Wie nach Elternzeit wieder arbeiten

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit auszufüllen und stoße dabei auf ein paar Fragezeichen. Vielleicht kennt jemand die Antwort und mag sie hier mit mir teilen.


    Unser Kind kommt vermutlich am 20.11. auf die Welt, daran schließt sich ja 8 Wochen Mutterschutz an. Mir bleiben also noch 10 Monate Elterngeld (weil 2 Monate Mutterschutz ja vom Elterngeld abgezogen werden), also beantrage ich ab Geburt Elternzeit ohne Teilzeitoption bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Somit wäre ich das gesamte erste Lebensjahr meines Kindes finanziell durch das Land abgesichert (2 Monate Dienstbezüge wie gehabt + 10 Monate Elterngeld).


    Nach diesem Jahr möchte ich gerne wieder in Teilzeit arbeiten. Jetzt habe ich aus meiner Sicht zwei Optionen (?)


    a) Nach der Elternzeit einfach wieder normal ins Dienstverhältnis zurückkehren, aber meinen Stellenumfang auf eine halbe Stelle reduzieren

    oder

    b) Elternzeit für mehr als 12 Monate, bspw. 3 Jahre, beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit ab dem 13 Monat beantragen


    Liege ich da falsch? Welchen Vor- oder Nachteil haben die Varianten? Wie sollte ich das am besten angehen?


    Außerdem Frage ich mich, wie die Elternzeit meine Lebenszeitverbeamtung beeinflusst, da mir noch zwei Revisionen durch die Schulleitung fehlen.


    Vielen lieben Dank!


    Gruß vom Niederrhein

    :victory:

  • Huhu,

    deine Rechnung zum Elterngeld passt soweit, wenn du Basis-EG beziehst.

    Vorteile von Teilzeit in Elternzeit sind z.B. dass du weniger als 50% arbeiten kannst und einen Zuschuss zur PKV (31 Euro) bekommst.

    Deine Probezeit läuft in EZ ohne Teilzeitarbeit nicht weiter, dh die Zeit wird angehängt, bei TZ läuft sie (anteilig? Je nach Höhe der Teilzeit glaube ich) weiter und du kannst ja auch Revisionen zeigen.

    Gilt für NRW und ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit ;)


    Eine Anmerkung noch: du verlierst bei EZ über 1 Jahr Anspruch auf Rückkehr an deine Stammschule - angeblich kann immer jeder zurückkehren, der möchte, aber in NRW weiß man aktuell ja nie, was sich die Bezirksregierungen überlegen…

  • Hallo,

    Ich befinde mich gerade in Elternzeit und arbeite 4 Stunden die Woche. Diese Zeit wurde auf meine Probezeit prozentual angerechnet mit 4/25,5. Sodass sich die Probezeit und damit die Unterrichtsbesuche am Ende nach hinten verschieben. In NRW.


    Fand das eine sehr schöne Lösung. Das ich mit meinem Kind noch 1 Jahr mehr Zeit habe, bis ich es betreuen lassen muss.


    Du muss auch nicht die ganzen 3 Jahre dann nehmen, du kannst auch nur 2,8 oder so nehmen.

Werbung