... Müsste eigentlich nicht die Einverständniserklärung des Rests der Klasse eingeholt werden?
Was müsste sonst berücksichtigt werden?
Kann es für die Lehrkraft eine Pflicht sein?
rechtliche Nachfrage, Zuschaltung Videokonferenz, wenn Schüler*in zum Beispiel auf Kur ist
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Ich weiß es nicht genau, schätze aber, dass noch immer dieselben Regelungen gelten wie für Videokonferenzen in der Corona-Zeit, oder? Für NDS findet sich hier eine gute Zusammenstellung von FAQ: FAQ | Einsatz von Videokonferenzsystemen in Schulen | Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen . Für NRW fand ich das hier (habe ich mir nun aber nicht genauer durchgelesen, muss ich gestehen; weiß daher nicht, ob dort deine Fragen beantwortet werden): Umgang mit Videokonferenzen | Bildungsportal NRW
Aber ich frage mich auch, ob SuS, die sich in einer Kur befinden, es überhaupt zeitlich schaffen, an schulischen Videokonferenzen teilzunehmen. Meistens hat man doch gerade vormittags Termine in der Kur-Einrichtung (Kurse usw.). Ich war noch nie selbst auf Kur/in einer Reha, aber so haben es mir sowohl Erwachsene als auch SuS berichtet.
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Beitrag von O. Meier ()
Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ach, nee, warte mal. Das war ja ein offizieller Beitrag. Darf ich da überhaupt drauf antworten? (). -
Ich war unter Corona nicht in der Schule, wir sind nicht mehr in der Pandemie und deswegen frage ich es mich.
Betreffendes Kind hat im Vormittagsbereich Zeit und könnte (möchte!) zugeschaltet werden. -
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Ich war unter Corona nicht in der Schule, wir sind nicht mehr in der Pandemie und deswegen frage ich es mich.
Betreffendes Kind hat im Vormittagsbereich Zeit und könnte (möchte!) zugeschaltet werden.Stimmt, wir sind nicht mehr in der Pandemie, aber z. B. an den BBS in NDS muss seit einiger Zeit verpflichtend ein Teil des Unterrichts als Distanzunterricht stattfinden. Wenn ich mich nicht täusche, sagte unsere Datenschutzbeauftragte, dass bspw. hinsichtlich Videokonferenzen weiterhin die Regelungen aus der Zeit der Corona-bedingten Schulschließungen gelten würden (aber - wie gesagt - sicher bin ich mir nicht).
Ich fände es schade, wenn das Kind, das vom Kurort aus gerne per ViKo am Unterricht teilnehmen würde, dies nicht dürfte.
Was sagt denn deine Schulleitung zu der Thematik?
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Was sagt denn deine Schulleitung zu der Thematik?
Ich würde die Schulleitung befragen.
Ich hätte aktuell gar nicht mehr die technischen Mittel um Distanzunterricht abzuhalten, wie schaut es da bei dir aus? Meinen Privat-Laptop würde ich dafür nicht mehr hergeben.
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... Müsste eigentlich nicht die Einverständniserklärung des Rests der Klasse eingeholt werden?
Was müsste sonst berücksichtigt werden?
Kann es für die Lehrkraft eine Pflicht sein?Ja und nein.
Einverständnis von allen und man kann die Lehrkräfte nicht verpflichten. Dies weiß ich, weil ich mich mit Avataren beschäftigt habe und da war es so, obwohl diese nichts aufnehmen oder speichern können.
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Die SL frage ich die Tage, spontan hätte ich auch keine Zeit gehabt bisher.
Ich fände es schade, wenn das Kind, das vom Kurort aus gerne per ViKo am Unterricht teilnehmen würde, dies nicht dürfte.
Ich finde einiges schade auf dieser Welt, ich weiß aber gerne auch um die Rechte aller Bescheid.
Ich hätte aktuell gar nicht mehr die technischen Mittel um Distanzunterricht abzuhalten, wie schaut es da bei dir aus? Meinen Privat-Laptop würde ich dafür nicht mehr hergeben.
Die Schülerin hatte die Idee des iPads in der Klasse. Müsste gucken, sobald ich das Okay hätte.
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Wir haben den aktuellen Fall in der Schule, dass ein:e Schüler:in mit einem Avatar am Unterricht teilnimmt (Bayern). Ein Einverständnis wird weder von den Lehrkräften noch von den SuS benötigt. Ich weiß nicht, wer sich diesen Schwachsinn ausgedacht hat…
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Ich würde die Schulleitung befragen.
Ich hätte aktuell gar nicht mehr die technischen Mittel um Distanzunterricht abzuhalten, wie schaut es da bei dir aus? Meinen Privat-Laptop würde ich dafür nicht mehr hergeben.
Nein? Wir haben nach wie vor auch Onlineunterricht mit Teams für die Teilzeit als Unterrichtsform. Dafür haben wir alle Dienstgeräte bekommen.
Ich etwas anderes, was ich zum Glück auch selbst administrieren darf
Wir haben den aktuellen Fall in der Schule, dass ein:e Schüler:in mit einem Avatar am Unterricht teilnimmt (Bayern). Ein Einverständnis wird weder von den Lehrkräften noch von den SuS benötigt. Ich weiß nicht, wer sich diesen Schwachsinn ausgedacht hat…
Was genau sollte hier einem Einverständnis bedürfen?
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Wir haben den aktuellen Fall in der Schule, dass ein:e Schüler:in mit einem Avatar am Unterricht teilnimmt (Bayern). Ein Einverständnis wird weder von den Lehrkräften noch von den SuS benötigt. Ich weiß nicht, wer sich diesen Schwachsinn ausgedacht hat…
Wer sich das ausgedacht hat weiß ich auch nicht, aber offenbar seid ihr weiter als Sachsen.
Wofür das gut ist, siehe kurz zusammengefasst hier:
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Was genau sollte hier einem Einverständnis bedürfen?
Dass ich während meines Unterrichts gefilmt werde sowie meine SuS.
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... Müsste eigentlich nicht die Einverständniserklärung des Rests der Klasse eingeholt werden?
Was müsste sonst berücksichtigt werden?
Kann es für die Lehrkraft eine Pflicht sein?Mein Kenntnisstand für NRW ist, dass dies gegenwärtig nicht zulässig ist - eben aus Gründen des Persönlichkeitsrechts. Die einzige Konstellation, in der das denkbar wäre, wäre die, wenn alle Beteiligten freiwillig zustimmen würden und diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden könnte.
Faktisch also vermutlich eher nicht durchführbar. -
Wenn der Lehrer einverstanden ist und Schüler weder in Bild (Kamera eben nach vorne auf Tafel, keine Schüler dort) noch Wort (Lehrer Headset mit Rauschunterdrückung) vorkommen, sollte das kein Problem darstellen. Heißt aber einige Einschränkungen für den Unterricht.
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Nein? Wir haben nach wie vor auch Onlineunterricht mit Teams für die Teilzeit als Unterrichtsform. Dafür haben wir alle Dienstgeräte bekommen.
Teams dürfen wir (offiziell) nicht nutzen, da geht es mit den Schülern auch nur als Gast.
Gibt es noch den Logineo Messenger, der klappt mehr schlecht als recht.
Dienstgerät ist eher das Problem, iPad .... klar filmen ginge damit, aber ich zeige in der Regel lieber mein Tafelbild. Aber unserer Lehrer PCs in den Räumen haben weder Kamera aber vor allem kein Mikrofon. Daher raus. -
Wenn der Lehrer einverstanden ist und Schüler weder in Bild (Kamera eben nach vorne auf Tafel, keine Schüler dort) noch Wort (Lehrer Headset mit Rauschunterdrückung) vorkommen, sollte das kein Problem darstellen. Heißt aber einige Einschränkungen für den Unterricht.
MMD17-16547.pdf
Seite 3 zweiter Absatz.
Ich weiß nicht, was aus dem Antrag geworden ist. Selbst, wenn er mit der Regierungsmehrheit verabschiedet worden wäre, müsste natürlich erst gesetzlich die Grundlage für den Einsatz geschaffen werden. Das kann dauern. -
Und schon darf ich mich selbst korrigieren mit nachstehendem Link:
Digitaler Unterricht in Schulen – Der Grundstein ist gelegtSeite 19 - und vom Oktober 2022, also nach meiner Zeit in der Behörde, so dass ich das nicht mehr aus erster Hand mitbekommen habe.
Ich zitiere:[...] Die Einsatzbedingungen sog. Telepräsenzroboter entsprechen damit grundsätzlich denen eines Videokonferenzsystems. Sie unterfallen damit dem Anwendungsbereich der §§ 120 Abs. 5, 121 Abs. 1 SchulG. Die Schule hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zu entscheiden, ob ihr Einsatz für den von ihr zu erfüllenden gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag erforderlich ist und inwieweit hiervon Gebrauch gemacht wird. Dabei sind in jedem Fall auch die gesundheitlichen Belange des*der betroffenen erkrankten Schüler*in in den Blick zu nehmen.
Im Übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen zur Verarbeitung von Inhaltsdaten (insbesondere in Bezug auf die Grenzen der Bild- und Tonübertragung sowie Bild- und Tonaufzeichnungen). Um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf den Audio-/Videostream erhalten oder die Steuerung des Gerätes übernehmen, muss die Schule auch für eine ausreichende Sicherheit bei dem von den betroffenen Schüler*innen eingesetzten mobilen Endgeräten (Tablet, Smartphone) sorgen. Idealerweise sollten die betroffenen Schüler*innen auch hier von der Schule bereitgestellte und verwaltete Endgeräte nutzen, die verpflichtende Regelungen erlauben. Hierauf lässt sich die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen am effektivsten sicherstellen. [...]
Fazit: Es ist erlaubt. Wenn die Schule es macht, muss sie den Missbrauch verhindern und Maßnahmen ergreifen. -
Dienstgerät ist eher das Problem, iPad .... klar filmen ginge damit, aber ich zeige in der Regel lieber mein Tafelbild. Aber unserer Lehrer PCs in den Räumen haben weder Kamera aber vor allem kein Mikrofon. Daher raus.
Naja das passiert, wenn Spielzeug anstatt Werkzeug gekauft wird. Da hat sich der Schulträger vom falschen belabern lassen.
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also mit einem iPad, das die Schule ausleihen würde, da das schulisch administrierte iPad natürlich nicht zu dem Zeit administriert wird.
Bin gespannt auf die Antwort.
Sorry, aber irgendwo habe ich auch meine Kraftgrenzen, alles zu regeln, es ist nämlich auch Mehraufwand.
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