Besoldung Beförderung A15 NRW

  • Liebes Schwarmwissen,


    ich habe eine Frage. Und zwar wurde ich im September befördert (A14--> A15), sprich hier gab es die Beauftragung durch BR und die neunmonatige Probezeit begann. Dass ich erst nach erfolgreichem Absolvieren dieser 9 Monate StD werde, war mir klar und dass eine Urkunde auch erst dann ausgehändigt wird, ebenfalls. Allerdings war ich etwas verwundert, dass auch mit meinen Dezemberbezügen noch keine angepasste Besoldung stattfand.


    Auf Rückfrage sagte man mir soeben, dass auch die Besoldung erst nach Ablauf der Probezeit angepasst würde.


    A) kann ich mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist und

    B) war das doch beim Wechsel von A13 --> A14 nicht so, oder?


    Über Infos und Wissen würde ich mich freuen, ggf. auch ob schonmal jemand versucht hat, dagegen rechtlich vorzugehen.


    LG


    Danke vorab!

  • A) kann ich mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist und

    Bezweifle ich auch. Trotzdem scheint das das angewandte Verfahren zu sein. Auf der anderen Seite halte ich es für etwas naiv, dass die Besoldung vor der Berufung in das jeweilige Amt angehoben werden sollte. Wie soll das gehen?


    Frag' doch mal bei der Gewerkschaft, ob da nicht schon mal etwas in Richtung Klage gelaufen ist. Du dürftest nicht die Erste sein, der das auffällt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und zwar wurde ich im September befördert (A14--> A15), sprich hier gab es die Beauftragung durch BR und die neunmonatige Probezeit begann. Dass ich erst nach erfolgreichem Absolvieren dieser 9 Monate StD werde, war mir klar und dass eine Urkunde auch erst dann ausgehändigt wird, ebenfalls. Allerdings war ich etwas verwundert, dass auch mit meinen Dezemberbezügen noch keine angepasste Besoldung stattfand.

    Um das mal begrifflich auszuschärfen: Du wurdest vermutlich in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 eingewiesen, aus dem du nach wie vor aber Bezüge nach Besoldungsgruppe A14 erhälst. Die eigentliche statusrechtliche Beförderung von dir in A15 erfolgt aber gerade erst nach Ablauf der Probezeit. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass du noch nicht nach A15 besoldet wirst.


    Solltest du - was nur in absoluten Ausnahmefällen passiert - die Probezeit nicht "bestehen", dann erfolgt die Beförderung eben nicht. Es ist hingegen nicht so, dass man bereits zu Beginn der Probezeit befördert wird, da eine Rückernennung sonst kaum möglich wäre.

  • Relevante Gesetzestexte in diesem Kontext:

    LVO §7

    Wie Seph sagt: Du wurdest nicht befördert, sondern dir wurde der Dienstposten probeweise übertragen. Befördert und entsprechend bezahlt wirst du erst, wenn du dich bewährst.

    P.S.: Und wenn du (wie ich) noch eine Elternzeit o.ä. drin hast, dauert es auch schnell länger als neun Monate ;).


    Edit: Ich finde in diesem Kontext immer wieder wichtig, zwischen "Probezeit" und "Erprobungszeit" zu unterscheiden.

    Edit 2: Zusätzlich hilfreich ist übrigens die Angabe deines Bundeslandes. Ich spreche jetzt für NRW.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.


    Ich verstehe schon die semantische Feinheit (Beförderung, probeweise Übertragung), ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.


    War es denn bei A13 --> A14 tatsächlich auch so?

  • Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.

    Mea culpa! Trotzdem hilft es oft, wenn das im Profil steht.


    ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.

    Oft hat man das Arbeitspensum und die Verantwortung ja sogar schon vorher. Das ist auch mein einziger Punkt, wo ich ansetzen würde. Von SL bei Dezernent:in (oder besser Sachbearbeiter:in) nachhaken lassen, ob vorher geleistete Arbeit für die Erprobung anerkannt werden kann. Diese Anfrage läuft bei mir gerade auch, daher kann ich dir (noch) nicht sagen, ob das erfolgsversprechend ist, oder nicht.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich drücke die Daumen, dass diese Prüfung zu deinen Gunsten ausgeht!


    Das ist bei mir leider nicht relevant, da ich zuvor eine andere Koordination knapp 2 Jahre kommissarisch ausgeführt habe. Das gilt, wenn überhaupt nur meines Wissens, bei Tätigkeiten im selben Aufgabenbereich!


    Naja, die 9 Monate schafft man es auch ohne, aber fair ist es dennoch nicht! Aber fair ist ja bekanntermaßen auch keine Bemessungsgrundlage ;)

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.


    Ich verstehe schon die semantische Feinheit (Beförderung, probeweise Übertragung), ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.


    War es denn bei A13 --> A14 tatsächlich auch so?

    Wohlwissend, dass das in der Praxis etwas anders aussieht, kann ich dazu nur erst einmal die "offizielle" Lesart beschreiben: Die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Koordinatoren unterscheiden sich nicht von denen "einfacher" Lehrkräfte. Für die mit dem Amt verbundenen zusätzlichen Aufgaben gibt es (zumindest hier in NDS) Entlastungsstunden, die bei mir auch bereits mit Übertragung des Amtes gewährt worden. Die eigentliche statusrechtliche Beförderung erfolgt aber dennoch erst nach erfolgreicher Probezeit.


    Der Unterschied zur Wirtschaft besteht darin, dass eine einmal vorgenommene Beförderung auch bei Nichtbewährung im Amt nicht einfach rückgängig gemacht werden kann, sondern nur bei wesentlichen Dienstpflichtverstößen in Betracht käme. Einen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft entlässt man einfach während der Probezeit bei Nichtbewährung. Im Übrigen leisten auch dort Arbeitnehmer oft bereits weitreichendere Aufgaben im größeren Umfang "vorab", um überhaupt für Beförderungen in Betracht gezogen zu werden.

  • ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts.

    Das ist schon ein krummer Deal. Ich hätte da keine Lust zu. Dass dir das nicht ganz klar war, ist schade, ändert aber nichts. Es sei denn du hast Lust vor Gericht zu gehen UND es wird zu deinen Gunsten entschieden. Habe ich dich schon an die Gewerkschaft verwiesen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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