Wir haben einen schulinternen Notenschlüssel für Mathe. Da wären 81,% auch eine 3 gewesen.
Kein verbindlicher Notenschlüssel an der Grundschule? ;(
-
-
Wir haben einen schulinternen Notenschlüssel für Mathe. Da wären 81,% auch eine 3 gewesen.
Wir machen meist die lineare Notenverteilung nach Lehrerfreund. Ist aber viel zu gut m.E.
-
Wir machen meist die lineare Notenverteilung nach Lehrerfreund. Ist aber viel zu gut m.E.
Nicht der Notenschlüssel macht's. Es sind die Anforderungen, welche die Skala spreizen.
Ich bin mit dem linearen Schlüssel immer gut gefahren. Keine Diskussionen mit den Eltern oder Schülern - die können die Note per Formel mit dem Taschenrechner überprüfen, Kein Problem mit irgendwelchen festgenagelten Punktelisten - bei mir gab's Punkte von 43 bis 187 pro KA. Dadurch können auch Teilleistungen berücksichtigt werden. Kein Problem mit Vergabe halber Punkte durch beliebig große Punktanzahl pro Aufgabe und klarer Kriterien pro Aufgabe. Kein Problem mit plötzlichen Notensprüngen bei der Abschlussprüfung - denn dort ist der lineare Schlüssel vorgegeben
Notenberechnung einfach in der Tabelle am Laptop. Erreichbare Punkte einmal eingeben, dann die Punkte der einzelnen Aufgaben pro Schüler eintippen, Summe erscheint, Note erscheint, nächste Arbeit. Dadurch weniger Korrekturzeit und keine Fehlerquelle durch Ermüdung beim Kopfrechnen.
Wer heute noch 20-Punkte-Listen verwendet ist sowas von gestern -
Das funktioniert doch auch mit jedem anderen Notenschlüssel mit festgelegten Prozentrang...
-
Hat sie denn die gleiche Arbeit geschrieben?
Keine Ahnung. Zumindest sollte man dann eine gute Begründung liefern können, wenn man so einen Elternkontakt pflegt. Die gibt es ja, Unterricht anders, mehr xyz geübt, blabla, hat aber scheinbar für die TE nicht gereicht.
Ich habe es an der GS so kennengelernt, dass man in jedem Jahrgangsteam die gleichen Arbeiten schreiben lässt. Das war aber in einem Einzugsgebiet, in dem Eltern viel verglichen haben und da wollte man diese Diskussionen von vornherein ausschließen. So oder so sollte man innerhalb des Jahrgangs den gleichen Punkteschlüssel haben. Ansonsten bleibt es auch nicht vergleichbar für die Kollegen, wenn in einer Klasse immer alle eine 1 schreiben und in der anderen der Schnitt eine Note schlechter ist. Als Schüler käme ich mir da auch veralbert vor.
Am meinem Gym haben wir einen Schlüssel für alle Stufen. Diskussionen gibt es schon deswegen keine mehr, weil die Eltern nicht alle im selben Kaninchenzüchterverein sind.
-
Wir müssen aber die gleichen Tests schreiben. Ist in meiner Schule so vorgeschrieben.
Ich glaube, wir haben uns darüber schon einmal ausgetauscht?
Ich glaube immer noch nicht, dass man dich dazu zwingen oder dir das vorschreiben kann.
-
Das funktioniert doch auch mit jedem anderen Notenschlüssel mit festgelegten Prozentrang...
Natürlich. Daher hat meine Notenberechnungstabelle auch 6 verschiedene Schlüssel zur Auswahl - und ist (da Excel) für jeden individuell anpassbar. (downloadbar a.a.O)
Vorgeschrieben ist - und das definitiv - dass du für alle Schüler denselben Maßstab anlegen musst. Den Nachteilsausgleich "speist" du bei anerkanntem Vorliegen nachträglich ein. -
Ich glaube, wir haben uns darüber schon einmal ausgetauscht?
Ich glaube immer noch nicht, dass man dich dazu zwingen oder dir das vorschreiben kann.
Richtig. Habe das auch nie getan. Mein Unterricht. Meine Materialauswahl. Meine Differenzierung. Meine Schwerpunkte.
Notengebungsverordnung Ba-Wü: Stammt zwar von 1983, letzte Änderung 2015. Meines Wissens noch immer gültig:
https://www.zweiter-bweg.de/me…ordnung-realschule-bw.pdf
Ähnlich für die anderen Schularten.
Es mag bequem sein, dass Klassenarbeiten von Parallelkolleg*innen abwechselnd erstellt werden. Die Unterrichtsinhalte und Schwerpunkte könnten jedoch nur bei Teamteaching im Großverband vergleichbar sein - selbst bei identischem Lehrbuch besitzt jede/r KuK jedoch seine "persönliche Handschrift".
VorbemerkungZitatDer Lehrer als Erzieher benötigt zur Verwirklichung seiner Aufgaben einen pädagogischen Freiraum, bei der Leistungsbeurteilung einen pädagogischen Beurteilungsspielraum. Dem tragen die nachfolgenden Regelungen zur Notenbildung dadurch Rechnung, daß sie sich auf ein Mindestmaß beschränken und insbesondere regeln, worauf im Interesse der Chancengerechtigkeit der Schüler nicht verzichtet werden kann. Dies erfordert andererseits, daß der Lehrer seinen pädagogischen Beurteilungsspielraum, den er im Interesse des Schülers hat, verantwortungsvoll nutzt.
Falls jemand eine gesetzliche Vorgabe mit der Pflicht zur Abstimmung mit den KuK findet, die diesen pädagogischen Freiraum innerhalb des Kollegiums einschränkt, freue ich mich über die Quellenangabe. Außer einer Abstimmung in der Lehrerkonferenz - die Landesrecht nicht brechen kann - fällt mir jedoch keine Regelung ein.
-
Ich glaube, wir haben uns darüber schon einmal ausgetauscht?
Ich glaube immer noch nicht, dass man dich dazu zwingen oder dir das vorschreiben kann.
Das ist reiner Schutz vor den Eltern, die alles vergleichen und man kann sich leichter rechtfertigen mit den Worten: Wir haben das gemeinsam besprochen.
Liegt v.a. an unserem akademisch geprägten Einzugsgebiet. Am Starnberger See vor 27 Jahren hatte ich die gleiche Vorgabe. Es hieß: "Sie müssen sich absichern", weiß ich noch genau. Nur ja keine andere Arbeit - in Bayern heißt es Probe - schreiben.
-
Da kann man aber jetzt streiten, was gerechter ist. Es gibt bestimmt Eltern, die behaupten, dass die eine Arbeit schwieriger war als die andere. Nach eurem Verständnis dürfte es auch keine zentralen Abiprüfungen geben, sondern jeder Lehrer müsste eine an seinen Kurs abgestimmte Prüfung schreiben. Vera, Kompass, alles komplett falsch gedacht????
Darüber kann man tatsächlich trefflich streiten. Zentrale Prüfungen haben tatsächlich den Nachteil, dass die Schüler komplett unterschiedlich darauf vorbereitet werden. In der Schwerpunktbildung innerhalb der Themen, in der Art, wie Aufgaben bearbeitet werden etc. Ich war schon oft Drittkorrektor beim Abitur und in den seltensten Fällen war der Grund für den Punktunterschied von bis zu 10 Punkten eine schlechte Korrektur. Und die Leidtragenden sind die Schüler, die eben keine gerechte Beurteilung erhalten, da sie ja von ihrem Fachlehrer auf dessen Art trainiert wurden, Aufgaben zu bearbeiten. Der Drittkorrektor nimmt daher meistens die Mitte, 10 und 4 gibt 7.
Der Schüler kennt die Kriterien der 4 Punkte Bewertung aber gar nicht, kann diese also nicht erfüllen.
Bei einem meiner Kurse fielen vor einigen Jahren 2 Monate Unterricht wegen meiner Elternzeit in Klasse 13 komplett aus. Schon ist dieser Kurs auch nicht standardisiert vergleichbar.
Und bei normalen Klassenarbeiten kann und soll man eben daher auf die Rahmenbedingungen des jeweiligen Kurses eingehen.
-
Richtig. Habe das auch nie getan. Mein Unterricht. Meine Materialauswahl. Meine Differenzierung. Meine Schwerpunkte.
Notengebungsverordnung Ba-Wü: Stammt zwar von 1983, letzte Änderung 2015. Meines Wissens noch immer gültig:
https://www.zweiter-bweg.de/me…ordnung-realschule-bw.pdf
Ähnlich für die anderen Schularten.
Es mag bequem sein, dass Klassenarbeiten von Parallelkolleg*innen abwechselnd erstellt werden. Die Unterrichtsinhalte und Schwerpunkte könnten jedoch nur bei Teamteaching im Großverband vergleichbar sein - selbst bei identischem Lehrbuch besitzt jede/r KuK jedoch seine "persönliche Handschrift".
VorbemerkungFalls jemand eine gesetzliche Vorgabe mit der Pflicht zur Abstimmung mit den KuK findet, die diesen pädagogischen Freiraum innerhalb des Kollegiums einschränkt, freue ich mich über die Quellenangabe. Außer einer Abstimmung in der Lehrerkonferenz - die Landesrecht nicht brechen kann - fällt mir jedoch keine Regelung ein.
Es gibt keine Regelung. Du siehst doch schon beim Ausgangsbeitrag, wie genau Eltern in der Grundschule im Bilde sind, was die Parallelklasse macht und alles vergleichen. Das ist bei uns reiner Selbstschutz. Gleiche Arbeit, gleiche Bewertung.
-
Es gibt keine Regelung. Du siehst doch schon beim Ausgangsbeitrag, wie genau Eltern in der Grundschule im Bilde sind, was die Parallelklasse macht und alles vergleichen. Das ist bei uns reiner Selbstschutz. Gleiche Arbeit, gleiche Bewertung.
Das kenne ich durchaus. Ich war auch in der GS tätig. Dabei habe ich jedoch - auch aus arbeitsökonomischen Gründen - nie darauf geschielt, was gerade in der Paralellklasse vor sich geht. Die KuK waren sogar froh, dass sie sich nicht auch noch mit einem vierten Kollegen abstimmen mussten. Ich hab' meinen (lehrplankonformen) Unterricht erteilt, die KuK ihren. Bei manchen Themen und Zeitpunkten gab es Überschneidungen und gemeinsame Veranstaltungen, im weiteren Verlauf nicht. Das Ganze ging für alle (trotz Abschlussklasse 4) harmonisch und konfliktfrei über die Bühne. Als Klassenarbeit gab es (in Mathe) immer (die leicht modifizierte) Musterklassenarbeit aus dem LHB.
Vielleicht lag's auch an der Nachsicht - oder dem Respekt - gegenüber dem "Alten weißen Mann", der das zur Zufriedenheit der Schüler und Eltern "gewuppt" hat.
Anmerkung: Ich hab' die Zeit genossen, als ich ab November KV in Klasse 4 war. Das ist eine andere Welt, als der pubertäre Sumpf von 8/9/10
Gleiche Arbeit kannst du nicht leisten. Jeder Kollege/jede Kollegin besitzt eigene Fähigkeiten und Zugänge. Ich hab D,M,Mu,BK und SU unterrichtet.
Die Kollegin, die ich ersetzt habe, hatte die Klasse als "Blockflötenklasse" geführt. Jeder Schüler/jede Schülerin der Klasse lernte im Musikunterricht Blockflöte. Was machst du, wenn du eine derartige Klasse übernimmst - jedoch keine Blockflöte beherrschst? Du besinnst dich darauf, dass du vor 40 Jahren klassischen Querflötenunterricht genossen hast und machst Unterricht mit 25 Blockflöten und 1 Querflöte - mit dem Effekt, dass 3 Schülerinnen zu Weihnachten eine Querflöte unterm Weihnachtsbaum findenWir können keinen geklonten Unterricht halten, weil wir verschieden sind. Und das ist gut so - und hat Auswirkungen.
-
Ich könnte so nicht arbeiten.
Ich arbeite gerne und oft mit anderen zusammen, aber nicht unter Druck oder Zwang.
Und wenn ich das müsste, um meinen Unterricht oder meine Benotung Eltern gegenüber rechtfertigen zu können, würde ich mich fragen, was zuvor falsch gelaufen ist, dass ich in eine solche Rechtfertigungsnot gekommen wäre.
-
Als ich vor 5 Jahren an diese Schule kam, war es schon so und daran wird nix geändert. Hat vmtl. mit der Grundschulempfehlung zu tun, die ja gar nicht mehr verbindlich war, aber da gibt es ja jetzt Neuerungen. Übrigens habe ich aus heißer Quelle gehört, dass die Rückkehr zu G9 nicht zu bedeuten hat, dass es einfacher wird für die SuS, wie vllt. viele denken. Es soll wieder mehr Wissen vermittelt werden.
Werbung