Familienzuschlag

  • Ich habe eine Frage zum Familienzuschlag Stufe 1:

    Bin alleinerziehend (Kind lebt in meinem Haushalt), war nie verheiratet, beziehe Kindergeld. Der Kindsvater ist auch verbeamteter Lehrer. Beziehe Familienzuschlag 2ff


    Zitat Broschüre LBV zum Familienzuschlag: "Zur Stufe 1 gehören ferner andere Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht ..."


    Mir steht demnach der Familienzuschlag Stufe 1 zu? Ich bin total verunsichert, weil ich gerade bemerkt habe, das auf meinen letzten drei Abrechnungen der F.-zuschlag Stufe 1 fehlt, während er davor gezahlt wurde. Es gab keine Veränderungen.


    Danke u LG!

  • Ich frage halt nur, weil ich es im eigenen privaten Umfeld selber andersrum erlebt habe. Meine Frau hat die Kinder gleich in die Ehe mitgebracht, der Kindsvater und ich sind beide Beamte und auf einmal erscheint bei mir der Familienzuschlag und der Kindsvater bekommt ihn nicht mehr, wohl weil mein Anrecht höherwertiger ist.


    Konkret: Ich würde mal beim LBV anrufen und nachfragen. Da gibt es die komischten Konstellationen. Hab dafür deine Personalnummer und möglichst auch die Personalnummer des Kindsvaters zur Hand.

  • Ich frage halt nur, weil ich es im eigenen privaten Umfeld selber andersrum erlebt habe. Meine Frau hat die Kinder gleich in die Ehe mitgebracht, der Kindsvater und ich sind beide Beamte und auf einmal erscheint bei mir der Familienzuschlag und der Kindsvater bekommt ihn nicht mehr, wohl weil mein Anrecht höherwertiger ist.


    Konkret: Ich würde mal beim LBV anrufen und nachfragen. Da gibt es die komischten Konstellationen. Hab dafür deine Personalnummer und möglichst auch die Personalnummer des Kindsvaters zur Hand.

    Danke, aber das gemeinsame Kind lebt ja immer schon bei mir. Hmmm. Ja, ich werde da morgen mal anrufen. Mein Alptraum ist, das mir der Zuschlag 1 nie zugestanden hat und ich das Geld zurückzahlen muss. Muah!

  • Nein, keine Sorge. Das scheint mir ein recht offensichtlicher Fehler zu sein. Das Kind lebt bei dir im gemeinsamen Haushalt, was ja gerade die Bedingung für den Familienzuschlag der Stufe 1 ist. Kann es vlt. sein, dass eine Frist zur regelmäßigen Rückmeldung hierüber versäumt wurde? Das LBV fragt eigentlich in gewisser Regelmäßigkeit ab, ob das Kind noch bei dir wohnt und stellt sonst irgendwann den Zuschlag ein.

  • Nein, keine Sorge. Das scheint mir ein recht offensichtlicher Fehler zu sein. Das Kind lebt bei dir im gemeinsamen Haushalt, was ja gerade die Bedingung für den Familienzuschlag der Stufe 1 ist. Kann es vlt. sein, dass eine Frist zur regelmäßigen Rückmeldung hierüber versäumt wurde? Das LBV fragt eigentlich in gewisser Regelmäßigkeit ab, ob das Kind noch bei dir wohnt und stellt sonst irgendwann den Zuschlag ein.

    Danke! Ich habe gerade mit denen telefoniert. Ein Fehler auf ihrer Seite, sie haben nicht abgefragt. GLG!

  • Super, dass das so schnell geklärt werden konnte. Ich hatte das auch schon einmal, die fehlende Summe wurde dann entsprechend ausgeglichen.

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