Eltern werfen mir Mobbing/Drohung vor

  • Aber es gibt Staus, die nicht auf google stehen oder nicht mehr etc. Glaubhaft finde ich das nicht. Und ich halte mich auch nicht raus.

    Du sagst selber, dass du die Aussage des Schülers für eine Ausrede hältst und schließt es kategorisch aus, dass ich versuch habe, dies zu überprüfen. Interessant.

  • Glaubhaft finde ich das nicht. Und ich halte mich auch nicht raus.

    Das ist dir überlassen (und mir persönlich egal ;) ). Aber das

    Aber es gibt Staus, die nicht auf google stehen oder nicht mehr etc.

    stimmt so nicht. Schau' mal z. B. auf diese Website: Stau A3: Unfälle, Sperrung & Baustellen | Staumelder A3 Dort findest du auch Verkehrsmeldungen, die schon längst aufgehoben sind.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ja, ein Zug, das steht auch online, auch länger, aber ich bin auch schon in Staus gestanden, die nirgends angezeigt waren und schon gar nicht, wenn sie vorbei waren.

    Ein Stau auf der A3 mit solcher Heftigkeit, dass mein Schüler deswegen 90 Minuten zu spät kam, wäre wohl angezeigt worden. Aber auch wenn nicht: meine Aussage war, dass ich das gegoogelt habe, nicht dass das Ergebnis der Wirklichkeit entspricht.

  • ich bin auch schon in Staus gestanden, die nirgends angezeigt waren

    Das ist mir noch nie passiert, muss ich sagen. Zumindest die Staus bzw. Verkehrsbehinderungen auf Autobahnen werden hier in der Gegend grundsätzlich im Verkehrsfunk durchgegeben (und stehen dadurch auch auf verschiedenen Websites). Auf Landstraßen verhält es sich durchaus anders.

    und schon gar nicht, wenn sie vorbei waren.

    Siehe dazu mein vorheriger Beitrag.


    Aber ich finde, das ist jetzt ganz schön OT, oder nicht? Du glaubst dem TE halt nicht, dass er irgendwas gegooglet habe. Das hat aber ja nun mMn nichts mit dem Ausgangsfall zu tun.

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  • Nochmal die Frage: Ist der Schüler schon volljährig? Wenn ja, haben die Eltern je nach Bundesland nur eingeschränkte Informationsrechte.


    Ansonsten hast du ja schon das Richtige getan: Die Abteilungsleitung informiert.


    Aber die Drohung liest sich für mich nach heißer Luft. Ich habe solche Drohungen noch nicht erhalten, aber du dokumentierst ja sauber das Verhalten, dann sollen sie halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dann musst du eine Stellungnahme abgeben und dann wandert das alles in die große Tonne.

  • Was mich in dem Zusammenhang aber schon noch interessieren würde makksdaks , ist das Alter des Schülers. Ist er noch minderjährig?

    Im ersten Beitrag steht, dass er sich selbst entschuldigen will. Das würde auf Volljährigkeit hinweisen.

    Dann ist es wichtig zu klären, ob man den Eltern überhaupt Auskunft erteilen darf und in welchem Rahmen.

  • Nochmal die Frage: Ist der Schüler schon volljährig? Wenn ja, haben die Eltern je nach Bundesland nur eingeschränkte Informationsrechte.

    Gute Frage... Stimmt, er wollte sich selber entschuldigen. Dann ist die Rolle der Eltern - gerade bezüglich der Entschuldigungen - aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich recht erinnere, lassen die Kollegen an der Schule die Eltern aber immer etwas unterschreiben, dass wir sie informieren dürfen.

  • Ich denke, er ist minderjährig.


    Die Eltern schrieben in der Mail, dass sie "hiermit schon im Voraus alle zukünftigen Abwesenheiten entschuldigen".

    Je nach Bundesland ist das nicht zulässig. In NRW: "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit." (§43 Abs. 2 SchulG)


    Also konkret und insbesondere schriftlich. Eine Email musst du mMn nicht unbedingt akzeptieren.

  • Aber die Drohung liest sich für mich nach heißer Luft. Ich habe solche Drohungen noch nicht erhalten, aber du dokumentierst ja sauber das Verhalten, dann sollen sie halt eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Dann musst du eine Stellungnahme abgeben und dann wandert das alles in die große Tonne.

    Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

  • Gute Frage... Stimmt, er wollte sich selber entschuldigen. Dann ist die Rolle der Eltern - gerade bezüglich der Entschuldigungen - aber irgendwie nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich recht erinnere, lassen die Kollegen an der Schule die Eltern aber immer etwas unterschreiben, dass wir sie informieren dürfen.

    Das müsste dann von den volljährigen SuS unterschrieben werden, weil es sich um eine Einwilligung im Sinne der DSGVO handelt. In NRW kann man Eltern volljähriger SuS nur in sehr speziellen Fällen informieren und muss die SuS vorher darüber in Kenntnis setzen (s. §120 Abs. 10 SchulG: https://www.lexsoft.de/cgi-bin…al_nrw.cgi?xid=492252,121)

  • Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

    Da wäre ich vorsichtig mit der Gerüchteküche. Was genau soll vor Gericht gehen? Widersprüche gegen die Note? Da geht das Klageverfahren eigentlich über die Schulaufsicht, die dem Widerspruch nicht abgeholfen hat. Strafverfahren wg. Beleidigung? Oder Zivilverfahren? Da sind viele Märchen unterwegs.

  • Das müsste dann von den volljährigen SuS unterschrieben werden, weil es sich um eine Einwilligung im Sinne der DSGVO handelt. In NRW kann man Eltern volljähriger SuS nur in sehr speziellen Fällen informieren und muss die SuS vorher darüber in Kenntnis setzen (s. §120 Abs. 10 SchulG: https://www.lexsoft.de/cgi-bin…al_nrw.cgi?xid=492252,121)

    ja, genau. VErtauscht, sorry

  • Das wäre gut. Habe aber auch tatsächlich schon von mehreren Fällen gehört - auch alles gymnasiale Oberstufe - wo Lehrer und Eltern tatsächlich vor Gericht sind.

    Sie wollen sich beschweren? Können sie ja machen. Dann nimmst du dazu Stellung. Deinen Beschreibungen zufolge klingt das Ganze haltlos. Kein Grund, sich da groß Sorgen zu machen.


    Sie wollen klagen? Stellt sich die Frage, weswegen. Wegen der Noten, wegen einer Entscheidung der Schule? Da muss dann erstmal ein Widerspruch folgen mit anschließender einmonatiger Frist, um Klage einzureichen (edit: nach Erhalt des Bescheids). Dann geht es halt vors Verwaltungsgericht. Die Klage richtet sich ja dann nicht direkt gegen dich, sondern gegen das Land. Worst-case wäre, dass du dort wegen irgendwas aussagen müsstest.


    Man hört immer diese Horrorgeschichten von Gericht, man kann's ja aber auch anders sehen. Wir leben in einem Rechtsstaat: Wer klagen will, soll klagen.

  • Je nach Bundesland ist das nicht zulässig. In NRW: "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit." (§43 Abs. 2 SchulG)


    Also konkret und insbesondere schriftlich. Eine Email musst du mMn nicht unbedingt akzeptieren.

    ja, wobei "steht im Stau" hier auch nicht akzeptiert werden muss, oder? Vor allem nicht mit dieser Häufigkeit.

  • Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.


    Das wird doch bei euch ebenfalls gang und gäbe sein? Dann sammelt er halt die unentschuldigten Fehlstunden mit allen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung von der Schule (oder Bußgeldverfahren, je nachdem).

  • Danke, ich kenne den Verkehrsfunk und auch dergleichen Ähnliches im www. Ich finde es tatsächlich sehr angenehm, wie mir die meisten (genau!) hier sachlich und unaufgeregt widersprochen haben, danke euch. Ich ziehe mich hier raus :)

  • Vielleicht sollte man den Eltern und dem Schüler klar machen, dass er - auch wenn er "sicher fährt" auch nicht im Job zu spät kommen darf.
    Im Job fliegt man sehr schnell raus. (Es geht nicht darum, dass man mal zu spät kommt, da auf der Autobahn ein Unfall war und man sonst pünktlich ist).

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