Grad der Behinderung 30 als Beamter! Und nun?

  • Hallo zusammen.


    Eine Frage:


    Hat ein auf Lebenszeit verbeamteter Lehrer irgendwelche Vorteile bei einem Grad der Behinderung von 30?

    Eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten ab 50 Prozent ist als Beamter zwar machbar aber nicht wirklich zielführend.

    Gilt man mit GdB 30 als quasi nicht behindert?

    Wenn eine Schule 2 Standorte hat und der Kollege in den Pausen mit dem PKW hin und her rasen muss, wäre das doch sicherlich für eine behinderte Person ( Wirbelsäulenschaden, chronische Nervenschmerzen..) kontraproduktiv, oder?

    Könnte man diese Wechselfahrten von Standort A nach B damit ggf umgehen.


    Viele Grüße

  • Wieso hältst du die Gleichstellung nicht für zielführend? Nur dann hätte man ja die Chance auf Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz, die in der geschilderten Situation gut wären.

    Ich habe gelesen, dass es nur dann genehmigt wird, wenn die "Zwangspensionierung" oder die Versetzung an einen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht.

    Eigentlich gilt diese Gleichstellung ja, um vor Kündigung zu schützen.

    Oder?

    Ansonsten muss der Chef (Schulleiter) bei GdB von 30 offiziell nicht aktiv werden ? Weniger Pausenaufsicht, keine Pendelfahrten zwischen den Stunden in den Pausen?!

  • Ab GdB 50 oder 30+Gleichstellung hat man Anspruch auf Stundenermäßigung. Je nach Bundesland verschieden viele. Ann BBSen in Nds. 2, in SH 0,5 + weitere 0,5 auf Antrag.

    Je nach Art der Behinderung kann der Amtsarzt Dich von bestimmte Tätigkeiten ausnehmen.

  • … braucht sie dafür Dienstfahrzeuge.

    Jo. Schön wäre das.

    Dann bräuchten wir 10 Fahrzeuge oder mehr.

    An einem Standort, 10 km entfernt sind 12 Klassen a 30 SuS, am anderen Standort sind 24 Klassen a 30 SuS.

    Plus Oberstufe.

    Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.

    2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.

    Entlastungsstunden fürs Pendeln gibt es nicht.

    Aufsichten machst du zusätzlich noch in den Pausen, wo du nicht pendelst.

    Manchmal dann beide Pausen an einem Tag, da es sonst nicht passt mit 3-4 Aufsichten...

  • Aber Ihr bekommt das mit dem erhöhten Satz vergütet, oder? :grimmig:

  • Jo. Schön wäre das.

    Ja, ich finde es auch schön, wenn man die geltende Rechtslage respektiert.


    Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.

    Nö, müssen sie nicht. Sie machen es freiwillig. Können sie ja machen, sollten sie dann nicht drüber meckern.


    Zu der behindertenrechtliche Seite kann ich wenig sagen. Es ergibt sich aber eine andere Möglichkeit, an der Dauerpendelei etwas zu machen. Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen, kann nicht gependelt werden. Dann muss sich die Schulleitung etwas anderes einfallen lassen.


    Natürlich ergibt sich darüber hinaus die Verpflichtung, auf gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht zu nehmen.


    Euer Problem scheint aber tiefer zu liegen und sollte tiefgehend gewürdigt werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In NRW lohnt sich das auf jeden Fall. Wenn ich es richtig im Kopf habe, gibt es bis zu 4 Ermäßigungsstunden pro Woche. (Bei 90%. Bei 50% zwei Stunden).

    Auch bei der versetzung in den Rihestand ist das von Vorteil. Geht, wenn ich es richtig im Kopf habe, wesentlich eher ohne Abschläge.

  • Zu der behindertenrechtliche Seite kann ich wenig sagen. Es ergibt sich aber eine andere Möglichkeit, an der Dauerpendelei etwas zu machen. Wenn Fußweg und ÖPNV nicht in Frage kommen, kann nicht gependelt werden. Dann muss sich die Schulleitung etwas anderes einfallen lassen.

    Genau das ist die Stelle, an der man sich persönlich genau überlegen muss, wie weit man das eskaliert. Ich bin bei der grundsätzlichen Aussage ja vollkommen bei dir und es darf natürlich nicht sein, dass der Dienstherr stillschweigend voraussetzt, dass man sein Privat-Kfz für solche Standortwechsel nutzt.


    Für mich persönlich spielte das an einer früheren Schule in - zum Glück - seltenen Ausnahmefällen mal eine Rolle. Für den Wechsel an die Außenstelle war die Pause etwas zu kurz und nur mit Auto hektisch annähernd machbar. Letzteres habe ich nicht gemacht, sondern darauf hingewiesen, dass ich halt leider für den Fußweg länger als die Pause benötige, der Unterricht damit erst leicht verspätet beginnen kann und die Außenstellenleitung sich um die Aufsicht kümmern möge.


    Eine Totalverweigerung wäre hier zwar rechtlich vlt. auch möglich gewesen, der Weg zu einem wesentlich besch**** Stundenplan durch Berücksichtigung hinreichend langer Wechselpausen ist dann aber wirklich nicht mehr weit. Auch eine noch so engagierte SL wird keine Dienstfahrzeuge auftreiben können, nur weil der Schulträger die Schule an verschiedenen Standorten betreibt und kann letztlich nur durch die Einsatzplanung darauf reagieren. Und wenn das bei weit entfernten Standorten für eine Lehrkraft bedeutet, zur 1./2. Stunde an Standort A zu sein und dann halt aufgrund mangelnden Dienstfahrzeug erst zur 5. Stunde an Standort B eingesetzt werden zu können, so wird das dann ggf. genau so eingeplant.

  • Aber Ihr bekommt das mit dem erhöhten Satz vergütet, oder? :grimmig:

    Der "erhöhte Satz" besteht darin, dass du die Pendelfahrten als Dienstreise abrechnen kannst - bzw. pro Fahrkilometer bei der Steuer ansetzt.
    Eine Aufwandsentschädigung sieht anders aus. Aber wir machen das ja für die leuchtenden Kinderaugen Finanzministeraugen. :sterne:

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  • Der "erhöhte Satz" besteht darin, dass du die Pendelfahrten als Dienstreise abrechnen kannst - bzw. pro Fahrkilometer bei der Steuer ansetzt.

    Man beantragt einfach regulär die Pendelfahrten als Dienstreisen unter zwingendem dienstlichen Interesse an der Nutzung des Privatkfz. Lehnt die SL diesen Antrag ab, ist sie in Zugzwang, wie der Standortwechsel gelingen kann.

  • Man beantragt einfach regulär die Pendelfahrten als Dienstreisen

    Das muss man gar nicht. Mit dem Stundenplan sind sie angeordnet.


    zwingendem dienstlichen Interesse an der Nutzung des Privatkfz

    Das Interesse kann ich nicht erkennen. Nö, derartiges beantragte ich nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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  • Das muss man gar nicht. Mit dem Stundenplan sind sie angeordnet.

    Das kann man so betrachten, aber mit dem Stundenplan sind noch keine konkreten Dienstreisen angeordnet, sondern lediglich nötig. Ich bin mir relativ sicher, dass sich ohne entsprechende formale Anordnung in der Vergangenheit bereits bei der Zahlung der Reisekosten quergestellt wurde und dann bleibt wirklich nur noch der Klageweg. Den Stress kann man sich mit vorherigem Antrag deutlich sparen.


    Das Interesse kann ich nicht erkennen. Nö, derartiges beantragte ich nicht.

    Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre. In diesem Fall werden höhere Kilometerpauschalen als Reisekosten zurückerstattet als wenn das Beförderungsmittel freigestellt bleibt und der Beamte "freiwillig" sein eigenes Kfz benutzt, da es bequemer scheint.


    Auch hier kann man davon halten, was man will. Aber so funktionieren nun einmal die Reisekostenabrechnungen und daher beantrage ich etwaige Dienstreisen auch genau so....oder sehe in anderen Fällen ganz davon ab, diese durchzuführen ;)

  • Dieses Interesse ist immer dann als gegeben anzunehmen, wenn das Dienstgeschäft am anderen Ort sonst nur mit erheblichem zeitlichen Aufwand möglich wäre.

    Ich will es mal anders formulieren. Dienstlichen Interessen soll dienstlich entsprochen werden. Ein privates Interesse am Einsatz eines privaten Fahrzeugs habe ich jedenfalls nicht. Das hätte ich selbst dann nicht, wenn ich ein so unsinniges Gerät wie ein Kraftfahrzeug unterhielte.

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    (Sarah Bosetti)

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