Die Frage ist doch nicht, ob das Argument schön ist, sindern ob der Dienstherr Anspruch daruf hat, dass ein Wechsel des Dienstortes mit privatem PKV erfolgt. Nach meinem Verständnis heißt "privater PKV" dass ich über dessen Einsatz entscheide, nicht der Dienstherr. Und wenn ich entscheide, damit früh die ersten Dienststelle zu erreichen und von dort wieder heimzukommen, dann sehe ich nicht, wass der Dienstherr da zu diskutieren hat.
Eben. Ja, sehe ich auch so. Die TE allerdings nicht. Sie möchte den Umweg über die mangelnde Reisefähigkeit wegen Behinderung gehen. Und dabei geht es nicht die Schönheit des Arguments, sondern darum, ob es überhaupt eines nicht.
Zu argumentieren, dass die Anreise mit dem PKW trotz Behinderung möglich sei, die Reise mit PKW innerhalb des Dienstes wegen der gleichen Behinderung aber nicht, wirkt zunächst auf mich nicht sonderlich stringent. Es wirkt auf mich auch komplizierter, als einfach nicht mit dem privaten PKW zu fahren.
Sinniger wäre es, wenn z. B. eine Ärztin feststellt, dass aufgrund der Behinderung Pendeln überhaupt nicht zumutbar sei. Da muss man dann aber auch sehen, ob das sauber zu begründen ist.
Nö, da sind wir uns einig, einfach den Privat-PKW Privat-PKW sein zu lassen und nicht dienstlich mit diesem zu fahren, erscheint mir besonders einfach und wirkungsvoll.