Mein Bundesland ist ebenfalls Hessen und unentschuldigtes Fehlen wird an meiner Schule mit Leistungsverweigerung gleichgesetzt und wird dementsprechend bewertet, im Gegensatz zu entschuldigtem Fehlen, das der Schüler ja nicht zu verantworten hat.
Fehlt ein Schüler beispielsweise bei einer Leistungskontrolle unentschuldigt, wird die Leistungskontrolle mit ungenügend bewertet.