rechtliche Nachfrage, Zuschaltung Videokonferenz, wenn Schüler*in zum Beispiel auf Kur ist


  • Sorry, aber irgendwo habe ich auch meine Kraftgrenzen, alles zu regeln, es ist nämlich auch Mehraufwand.

    Wie lange ist die Schülerin denn auf Kur? Für ein paar Wochen ist es wahrscheinlich eher viel Aufwand für wenig Nutzen.


    Ich kenne es eher so, dass sie betroffenen Schüler von uns Arbeitsaufträge bekommen, die sie dann in der Kur bearbeiten.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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    Wie lange ist die Schülerin denn auf Kur? Für ein paar Wochen ist es wahrscheinlich eher viel Aufwand für wenig Nutzen.


    Ich kenne es eher so, dass sie betroffenen Schüler von uns Arbeitsaufträge bekommen, die sie dann in der Kur bearbeiten.

    so ist es. Es geht um drei Wochen. Gestern hatte ich den kompletten Plan mit den Themen und Arbeitsblättern und Buchseiten, usw.. ausgefüllt.
    und die Frage kam heute.
    Ihr dürft raten, ab wann die Kur ist.

  • Also, in NRW hat man in der SEK II die Möglichkeit, bis zu 40% digital synchron zu unterrichten. Das ist durch Erlasse gedeckt und benötigt ein pädagogisch-organisatorisches Konzept. Kein S. muss dazu sein Einverständnis geben. Wir nutzen das in den Fachschulen fast voll aus und in einigen anderen Bildungsgängen, wenn es sinnvoll ist.


    Dazu müssen die technischen Gegebenheiten natürlich passen.


    In einem BiGa befinden wir uns auch im Schulversuch, da unterrichten wir ca. 80% auf Distanz bzw. in Hybridform mit mehreren Schulen gemeinsam.


    Rein rechtlich ist das meines Wissens auf die SEK II beschränkt. Gibts das auch in der SEK I?

  • so ist es. Es geht um drei Wochen. Gestern hatte ich den kompletten Plan mit den Themen und Arbeitsblättern und Buchseiten, usw.. ausgefüllt.
    und die Frage kam heute.
    Ihr dürft raten, ab wann die Kur ist.

    Betrifft es nur deinen Unterricht oder will sie in allen Stunden zugeschaltet werden?


    Bei drei Wochen würde ich auch nichts machen, wenn es so kompliziert ist, wie du es beschreibst.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • ich würde mich dagegen wehren. wenn ich nicht sehe, wer mir alles zuschaut (z.b. eltern oder andere bekannte), könnte ich nicht entspannt unterrichten. man müsste gewährleisten, dass wirklich nur das kind zuguckt, und das geht wohl schlecht.

  • Der Sinn einer Kur ist doch, sich an anderem Orte auf seine Gesundung zu konzentrieren.

    Doch nicht am Unterricht teilzunehmen, das ist ja eher kontraproduktiv.

    3 Wochen nicht in der Schulecsind kein Weltuntergang, das kommt auch ohne Kur häufiger vor. Und nach der Kur können die Lehrer den Schüler unterstützen um wieder auf den Lernstand der Klasse zu kommen.

  • Sorry für die vielleicht blöde Frage... aber was bitte ist ein...

    [Telepräsenzroboter]

    ?

    Ich denke, das kann man sich in etwa so vorstellen:


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