Sonderzahlung

  • Hallo zusammen, wenn man von 12. Februar bis zum 31. Oktober gearbeitet hat (Angestellte in NRW) und die neue Stelle ab Anfang November beginnt (das Schulamt hat die Unterlagen nicht rechtzeitig zum 1. November geschickt), erhält man dann die Sonderzahlung im November? Oder bekommt man diese nur, wenn man das ganze Jahr ohne Unterbrechungen gearbeitet hat? Danke

  • Die bekommst du anteilig, wenn du am 1.12. noch beschäftigt bist, mit der Höhe des Septembergehaltes als Grundlage, meine ich.


    Sprich 11/12 müsstest du dann bekommen.

    Ja, da werde ich noch beschäftigt sein.. aber wie geschrieben, ich habe an einer Schule von 12.2. bis heute (31.10.) gearbeitet und die neue Stelle beginnt erst Anfang November, nicht 1.11., da ich die Unterlagen noch ausfüllen und abgeben muss..

  • Keine Garantie, aber ich meine, dass du die Sonderzahlung für die Monate Februar und Dezember im vollen Beschäftigungsumfang erhalten solltest. Ich hatte letztes Jahr eine Stelle am 28.08. angetreten und der Monat wurde in vollem Umfang gezählt, wenn ich mich nicht komplett vertue.

  • Keine Garantie, aber ich meine, dass du die Sonderzahlung für die Monate Februar und Dezember im vollen Beschäftigungsumfang erhalten solltest. Ich hatte letztes Jahr eine Stelle am 28.08. angetreten und der Monat wurde in vollem Umfang gezählt, wenn ich mich nicht komplett vertue.

    Genau, wenn das aber andere Vergütung ist als vorher, dann eben danach gerechnet.

    Auch ein Tag im Monat reicht, um für den Monat Anspruch auf Jahressonderzahlung zu haben und wenn eben selber AG, dann wird das addiert mit den Monaten.

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