Gute Frage. Bestehen in diesem Fall ALLE Schüler? Eine Verlängerung der Ausbildungszeit kommt nicht infrage? Klingt seltsam.
Am Berufskolleg musst Du zwischen den Vollzeitbildungsgängen und den (Teilzeit-) Azubis unterscheiden. In den Vollzeitbildungsgängen läuft es wie in den anderen Schulen auch. Bei den Azubis ist es jedoch etwas anders. Dort gibt es keine Versetzung, also auch ein Zeugnis voller 6er ist kein Problem. Auch für das Bestehen der Lehre sind die Schulnoten uninteressant. Es zählt ausschließlich die IHK- bzw. Handwerkskammer-Prüfung. Fehlzeiten interessieren die Azubis entsprechend auch nicht so lange es keine Konsequenzen im Betrieb gibt. Bei den Azubis ist der Dreh- und Angelpunkt der Ausbilder im Betrieb. Er entscheidet in welchem Lehrjahr bei uns in der Schule der Azubi einsortiert wird. Er entscheidet auch darüber, ob die Lehre verkürzt werden kann oder verlängert werden muss. Da die Unterrichtszeit Arbeitszeit ist, ist er es auch, der unentschuldigte Fehlzeiten entsprechend arbeitsrechtlich abmahnen kann und bei Wiederholung auch eine Kündigung aussprechen kann.