Mündliche Noten von SuS mit sehr hoher Abwesenheit

  • Hallo liebe Kollegen,


    ist jetzt eine sehr allgemeine Frage und eventuell müsste ich die Antwort auch kennen, für mich ist dieses Problem aber, vor allem in diesem Ausmaß neu: Ich unterrichte seit Kurzem an einer Berufsschule, deren Schülerschaft überwiegend, ich sage jetzt einfach mal, unmotiviert und undiszipliniert ist. Spielt ja letztendlich auch nicht so eine große Rolle, Fakt ist auf jeden Fall, dass es extrem hohe Abwesenheiten gibt. Ich mache jetzt gerade die mündlichen Noten als Zwischenstand/Rückmeldung für die Schüler und bin erschrocken, als das ich noch mal gesehen habe. Ich habe mehrere Schüler, die bisher gut 40% des Unterrichts abwesend waren. Die Stunden sind größtenteils auch entschuldigt. Mache ich dann "ganz normal" die Note für die Stunden, in denen sie da waren? Mir ist schon aufgefallen, dass die Schüler die Unterrichtsinhalte zuhause auch nicht nachgearbeitet haben, also, dass sie dann wieder da waren und wir da weitergemacht haben, wo wir zuletzt aufgehört hatten und sie dann gar keine Ahnung hatten, allerdings habe ich da jetzt nie was schriftlich festgehalten, weil die Schüler mir da eh ziemlich einen vom Pferd erzählt hätten (ich war so krank, dass ich wirklich gar nichts machen konnte...etc.). Jetzt frage ich mich, inwiefern ich ihr Fehlen/die nicht erfolgte Nacharbeitung in die Note einfließen lassen kann. Wäre nach meinem Verständnis irgendwie unfair, wenn sie die gleiche Note bekommen - also nach gleichen Maßstäben - wie der Rest, aber evtl sehe ich das auch falsch. :grimmig:

  • Hallo makksdaks,


    ich habe Ähnliches häufig erlebt und schlage dir folgendes vor:

    • Fehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.
    • Fehlen die Schüler:innen entschuldigt, hast du keine Handhabe, ihnen dies negativ anzulasten, z. B. mit einer schlechten Mitarbeitsnote.
    • Erscheinen die Schüler:innen nach ihrer Abwesenheit, ohne nachgearbeitet zu haben, dann
      • könntest du regelmäßig und nach dem Zufallsprinzip Schüler:innen zu den Inhalten der letzten Stunde/n abfragen
      • könntest du regelmäßige Kurztests mit allen schreiben und ggf. nur nach dem Zufallsprinzip einsammeln
      • könntest du in gewissen Abständen Heft- bzw. Ordnernoten machen - entweder bei allen Schüler:innen oder nur nach dem Zufallsprinzip.

    Indem du alle mehr in die Verantwortung nimmst, sollte sich die Motivation insgesamt verbessern.

  • Hallo makksdaks,

    Hallo Philipp,

    vielen Dank für deine Rückmeldung


    • Fehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.

    Für mich war jetzt eigentlich klar, dass das 0 Punkte sind. Das stimmt doch, oder?


    • Erscheinen die Schüler:innen nach ihrer Abwesenheit, ohne nachgearbeitet zu haben, dann
      • könntest du regelmäßig und nach dem Zufallsprinzip Schüler:innen zu den Inhalten der letzten Stunde/n abfragen
      • könntest du regelmäßige Kurztests mit allen schreiben und ggf. nur nach dem Zufallsprinzip einsammeln
      • könntest du in gewissen Abständen Heft- bzw. Ordnernoten machen - entweder bei allen Schüler:innen oder nur nach dem Zufallsprinzip.


    Verstehe ich das mit dem "Zufallsprinzip" richtig, dass das ein Vorwand ist, um nicht alles korrigieren zu müssen und jeweils nur die SuS abzufragen, die gefehlt haben? Falls das so möglich ist, ist das eine ganz praktikable Idee.


    Wegen der Ordnernoten: Muss ich das ankündigen? Einer meiner Super-Fehler hat z.B. gar keinen Ordner. Habe seiner Mutter auch schon deshalb geschrieben, also u.a., und die Rückmeldung erhalten, dass er keinen Ordner brauche... Ich habe den SuS am Anfang des Jahres gesagt, dass sie bei mir einen Ordner führen müssen...

  • Mache ich dann "ganz normal" die Note für die Stunden, in denen sie da waren?

    Ja genau. Wie sonst?

    Mir ist schon aufgefallen, dass die Schüler die Unterrichtsinhalte zuhause auch nicht nachgearbeitet haben, also, dass sie dann wieder da waren und wir da weitergemacht haben, wo wir zuletzt aufgehört hatten und sie dann gar keine Ahnung hatten

    Ja gut... das ist aber deren Problem, nicht deins! Ich weise die betr. Schüler im Zweifel nochmal darauf hin (wenn sie z.B. deutlich weniger Noten haben als andere), aber wenn nichts kommt...?

  • Das mit „ausreichend“ war Ironie. Besser als 0 Punkte kann man wohl da nicht machen. 😉


    Zum Zufallsprinzip: Einerseits spart es dir Arbeit. Andererseits ist es es gerecht, weil niemand behaupten kann, sie/er bekomme eine Note aufgrund ihrer/seiner Fehlzeiten oder Nase. Zudem kann faktisch jede/r Schüler:in mal an der Reihe sein, was es rechtssicher macht.


    Ordnernoten musst du nicht ankündigen. Die Schüler:innen haben ihren Ordner zu führen und auf Korrektheit sowie Vollständigkeit zu achten. Wenn du der Mutter erklärt hast, dass ein Ordner vonnöten ist, und du es den Schüler:innen zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt hast, dann ist die Rückmeldung der Mutter ihre freie Entscheidung - letztendlich muss man dann auch mit den Konsequenzen leben. 😑

  • ehlen die Schüler:innen unentschuldigt, kannst du hierauf eine mündliche Note geben. Die Note wird wohl nicht auf „ausreichend“ lauten.

    Falsch. Die Note muss eine "Leistungsnote" sein. Fehlen oder mangelnde Mitarbeit stellen keine bewertbare Leistung dar. Lies die entsprechenden Verordnungen und Urteile für Ba-Wü. Du kannst den Schüler darauf hinweisen, dass du ihn in der nächsten Stunde angekündigt über den Stoff der versäumten Einheiten abfragen wirst. Falls er da nicht erscheint, eben in der Stunde, in der er seine Nase wieder in den Unterricht steckt. Dauerhaftes Fehlen kann als Indiz dafür dienen, dass der Schüler den Stoff des Schuljahres nicht erfolgreich absolvieren konnte und eine Wiederholung des Schuljahres per Klassen-LK beschlossen wird. Das zieht bereits als Drohkulisse.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Wie willst du denn Noten auf einen Ordner geben?
    Auf Vollständigkeit? Schöne Handschrift?

    Dafür teilt man am beginn des Schuljahres eine Kriterienliste aus und hakt diese ab.
    Du kannst die Tabelle für die Bewertung der Ordner für die Projektprüfung unserer Schüler abwandeln:
    https://www.autenrieths.de/tab…r_projektberichtsheft.xls

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  • Falsch. Die Note muss eine "Leistungsnote" sein. Fehlen oder mangelnde Mitarbeit stellen keine bewertbare Leistung dar. Lies die entsprechenden Verordnungen und Urteile für Ba-Wü. Du kannst den Schüler darauf hinweisen, dass du ihn in der nächsten Stunde angekündigt über den Stoff der versäumten Einheiten abfragen wirst. Falls er da nicht erscheint, eben in der Stunde, in der er seine Nase wieder in den Unterricht steckt. Dauerhaftes Fehlen kann als Indiz dafür dienen, dass der Schüler den Stoff des Schuljahres nicht erfolgreich absolvieren konnte und eine Wiederholung des Schuljahres per Klassen-LK beschlossen wird. Das zieht bereits als Drohkulisse.

    also, ich bin alles andere als ein Experte für Schulrecht, aber wenn ich eine Sache in meiner mittlerweile auch fast 10 Jahre andauernden Lehrerkarriere immer wieder mitbekommen habe - ziemlich sicher auch aus dem Mund von Schulleitungsmitgliedern -, dann, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten gewertet werden. Zumindest in Hessen.

  • also, ich bin alles andere als ein Experte für Schulrecht, aber wenn ich eine Sache in meiner mittlerweile auch fast 10 Jahre andauernden Lehrerkarriere immer wieder mitbekommen habe - ziemlich sicher auch aus dem Mund von Schulleitungsmitgliedern -, dann, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten gewertet werden. Zumindest in Hessen.

    In meiner bald 40-jährigen "Lehrerkarrierre" - auch in der erweiterten Schulleitung - galt in Ba-Wü immer, dass pure Anwesenheit keine Leistung darstellt. Dasselbe gilt für die Abwesenheit. Aber vermutlich gilt wie überall: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei du dich als Beamter an das Schulrecht zu halten hast.

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  • makksdaks Ist Hessen denn dein Bundesland?


    In BW darf man, wie Wolfgang Autenrieth geschrieben hat, fehlenden Schülern für (nicht vorhandene) Leistungen während ihrer Fehlzeit keine Note geben. Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten nicht.


    Was man aber in BW darf, ist Schüler gezielt dann abzufragen, wenn sie denn endlich mal da sind. Das macht man natürlich nicht, wenn ein Schüler normalerweise immer anwesend ist, aber drei Wochen mit Grippe im Bett lag und ganz sicher nicht in kürzester Zeit alles nachlernen konnte. Das darf man aber durchaus dann machen, wenn man bei Schülern, die 60% der Zeit abwesend sind, sonst nicht benoten kann, weil sie fast jeden Freitag fehlen. Oder so.


    Den Ordner kann man bewerten, wenn man es vorher ankündigt. An der Vollständigkeit sieht man dann ja auch, ob durch Fehlzeiten verpasste Aufgaben nachgearbeitet wurden. Oder zumindest, ob sie einmal abgeschrieben wurden. Ich mache es in der Regel höchstens bei jüngeren Schülern oder im Anfangsunterricht.

  • Wie willst du denn Noten auf einen Ordner geben?
    Auf Vollständigkeit? Schöne Handschrift?
    AF 0 ??

    Anscheinend ist das notwendig, weil es sonst überhaupt keine Unterlagen gibt. Wenn er gesagt hat, dass ein Ordner zu führen ist und es gibt keinen, ist das mit 0 Punkten zu bewerten. Was die Mutter meint, ist egal.


    In BaWü kann man auch im Schulrecht nachlesen, dass bei Schülern, die zu oft fehlen, ich sage mal so 6 Wochen im Halbjahr, von der Schulleitung eine ärztliche Attestpflicht verlangt werden kann. Ich hatte das mal bei einer Drittklässlerin. Die hatte im ersten Halbjahr schon 6 oder 8 Wochen gefehlt, die Eltern haben sie entschuldigt, aber ich durfte dann in Absprache mit der SL bei weiteren Krankentagen ein ärztliches Attest verlangen ab dem ersten Krankheitstag. Liegt auch im Ermessen/Ansage der SL. Ich habe es mit meiner SL besprochen und den Eltern so mitgeteilt. Somit gab es einen weiteren Fall der wunderbaren Genesung. Steht leider nicht mehr in der Bibel. Das Kind hat in den nächsten 1,5 Jahren kaum noch gefehlt.

  • An einer Schulform unterrichtend, wo es keine Seltenheit ist, dass Schüler locker mal 50% der Stunden fehlen, kann ich nur sagen, dass man denen einfach sehr genau auf den Zahn fühlen muss.


    Man kann natürlich nicht bewerten, dass sie nicht da waren. Man kann aber bewerten, dass sie in den Folgestunden aufgrund mangelnder Nacharbeit nicht in der Lage waren, dem Unterricht sinnvoll zu folgen. Und das wiederum kann man dann doch als Grundlage einer Abstrafung nehmen. Wer nicht da ist, kann keine Leistung zeigen.

  • In meiner bald 40-jährigen "Lehrerkarrierre" - auch in der erweiterten Schulleitung - galt in Ba-Wü immer, dass pure Anwesenheit keine Leistung darstellt. Dasselbe gilt für die Abwesenheit.

    Ich muss sagen, dass es mir etwas schwer fällt, da einen eindeutigen Zusammenhang herzustellen zu den 0 Punkten für unentschuldigte Fehlstunden. Für mich klingt das jetzt so, als wenn man unentschuldigte Fehlstunden nicht bewerten dürfe, weil es keine Leistung darstellt. Dann dürfte man ja Leistungsverweigerung auch nicht benoten, oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch? Zudem frage ich mich, warum man den Unterschied zwischen entschuldigten und nicht-entschuldigten Fehlstunden dann überhaupt macht. Aber das soll jetzt nicht heißen, dass ich dein Wissen hier anzweifeln möchte, das Schulrecht ist ja auch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und meines Erachtens nicht immer in sich schlüssig.

  • In BaWü kann man auch im Schulrecht nachlesen, dass bei Schülern, die zu oft fehlen, ich sage mal so 6 Wochen im Halbjahr, von der Schulleitung eine ärztliche Attestpflicht verlangt werden kann.

    Das ist hier auch so. Habe es dem Klassenlehrer auch schon vorgeschlagen, der hat sich aber nicht drum gekümmert. Mein Eindruck ist, dass die Lehrer hier schon so abgebrüht sind, dass sie sich um sowas nicht mehr groß scheren.

  • Ist ja auch seine Aufgabe. Gib das an den KL weiter und dokumentiere knapp, was Fritzchen macht, wenn er denn da ist. Dann gibst du die entsprechende Note für die Leistung. Wenn sich Fritzchen oder Mama wundern, beginnt die Verteidigung nach vorne.

  • Für mich klingt das jetzt so, als wenn man unentschuldigte Fehlstunden nicht bewerten dürfe, weil es keine Leistung darstellt. Dann dürfte man ja Leistungsverweigerung auch nicht benoten, oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?

    Falls du dem Schüler fachliche Fragen stellst - und dieser schweigt - hast du deine begründbare 6.
    Genauso kann man einen Schüler - sobald dieser im Unterricht erscheint - einen vorbereiteten schriftlichen Abfragetest vorlegen, den dieser hinten im Raum mit dem Gesicht zur Wand abzuarbeiten hat. Als Lehrkraft bist du nicht hilflos gegen Leistungsverweigerung.
    Ein "ungenügend" - weil der Schüler nicht im Unterricht erschienen ist, haut dir der Jurist jedoch um die Ohren, falls es hart auf hart kommt.


    Bei uns mussten Schüler, die (auch mit schriftlichen Entschuldigungen der Eltern) mehr als 30% des Schuljahres gefehlt hatten, per Konferenzbeschluss das Schuljahr wiederholen - weil das Unterrichtsziel nicht erreicht war. Schüler - von denen(auch durch persönliche Elterngespräche) bekannt war, das eine schwere Erkrankung vorlag - erhielten die Möglichkeit per Fernunterricht oder durch "Hausaufgabendienst" den Stoff mit zu bearbeiten. Das "Nichtbestehen" wurde nur bei "Schwänzen" verhängt.
    Wenn man dass alle paar Jahre bei 1-2 Kandidaten durchzieht, spricht sich das rum und senkt den Krankenstand effektiv ;)

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  • Benoten muss man wieder in BW die Schüler aber, sobald sie in Summe 8 Wochen bzw. 40 Tage in der Schule waren. Wenn es aus dem Unterricht heraus nicht geht, dann eben in Absprache mit der Schulleitung anhand von Extraprüfungen. Einfach zu sagen, dass das Ziel nicht mehr erreichen kann, weil er nur an 70% des Unterrichts teilgenommen hat, hätte rechtlich heute im BW wohl keinen Bestand.

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