Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit auszufüllen und stoße dabei auf ein paar Fragezeichen. Vielleicht kennt jemand die Antwort und mag sie hier mit mir teilen.
Unser Kind kommt vermutlich am 20.11. auf die Welt, daran schließt sich ja 8 Wochen Mutterschutz an. Mir bleiben also noch 10 Monate Elterngeld (weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden), also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Somit wäre ich das gesamte erste Lebensjahr meines Kindes finanziell durch das Land abgesichert (2 Monate Dienstbezüge wie gehabt + 10 Monate Elterngeld).
Nach diesem Jahr möchte ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten. Jetzt habe ich aus meiner Sicht zwei Optionen (?)
a) Nach der Elternzeit einfach wieder normal ins Dienstverhältnis zurückkehren, aber meinen Stellenumfang auf eine halbe Stelle reduzieren
oder
b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen
Liege ich da falsch? Welchen Vor- oder Nachteil haben die Varianten? Wie sollte ich das am besten angehen?
Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.
Vielen lieben Dank!
Gruß vom Niederrhein