Wie nach Elternzeit wieder arbeiten

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit auszufüllen und stoße dabei auf ein paar Fragezeichen. Vielleicht kennt jemand die Antwort und mag sie hier mit mir teilen.


    Unser Kind kommt vermutlich am 20.11. auf die Welt, daran schließt sich ja 8 Wochen Mutterschutz an. Mir bleiben also noch 10 Monate Elterngeld (weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden), also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Somit wäre ich das gesamte erste Lebensjahr meines Kindes finanziell durch das Land abgesichert (2 Monate Dienstbezüge wie gehabt + 10 Monate Elterngeld).


    Nach diesem Jahr möchte ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten. Jetzt habe ich aus meiner Sicht zwei Optionen (?)


    a) Nach der Elternzeit einfach wieder normal ins Dienstverhältnis zurückkehren, aber meinen Stellenumfang auf eine halbe Stelle reduzieren

    oder

    b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen


    Liege ich da falsch? Welchen Vor- oder Nachteil haben die Varianten? Wie sollte ich das am besten angehen?


    Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.


    Vielen lieben Dank!


    Gruß vom Niederrhein

    :victory:

  • Huhu,

    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Vorteile von Teilzeit in Elternzeit sind z.B. dass du weniger als 50% arbeiten kannst und einen Zuschuss zur PKV (31 Euro) bekommst.

    Deine Probezeit läuft in EZ ohne Teilzeitarbeit nicht weiter, dh die Zeit wird angehängt, bei TZ läuft sie (anteilig? Je nach Höhe der Teilzeit glaube ich) weiter und du kannst ja auch Revisionen zeigen.

    Gilt für NRW und ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;)


    Eine Anmerkung noch: du verlierst bei EZ über 1 Jahr Anspruch auf Rückkehr an deine Stammschule - angeblich kann immer jeder zurückkehren, der möchte, aber in NRW weiß man aktuell ja nie, was sich die Bezirksregierungen überlegen…

  • Hallo,

    Ich befinde mich gerade in Elternzeit und arbeite 4 Stunden die Woche. Diese Zeit wurde auf meine Probezeit prozentual angerechnet mit 4/25,5. Sodass sich die Probezeit und damit die Unterrichtsbesuche am Ende nach hinten verschieben. In NRW.


    Fand das eine sehr schöne Lösung. Das ich mit meinem Kind noch 1 Jahr mehr Zeit habe, bis ich es betreuen lassen muss.


    Du muss auch nicht die ganzen 3 Jahre dann nehmen, du kannst auch nur 2,8 oder so nehmen.

  • (weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden),

    Nein, das werden sie nicht, sondern es gibt insgesamt maximal 12 Monate (wenn nicht Alleinerziehend) eine Lohnersatzleistung (und das können eben auch Mutterschaftsgeld oder sogar Bezüge sein).

    8 Wochen sind übrigens keine 2 Monate, das wird nachher auch taggenau berechnet ab wann du dann Elterngeld erhältst, deshalb kann der 2. LM betroffen sein, aber auch der 3. wenn sich der Mutterschutz verlängert hat (weil Kind früher gekommen ist).


    also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres.

    Nein, du meldest Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz an, machst du das ab Geburt, entfällt der Anspruch auf Bezüge. Bei der Länge wird die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt allerdings angerechnet auf die maximale Länge.


    b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen

    Du musst dich auf 24 Monate festlegen, daher würde ich immer 24 Monate Elternzeit anmelden und schon mal ankündigen, dass du ab dem 13. Monat vor hast in Teilzeit wieder zu kommen. Lehnen sie das nicht gleich ab, ist es später nämlich bereits genehmigt und du bestimmst nur noch ab wann, wie und wieviele Stunden.


    Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.

    Darf sie eigentlich gar nicht, also klar, wenn du nicht arbeitest, dann kann es nicht gezeigt werden und wenn du weniger Stunden machst, braucht es länger, das ist aber unabhängig davon, ob das nun Elternzeit heißt oder nicht.



    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!

  • Ich meine mich zu erinnern, dass man bei Teilzeit in Elternzeit von heute auf morgen auch wieder ganz aufhören könnte zu arbeiten (wenn irgendwas mit dem kleinen Kind ist z.B. oder die Betreuung langfristig ausfällt - berichtigt mich, wenn ich falsch liege). Ich habe mir ansonsten jeweils ein Jahr Elternzeit für den Schulstart aufgehoben, weil ich nicht wusste, ob ich einen Hortplatz bekomme und wie das überhaupt alles klappt, dass ich notfalls nochmal hätte aussteigen können (war dann aber nicht nötig).

  • Nein, weil eben 8 Wochen in der Regel keine 2 Monate sind!

    Das spielt aber doch keine Rolle, wenn sie 12 Monate Basis-EG beziehen will, oder? Ist doch nur relevant, wenn man ggf. den 3. Lebensmonat aufgrund von Mutterschutz als Basis-EG nehmen muss und somit danach nicht mehr so viele EG+-Monate über hat, wie man gerne hätte (um z.B. möglichst nah an 2 Jahre mit EG-Bezug zu kommen).

    Du hast aber natürlich recht, dass man das beachten sollte bei der Festlegung des Bezugs.

  • Das spielt aber doch keine Rolle, wenn sie 12 Monate Basis-EG beziehen will, oder?

    Natürlich spielt das eine Rolle, weil man eben nur 8 Wochen das volle Gehalt bekommt und danach schon nur noch Mutterschaftsgeld, für die Länge spielt es keine Rolle bei 12 Monaten Basis-Elterngeld, aber man muss eben auch wissen, ab wann eben kein Geld oder weniger vom AG kommt und dann eine andere Stelle zuständig ist, die meist etwas länger braucht bis das erste Mal gezahlt wurde usw.

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