Beitrag von O. Meier ()
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2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A
Hat der Stundenplaner vergessen die Lackdose vom Schreibtisch zu tun?
Entlastungsstunden fürs Pendeln gibt es nicht.
Die müsste es aber geben. Bei uns gibt da welche. Ist auch in einer Norm festgestellt. Um welches Bundesland geht es?
Die müsste es aber geben. Bei uns gibt da welche. Ist auch in einer Norm festgestellt. Um welches Bundesland geht es?
Was es alles "müsste".
In unserem Kollegium gab es einen Religionslehrer, der an einem Vormittag zwischen drei Schulen pendeln musste. Und das für Fachlehrergehalt A9.
Was es alles "müsste".
In unserem Kollegium gab es einen Religionslehrer, der an einem Vormittag zwischen drei Schulen pendeln musste. Und das für Fachlehrergehalt A9.
OK und nun? Dem stehen auch Entlastungsstunden dafür zu.
Zum Pendeln:
Schule mit 2 Standorten in etwas über 10 km Entfernung.
Du pendelst manchmal nur 1x pro Woche, manchmal 3x, manchmal auch 2x am Tag.
Man führt da keinen Krieg mit dem Schulleiter. Du bist als Lehrer / Beamter dort eingestellt und musst deinen Dienstort erreichen.
ÖPNV funktioniert nicht.
Fahrrad/ zu Fuß auch nicht wirklich.
Der Techniklehrer winkt der Französischkollegin freundlich zu, wenn sie sich entgegenkommen beim Pendeln.
Ja, du musst über jede einzelne Fahrt mit Begründung der Fahrt, Ort, Datum usw angeben.
Dazu gibt es das Dienstreiseformular der Bezirksregierung. Das füllt Du fein aus und der SL muss unterschreiben. Deinen Stundenplan usw musst du mit einreichen. Das geht zur Bezirksregierung. Dann erhält man 30 Cent pro gefahrenen KM meine ich.
Wenn du nicht alle 6 Monate alles einreichst, verfallen die Fahrten.
Meist schaffen es die Ämter dann, diese Reisekostenabrechnung nach 4-7 Monaten zu bearbeiten und das Geld auszuzahlen.
Traumhaft und richtig viel Verwaltungsaufwand.
Da wir uns leider in einer Zeit des Lehrermangels befinden, können die Pendelfahrten nicht 1:1 abgegolten werden.
Es gibt Kollegen, die Pendeln nie ( weil ihre Fächerkombi das nicht erfordert oder sie hauptsächlich am Standort A in der Oberstufe eingesetzt sind).
Diese haben 4 Aufsichten pro Woche.
Der der pendelt ( nicht 4x die Woche sondern nur 2x), macht auch 4 Aufsichten.
Entlastungsstunden gibt es sowieso grundsätzlich nicht.
Leherrrat, Personalrat, Stadtverwaltung, Sl, Schulkonferenz....alle haben sich damit auseinandergesetzt.
Fazit:
Du hast zu Pendeln. Fertig!
Zum Thema GdB:
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein guter Ansprechpartner.
Viele Grüße
Du pendelst manchmal nur 1x pro Woche, manchmal 3x, manchmal auch 2x am Tag.
Wer? Ich? Sicher nicht.
Man führt da keinen Krieg mit dem Schulleiter.
Was war auch nicht Gegenstand eines hier aufgeführten Vorschlag. Allerdings halte ich das Einfordern von Rechten, das Sprechen mit der Schulleiterin oder die Suche nach Kompromissen nicht für Kriegsführung. Aber es könnte sein, dass du hiermit viel über das eigentliche Problem an eurer Schule verraten hast.
Du hast zu Pendeln. Fertig!
Mag sein. Es gibt aber keine Verpflichtung, das mit dem privaten Fahrzeug zu tun. Das ist mein Punkt. Den benenne ich für alle, die es interessiert.
Was ihr konkret bei euch macht, ist mir wurscht. Das seid ja ihr, das bin ich ja nicht.
In NRW lohnt sich das auf jeden Fall. Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es bis zu 4 Ermäßigungsstunden pro Woche. (Bei 90%. Bei 50% zwei Stunden).
Auch bei der versetzung in den Rihestand ist das von Vorteil. Geht, wenn ich es richtig im Kopf habe, wesentlich eher ohne Abschläge.
Bei einer Gleichstellung darf man nicht früher in Rente, dies gilt nur bei einem GDB ab 50 (Prozentangaben gibt’s eigentlich nicht, das ist ein lange gepflegter Irrtum).
Ob das bei der Beamtenpension genauso ist, weiß ich nicht, vermute es aber.
Prozentangaben gibt’s eigentlich nicht, das ist ein lange gepflegter Irrtum
Ich wollte es auch schon schreiben, aber dann dachte ich, vielleicht meint Volker_D , ab 90 Prozent eines vollen Deputats gäbe es mit einem entsprechenden GdB vier Ermäßigungsstunden und ab 50 Prozent zwei?
und zur Pension hier:
Fazit:
Du hast zu Pendeln. Fertig!
Fazit meines Kollegen, der wegen einer Teilabordnung auch zu Pendeln hatte:
Der hat das dann auch wirklich durchgezogen und hat seine Stammschule verlassen, auch wenn es etwas länger gedauert hat.
Teilabordnung
Off topic.
Man beantragt einfach regulär die Pendelfahrten als Dienstreisen unter zwingendem dienstlichen Interesse an der Nutzung des Privatkfz. Lehnt die SL diesen Antrag ab, ist sie in Zugzwang, wie der Standortwechsel gelingen kann.
An der Schule der TE scheint ja die Fahrt mit dem Privatwagen eben genau kein Genehmigungsproblem zu sein. Das scheint tatsächlich die einzige „Idee“ zu sein, die die Schulleitung dort hat.
Alternativ erklärte ich bei Erhalt des Stundenplanes, dass der Standortwechsel nicht möglich sei, weil ÖPNV und zu Fuß nicht in Frage kämen.
Ich würde auch die Schwerbehindertenvertretung aufsuchen oder anrufen, die wissen alles dazu aus dem effeff.
...
Könnte man diese Wechselfahrten von Standort A nach B damit ggf umgehen.
In jedem Falle könnte man das zunächst einfach mal behaupten und gucken, was passiert.
Alles anzeigen...
An einem Standort, 10 km entfernt sind 12 Klassen a 30 SuS, am anderen Standort sind 24 Klassen a 30 SuS.
Plus Oberstufe.
Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.
2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.
Entlastungsstunden fürs Pendeln gibt es nicht.
Aufsichten machst du zusätzlich noch in den Pausen, wo du nicht pendelst.
Manchmal dann beide Pausen an einem Tag, da es sonst nicht passt mit 3-4 Aufsichten...
Haben andere Kolleg*innen kein Interesse an einer Änderung? Man muss sich nicht krank machen lassen. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, eine Überlastungsanzeige zu schreiben, sodass Abhilfe geschaffen werden muss.
Die Unfähigkeit von Vorgesetzten sollte man nicht auf seinem Rücken unendlich abreiten lassen.
Alternativ erklärte ich bei Erhalt des Stundenplanes, dass der Standortwechsel nicht möglich sei, weil ÖPNV und zu Fuß nicht in Frage kämen.
Dazu hatte ich mich doch bereits geäußert: das habe ich in der Vergangenheit genauso gehandhabt und bin da voll bei dir. Man sollte sich aber auch klar machen, dass eine solche strikte Haltung zwar rechtlich völlig sicher ist und sinnvoll erscheinen mag, in der Praxis aber dazu führen kann, dass der Stundenplan wirklich der verlängerten Pendeldauer angepasst wird. Ich persönlich hätte wenig Lust, dann Freistunden im Plan und längeren Nachmittagsunterricht zu haben, nur damit mir genügend Zeit zum Pendeln mit ÖPNV eingeräumt werden kann. Das muss man eben für sich selbst entscheiden.
Und bevor über das Stöckchen gesprungen wird: mir geht es dabei gerade nicht um die Suggestion abstrakter Gefahren. Ich bleibe auch dabei, dass kein Stundenplaner mit Absicht schlechte Pläne bastelt. Es geht hier einfach um die nüchtern sachliche Feststellung, dass wenn eine Lehrkraft mehr Zeit zum Pendeln beansprucht (zurecht!!!), sie diese natürlich gerne erhalten kann.
Alles anzeigenJo. Schön wäre das.
Dann bräuchten wir 10 Fahrzeuge oder mehr.
An einem Standort, 10 km entfernt sind 12 Klassen a 30 SuS, am anderen Standort sind 24 Klassen a 30 SuS.
Plus Oberstufe.
Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.
2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.
Entlastungsstunden fürs Pendeln gibt es nicht.
Aufsichten machst du zusätzlich noch in den Pausen, wo du nicht pendelst.
Manchmal dann beide Pausen an einem Tag, da es sonst nicht passt mit 3-4 Aufsichten...
Das muss man sich nicht bieten lassen.
In der Jobbeschreibung für den Lehrerberuf steht weder was von Führerschein geschweige privatem PKW.
Die Stunden müssen so geplant werden, dass ein Wechsel auch mit ÖPNV möglich wäre. Ist es das nicht, kann man pro Tag eben nur an einem Standort eingesetzt werden.
Das muss man sich nich bieten lassen.
In der Jobbeschreibung für den Lehrerberuf steht weder was von Führerschein geschweige privatem PKW.
Die Stunden müssen so geplant werden, dass ein Wechsel auch mit ÖPNV möglich wäre. Ist es das nicht, kann man pro Tag eben nur an einem Standort eingesetzt werden.
Bei uns müssen Oberstufenschüler manchmal zu einem anderen Gymnasium fahren, weil z.B. ihr Leistungskurs nur da angeboten wird. Da geht man auch davon aus, dass die SuS da irgendwie mit privaten PKWs hinkommen. Finde ich auch grenzwertig, auch versicherungstechnisch gesehen.
Und bevor über das Stöckchen gesprungen wird: mir geht es dabei gerade nicht um die Suggestion abstrakter Gefahren. Ich bleibe auch dabei, dass kein Stundenplaner mit Absicht schlechte Pläne bastelt. Es geht hier einfach um die nüchtern sachliche Feststellung, dass wenn eine Lehrkraft mehr Zeit zum Pendeln beansprucht (zurecht!!!), sie diese natürlich gerne erhalten kann.
Danke für den Hinweis. Der ist auch nötig, weil bei so etwas oft genug der Beigeschmack der Drohung hängen bleibt.
Davon abgesehen, bleibt dir Erkenntnis, dass ein vertretbarer Wirkungsgrad nur erreicht wird, wenn man private Ressourcen einbindet (etwas vereinfacht).
Verschiebungen durch vorgesehene Reisezeiten halte ich übrigens eher für zumutbar, als sich dem Risiko eine Unfalls auszusetzen, wenn man abgehetzt am Straßenverkehr teilnimmt (nicht nur mit dem PKW). Und abgehetzt vor der nächsten Klasse auftauchen möchte ich auch nicht.
Was die Stundenplanerinnen anbetrifft, so gibt es bessere und schlechtere (wie bei allem). Manchmal hilft es aber, darauf hinzuweisen, dass dieses oder jenes nicht gehe. Oft genug hat man beim zweiten oder dritten Blick eine bessere Lösung gefunden.
So etwas ist jedenfalls nicht zumutbar:
2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.
Und, Super112 : Mir fiele da noch ein, wenn jemand mit dem PKW zur Arbeit kommt, muss sie schon recht genau argumentieren, warum sie mit dem gleichen PKW nicht auch pendeln kann. Da muss man schon sehrt spezifisch das jeweilige Handicap ausloten. Ob „ich kann aber nicht mit dem Bus fahren“ besser zieht, weiß ich nicht. Für mich klingt es so.
Insofern, ja, Behindertenvertretung. Die haben die meiste Erfahrung. Und vielleicht ist auch eine Rücksprache mit der eigenen Ärztin hilfreich, um die Einschränkungen so genau wie möglich zu formulieren.
Und noch ein Gedanke: wenn man erreichen möchte, wegen einer Behinderung daselbst nicht pendeln zu müssen (was ich im Übrigen mehr als legitim finde), so kann das ja nur tatsächlich umgesetzt werden, wenn man den Plan entsprechend ändert. D. h., dein Ansinnen impliziert, dass du es für möglich hältst, dass eine Einzelne vom Pendeln ausgenommen werden kann. Es muss also noch Luft im Plan sein, die bisher nicht genutzt wird.
Genau das ist die Stelle, an der man sich persönlich genau überlegen muss, wie weit man das eskaliert.
Eben. Wie immer muss man sich um sich selbst kümmern, weil es sonst keine tut. Und man selbst trägt immer das Risiko von den Soziopathinnen und Mobberinnen abgestraft zu werden. Insofern wäre es schöner, wenn man nicht als Einzelkämpferin auftreten müsste, sondern das Kollegium im Interesse aller Vorgaben, wie „maximal zwei Pendeleien pro Woche, maximal einer am Tag“ durchsetzen könnte.
Aber jetzt sind wir wieder bei Fiktionen.
Ich wollte es auch schon schreiben, aber dann dachte ich, vielleicht meint Volker_D , ab 90 Prozent eines vollen Deputats gäbe es mit einem entsprechenden GdB vier Ermäßigungsstunden und ab 50 Prozent zwei?
Nee, die 4 Stunden gibt’s ab 90 Grad der Behinderung (meinte Volker wohl auch, siehe seine Verlinkung).
und zur Pension hier:
Genau und dort steht, dass es ab 50 GdB möglich ist, früher ohne Abschläge zu gehen. Es heißt auch erst ab 50 GdB „Schwerbehinderung“.
Auch die Gleichstellung bei unter 50 bewirkt keine frühere Verrentungsmöglichkeit.
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