe auch nicht geschrieben, dass ich Argumente dafür sammle, dass "eine Partei doof" sei.

  • Verträgt sich das mit dem Neutralitätsgebot bzw. mit dem Beutelsbacher Konsens

    Es gibt kein Neutralitätsgebot, die Gesetzeslage spricht sogar eindeutig dagegen. Nur mal ein Blick in § 2 II Schulgesetz NRW

    Zitat

    Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung. Die Schule fördert die europäische Identität. Sie vermittelt Kenntnisse über den europäischen Integrationsprozess und die Bedeutung Europas im Alltag der Menschen.

    Da sind ganz viele, klare Haltungen drin. Die kann man auch kritisch sehen und gute politische Bildung sollte das auch thematisieren. Aber Neutralität ist eben überhaupt nicht geboten.


    Der Beutelsbacher Konsens ist im Übrigen nur ein Konzept der Didaktik der politischen Bildung, rechtlich aber überhaupt nicht verankert und auch gar nicht unwidersprochen.

  • Also noch einmal , bevor ich hier auf jeden einzelnen Post eingehe: Meine Frage war nur, ob ich die Seite Eurer Meinung nach einsetzen darf. Mehr nicht.

    Wer von dieser Frage auf mein (in den Augen vieler fehlendes) Unterrichtskonzept schließt, mag das tun. Es muss ihnen aber klar sein, dass das ein Ergebnis ihrer eigenen Schlussfolgerung ist und nicht von meiner Frage gedeckt ist.


    Aber ich mache aus meinem Unterrichtskonzept natürlich kein Geheimnis. Es geht um eine "Vergleichende Analyse politischer Initiativen" und dabei ist die Seite 100argumente.de in meinen Augen Gold wert, weil die dort aufgeführten Statements ausdrücklich als persönliche Meinungen oder persönliche Argiumente ausgewiesen sind. Diese Bewertungesansätze mit den "Mainstreamargumenten" der medialen analytischen Berichterstattung zu vergleichen, ist Ziel des Unterichts. In Wirklchkeit noch etwas komplexer, würde aber hier den Rahmen sprengen.

    Ist ein Beuitag, den die SuS nach Fertigstellung bei einem Schülerwettbewerb der bpb einreichen wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Also noch einmal , bevor ich hier auf jeden einzelnen Post eingehe: Meine Frage war nur, ob ich die Seite Eurer Meinung nach einsetzen darf. Mehr nicht.

    Natürlich darfst du das.
    Als schlechtes Beispiel vielleicht.

    Aber dann sind/wären die Infos zu deinem Unterrichtsvorhaben doch von Anfang an sehr relevant gewesen.

  • Aber dann sind/wären die Infos zu deinem Unterrichtsvorhaben doch von Anfang an sehr relevant gewesen.

    Naja vom Prinzip her nicht, wenn es nur um die Frage ob es erlaubt ist oder nicht. Man dürfte ja auch infowars im Unterricht einsetzen. Für Lernziele ist es natürlich wichtig, wie diese ""Quellen"" (noch mehr Anführungszeichen?) genutzt werden.

  • Ich glaube nicht, dass Antimon für 125000 schweizer Lehrkräfte sprechen kann

    Ich spreche für das Gymnasium Muttenz. Der Bundesrat hat ein eigenes Mal in seiner Geschichte versucht (!) eine Partei zu verbieten, das gegen die Kommunisten 1940 ausgesprochen Verbot wurde mit Ende des 2. WK wieder aufgehoben.

  • Ich spreche für das Gymnasium Muttenz. Der Bundesrat hat ein eigenes Mal in seiner Geschichte versucht (!) eine Partei zu verbieten, das gegen die Kommunisten 1940 ausgesprochen Verbot wurde mit Ende des 2. WK wieder aufgehoben.

    Nimm bitte entsprechend zur Kenntnis, dass es auch in der BRD bisher nur 2 solche Parteiverbote gab. Das betraf 1952 eine Nachfolgeorganisation der NSDAP und 1956 die KPD, letzteres ist bis heute ziemlich umstritten.


    Entgegen deiner Suggestion macht es sich die BRD nicht gerade einfach mit Parteiverboten und hält auch hier die Meinungsfreiheit auch in Verbindung mit dem Wirken in politischen Parteien sehr hoch. Und andersherum gibt es eben auch in der Schweiz eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für ein Parteienverbot, welches genauso wie hier zurecht äußerst selten zum Einsatz kommt.

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