Eltern werfen mir Mobbing/Drohung vor

  • Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.


    Das wird doch bei euch ebenfalls gang und gäbe sein? Dann sammelt er halt die unentschuldigten Fehlstunden mit allen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung von der Schule (oder Bußgeldverfahren, je nachdem).

    So sieht's aus. Und ich wundere mich auch über das Googeln von Verkehrsstaus, wenn ein Schüler noch zu keiner einzigen Stunde pünktlich war. Warum sollte man da jeder Geschichte hinterherrecherchieren?

  • Ist in NRW, zumindest in der BR Münster, bei unentschuldigten fehlen nicht möglich.

    Gilt in ganz NRW nicht dies hier: "Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen." (BASS 2024/2025 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen) ?


    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Gilt in ganz NRW nicht dies hier: "Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen." (BASS 2024/2025 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen) ?


    1. Satz, Seite 8


    https://www.bezreg-muenster.de…uegung-vom-30_08_2022.pdf


    https://www.bezreg-muenster.de…uegung-vom-30_08_2022.pdf

  • Dein Link funktioniert nur ohne das "u" am Ende ;) !


    Das finde ich jetzt wirklich merkwürdig. Kann denn eine einzelne Bezirksregierung in NRW die bundeslandweit geltende Regelung einfach so "aushebeln"?

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  • Dein Link funktioniert nur ohne das "u" am Ende ;) !


    Das finde ich jetzt wirklich merkwürdig. Kann denn eine einzelne Bezirksregierung in NRW die bundeslandweit geltende Regelung einfach so "aushebeln"?

    Wird ja nur spezifiziert und nicht ausgehebelt. In den andern BR gibt es vermutlich auch entsprechende Runderlasse

  • Richtig, dort findet sich z. B. die Aussage: "Ob begründete Zweifel eine Attestanforderung rechtfertigen, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalls." "Einzelfallentscheidung" heißt aber ja m. E. nicht. dass eine Attestpflicht gar nicht möglich ist. In dem von Karl-Dieter verlinkten Dokument heißt es hingegen: "Ich weise darauf hin, dass im Falle unentschuldigter Fehlzeiten keine Attestpflicht auferlegt werden kann." Das wiederum klingt so, als wenn eine Attestpflicht auch in Einzelfällen und nach genauer Prüfung nicht möglich ist.

    Aber ich bin keine Juristin und mag mich täuschen bzw. die Aussagen fehlinterpretieren. Zudem wissen wir ja gar nicht, um welches Bundesland es beim TE geht.

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  • Beitrag von k_19 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • So sieht's aus. Und ich wundere mich auch über das Googeln von Verkehrsstaus, wenn ein Schüler noch zu keiner einzigen Stunde pünktlich war. Warum sollte man da jeder Geschichte hinterherrecherchieren?

    Kann ich dir sagen, warum man das macht: Um das Fehlverhalten des Schülers eindeutig belegen zu können. Ein Schulausschlussverfahren ist je nach Rechtslage eine furchtbar mühsame Geschichte. So einfach, wie sich manch einer hier vorstellt, wird man diese Typen nicht los

    Insbesondere nicht, wenn sie vorher auch noch dreist werden, wie im vorliegenden Fall. Ich habe es in 12 Dienstjahren und in zwei Kantonen nicht ein einziges Mal erlebt, dass ein Schulausschlussverfahren "erfolgreich" war. Eine Person ist mal nicht zur Abschlussprüfung zugelassen worden, das war's. Der Grund für das Scheitern des Verfahrens war in jedem einzelnen Fall, der mir bekannt ist, mangelhafte Dokumentation. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland so viel einfacher geht.

  • In Deutschland meldet man Fehlzeiten beim Ordnungsamt und lädt Eltern Minderjähriger zum Gespräch ein, wenn es größere Probleme gibt. (Man findet übrigens auch eine Lösung für geruchsvolles Essen, falls das noch Thema werden sollte).

  • Es geht um die nachobligatorische Schulzeit, wenn ich es richtig verstehe. Kennst du da die Rechtslage? Und ich erwähnte es bereits, wir hatten einen sehr ähnlichen Fall bei uns an der Schule, der sehr schnell sehr hässlich wurde. Ich glaube nicht, dass es hier demnächst um die pflegebedürftige Oma und auch nicht um angebissene Äpfel gehen wird. Ich glaube, dass da ein Kollege überrascht und überfordert von einem vollkommen absurden Angriff eines kackdreisten Schülets ist.

  • "Ich weise darauf hin, dass im Falle unentschuldigter Fehlzeiten keine Attestpflicht auferlegt werden kann."

    Das macht ja auch Sinn. Die Attestpflicht soll ja Zweifel an den vorgebrachten Gründen für das Fehlen ausräumen oder bestätigen. Wenn die Fehlzeiten gar nicht begründet werden und somit unentschuldigt bleiben, stellt sich die Frage, ob der junge Mensch wirklich krank, war nicht. Was soll denn da angezweifelt werden?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Vor den Ferien habe ich jetzt so ein Formular der Schule an die Eltern geschickt und sie hierüber informiert, also dass er zu spät oder gar nicht kommt, regelmäßig am HAndy ist, keinen Ordner hat.

    Ihr habt ein Formular, mit dem ihr fehlende Ordner anmahnt? Schick.

    Ich denke, er ist minderjährig.

    Das weißt du nicht? Finde das heraus. Und alles andere. Vielleicht kriegst du sogar 'raus, in welchem Bundesland die Geschichte spielt.

  • makksdaks

    Ich habe ein wenig das Gefühl, dass der Schüler die Mail selbst geschrieben hat. Bist Du sicher, dass sie von seinen Eltern kommt?

    Ja, jetzt habe ich das Gefühl auch. Am besten bestellst du die Eltern ein und führst das Gespräch zusammen mit der SL. Auf keinen Fall allein. Auch wenn er volljährig sein sollte, er hat ja mit den Eltern angefangen, da sucht man jetzt das Gespräch. Allein so eine Einbestellung wirkt manchmal Wunder. Du hast das Oberwasser, nicht die Eltern mit ihren Drohungen.

  • Ich finde es komisch, dass fehlende Ordner ein Problem für die Lehrkraft sind. Bleibt es den älteren Schülern nicht selbst überlassen, wie sie sich den Unterrichtsstoff notieren und die Inhalte merken? Bei meinen Kindern war eigentlich ab der 7. / 8. Klasse keine Form der Heftführung vorgeschrieben.


    Ständiges Zuspätkommen, ja, verstehe ich, das ist ein Problem, und jeden Tag eine andere Ausrede zu hören, auch. Bei so etwas wie "Stau" eine Idee bzw. Frage: Könnte man da den Schüler in Zukunft selbst in die Pflicht nehmen, einem das zu beweisen, damit die Stunde nicht als unentschuldigt gerechnet wird? Wenn bei (Abschluss)Prüfungen der ÖPNV ausfällt, muss das der Schüler nachweisen, oder irre ich mich?


    Ja, und zu dem Vorwurf, du hättest gesagt, am Ende des Jahres würdest du ihm Punkte von der Note abziehen, weil du es kannst: entweder stimmt der Vorwurf oder nicht. Wenn er nicht stimmt, dann schreib dir doch jetzt auf, was du genau gesagt hast, so gut du dich erinnerst. Vermutlich hat der Schüler dich missverstanden. Das kann man dann ja klären. Was soll schon passieren.

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