Besoldung Beförderung A15 NRW

  • Liebes Schwarmwissen,


    ich habe eine Frage. Und zwar wurde ich im September befördert (A14--> A15), sprich hier gab es die Beauftragung durch BR und die neunmonatige Probezeit begann. Dass ich erst nach erfolgreichem Absolvieren dieser 9 Monate StD werde, war mir klar und dass eine Urkunde auch erst dann ausgehändigt wird, ebenfalls. Allerdings war ich etwas verwundert, dass auch mit meinen Dezemberbezügen noch keine angepasste Besoldung stattfand.


    Auf Rückfrage sagte man mir soeben, dass auch die Besoldung erst nach Ablauf der Probezeit angepasst würde.


    A) kann ich mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist und

    B) war das doch beim Wechsel von A13 --> A14 nicht so, oder?


    Über Infos und Wissen würde ich mich freuen, ggf. auch ob schonmal jemand versucht hat, dagegen rechtlich vorzugehen.


    LG


    Danke vorab!

  • A) kann ich mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist und

    Bezweifle ich auch. Trotzdem scheint das das angewandte Verfahren zu sein. Auf der anderen Seite halte ich es für etwas naiv, dass die Besoldung vor der Berufung in das jeweilige Amt angehoben werden sollte. Wie soll das gehen?


    Frag' doch mal bei der Gewerkschaft, ob da nicht schon mal etwas in Richtung Klage gelaufen ist. Du dürftest nicht die Erste sein, der das auffällt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und zwar wurde ich im September befördert (A14--> A15), sprich hier gab es die Beauftragung durch BR und die neunmonatige Probezeit begann. Dass ich erst nach erfolgreichem Absolvieren dieser 9 Monate StD werde, war mir klar und dass eine Urkunde auch erst dann ausgehändigt wird, ebenfalls. Allerdings war ich etwas verwundert, dass auch mit meinen Dezemberbezügen noch keine angepasste Besoldung stattfand.

    Um das mal begrifflich auszuschärfen: Du wurdest vermutlich in ein Amt der Besoldungsgruppe A15 eingewiesen, aus dem du nach wie vor aber Bezüge nach Besoldungsgruppe A14 erhälst. Die eigentliche statusrechtliche Beförderung von dir in A15 erfolgt aber gerade erst nach Ablauf der Probezeit. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass du noch nicht nach A15 besoldet wirst.


    Solltest du - was nur in absoluten Ausnahmefällen passiert - die Probezeit nicht "bestehen", dann erfolgt die Beförderung eben nicht. Es ist hingegen nicht so, dass man bereits zu Beginn der Probezeit befördert wird, da eine Rückernennung sonst kaum möglich wäre.

  • Relevante Gesetzestexte in diesem Kontext:

    LVO §7

    Wie Seph sagt: Du wurdest nicht befördert, sondern dir wurde der Dienstposten probeweise übertragen. Befördert und entsprechend bezahlt wirst du erst, wenn du dich bewährst.

    P.S.: Und wenn du (wie ich) noch eine Elternzeit o.ä. drin hast, dauert es auch schnell länger als neun Monate ;).


    Edit: Ich finde in diesem Kontext immer wieder wichtig, zwischen "Probezeit" und "Erprobungszeit" zu unterscheiden.

    Edit 2: Zusätzlich hilfreich ist übrigens die Angabe deines Bundeslandes. Ich spreche jetzt für NRW.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.


    Ich verstehe schon die semantische Feinheit (Beförderung, probeweise Übertragung), ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.


    War es denn bei A13 --> A14 tatsächlich auch so?

  • Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.

    Mea culpa! Trotzdem hilft es oft, wenn das im Profil steht.


    ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.

    Oft hat man das Arbeitspensum und die Verantwortung ja sogar schon vorher. Das ist auch mein einziger Punkt, wo ich ansetzen würde. Von SL bei Dezernent:in (oder besser Sachbearbeiter:in) nachhaken lassen, ob vorher geleistete Arbeit für die Erprobung anerkannt werden kann. Diese Anfrage läuft bei mir gerade auch, daher kann ich dir (noch) nicht sagen, ob das erfolgsversprechend ist, oder nicht.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich drücke die Daumen, dass diese Prüfung zu deinen Gunsten ausgeht!


    Das ist bei mir leider nicht relevant, da ich zuvor eine andere Koordination knapp 2 Jahre kommissarisch ausgeführt habe. Das gilt, wenn überhaupt nur meines Wissens, bei Tätigkeiten im selben Aufgabenbereich!


    Naja, die 9 Monate schafft man es auch ohne, aber fair ist es dennoch nicht! Aber fair ist ja bekanntermaßen auch keine Bemessungsgrundlage ;)

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Bei mir ist es, wie im Thread Titel angegeben, tatsächlich auch NRW.


    Ich verstehe schon die semantische Feinheit (Beförderung, probeweise Übertragung), ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts. Und ich bin privat nicht nur in Lehrerkreisen sozialisiert, weiss also, dass es in der Wirtschaft bei ähnlichen Vorgängen anders läuft.


    War es denn bei A13 --> A14 tatsächlich auch so?

    Wohlwissend, dass das in der Praxis etwas anders aussieht, kann ich dazu nur erst einmal die "offizielle" Lesart beschreiben: Die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Koordinatoren unterscheiden sich nicht von denen "einfacher" Lehrkräfte. Für die mit dem Amt verbundenen zusätzlichen Aufgaben gibt es (zumindest hier in NDS) Entlastungsstunden, die bei mir auch bereits mit Übertragung des Amtes gewährt worden. Die eigentliche statusrechtliche Beförderung erfolgt aber dennoch erst nach erfolgreicher Probezeit.


    Der Unterschied zur Wirtschaft besteht darin, dass eine einmal vorgenommene Beförderung auch bei Nichtbewährung im Amt nicht einfach rückgängig gemacht werden kann, sondern nur bei wesentlichen Dienstpflichtverstößen in Betracht käme. Einen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft entlässt man einfach während der Probezeit bei Nichtbewährung. Im Übrigen leisten auch dort Arbeitnehmer oft bereits weitreichendere Aufgaben im größeren Umfang "vorab", um überhaupt für Beförderungen in Betracht gezogen zu werden.

  • ändert aber an meinem Arbeitspensum und meiner Verantwortung de facto nichts.

    Das ist schon ein krummer Deal. Ich hätte da keine Lust zu. Dass dir das nicht ganz klar war, ist schade, ändert aber nichts. Es sei denn du hast Lust vor Gericht zu gehen UND es wird zu deinen Gunsten entschieden. Habe ich dich schon an die Gewerkschaft verwiesen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ist dieser Ablauf wirklich so unbekannt?

    Ich kann zwar nur von RLP reden, aber ich habe schon als kleiner Referendar mitbekommen, dass ein neuer Fachleiter als A13 anfing und dann nach einem Jahr A14 und nach einem weiteren dann erst A15 auf der Direktorenstelle wurde. (Am Seminar war es da auch schon so, dass A13er den Job als Lehrbeauftragte machten, für den andere A15 bekamen. Und die hatten keine Beförderung zu erwarten.)


    An der Schule bekommen "wir" es auch regelmäßig mit, dass es zwischen dem Schritt, dass jemand auf einer Funktionsstelle sitzt und dem Schritt, dass es A15 gibt, in der Regel ein Jahr liegt.


    Insofern wundere ich mich über die Verwunderung ;) Ob das gerecht ist oder nicht, will ich nicht beurteilen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • An der Schule bekommen "wir" es auch regelmäßig mit, dass es zwischen dem Schritt, dass jemand auf einer Funktionsstelle sitzt und dem Schritt, dass es A15 gibt, in der Regel ein Jahr liegt.

    Und häufig wurde der entsprechende Job schon jahrelang vorher für A14 gemacht, bevor die Stelle überhaupt ausgeschrieben wurde.

  • B) war das doch beim Wechsel von A13 --> A14 nicht so, oder?

    Zasterchen für die neue Besoldungsgruppe bekommst natürlich auch erst, wenn du in diese befördert wurdest.


    Ich aktuell auch in der Bewährungszeit und bekomme die gleiche Besoldung wie vorher.

  • Und häufig wurde der entsprechende Job schon jahrelang vorher für A14 gemacht, bevor die Stelle überhaupt ausgeschrieben wurde.

    Nach jahrelangem entsprechenden Job kommt es doch auf 9 Monate auch nicht mehr an :teufel:


    Auf der anderen Seite kann man sich ja glücklich schätzen, wenn es noch eine Beförderung irgendwann gibt.

  • War bei mir auch so. Man kann es "unfaire" nennen, aber ich rate dazu, auch mit der Übertragung von Aufgaben auf seine 41/46-Stundenwoche zu achten. Alle Landesbeamte in NRW haben die gleiche Wochenstundenanzahl, daher arbeitet man nicht mehr sondern nur anders mit anderen Schwerpunkten.

    Ich zB stecke sehr viel weniger Zeit in Unterricht als vorher. Einfach weil dafür weniger Zeit übrig bleibt. Nicht meine Schuld, sonder "Wunsch" des Dienstherrn.

    • Offizieller Beitrag

    In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

  • In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

    also ein reines Geldsparmodell bei den Beförderungen an Schule . Eine Klage würde sich ggf. lohnen.

  • In der Behörde ist es nicht so. Die Beförderung erfolgte "sofort" und die Bezüge kamen auch "sofort". Im Rahmen meiner neuen Tätigkeit habe ich aber auch jetzt eine neunmonatige Probezeit und die Amtszulage nach Fußnote 4 gibt es dann natürlich auch erst nach Ablauf der Probezeit.

    In Hessen ist das "fairer". Wir haben zwei Beförderungstermine im Jahr (April und Oktober). Wer bis dahin die Bewährung durch hat, wird befördert. Ansonsten wartet man bis zum nächsten Termin. Das gilt für alle Beamten.

  • also ein reines Geldsparmodell bei den Beförderungen an Schule . Eine Klage würde sich ggf. lohnen.

    Nein, pures Beamtenrecht und wie gesagt dem Umstand geschuldet, dass man anders als im Arbeitsrecht einen einmal in ein höheres Amt eingewiesenen Beamten selbst bei Nichtbewährung im Amt sonst nicht wieder loswerden kann. Warum das in einer Behörde anders gelaufen sein könnte, vermag ich nur zu erahnen. Mir sind jedenfalls aus der Verwaltung Tätigkeiten bekannt, die bei genau gleichem Aufgabenumfang unterschiedlichen Besoldungsgruppen zugewiesen sind, sodass eine Beförderung nach gewisser Dienstzeit und Freiwerden der Stellen möglicherweise auch ohne erneute Bewährung direkt erfolgen könnte.

  • Wenn es pures Beamtenrecht wäre, dürfte m.E. nicht zwischen Beamten an Schulen und Beamte an Behörden unterschieden werden. Wird es aber anscheinend.

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