In Nachschreibeklausur stellt ihr die gleichen Aufgaben wie im Originalklausur?

  • Bei einer regulären Klausur könnten die Aufgaben dann beispielsweise eine Redeanalyse und das Schreiben eines Kommentars umfassen. Für die Nachschreibeklausur würde ich dann Aufgaben zur Charakterisierung und zur schriftlichen Diskussion auswählen.


    Einige meiner Schülerinnen und Schüler haben sich jedoch beschwert, dass die Aufgaben in der Nachschreibeklausur von denen in der regulären Klausur abweichen. Sie argumentieren, dass sie sich so auf einen anderen Aufgabentyp hätten vorbereiten müssen. Wie handhabt ihr das in eurem Unterricht? Seht ihr Vorteile darin, die Aufgaben in Original- und Nachschreibeklausur zu variieren? Oder ist es eurer Meinung nach fairer, ähnliche Aufgaben zu stellen?

    Das heißt, die SuS wissen, es kommen zwei von den Aufgabenformaten Redeanalyse, Kommentar, Charakterisierung und schriftliche Diskussion vor, sie wissen aber nicht welche genau vorkommen, in der Nachschreibklausur kommen dann aber genau die beiden Formate, die in der Erstterminklausur nicht vorkamen? Das halte ich dann, was die Vorbereitung angeht, tatsächlich für ungerecht, aber nicht unzulässig. Ich kenne aber auch die rechtlichen Vorgaben ehrlich gesagt gar nicht. Ich verstehe aber dann die Beschwerde der SuS nicht, denn wenn sie sich für den Ersttermin auf vier Formate vorbereiten müssen, beim Zweittermin aber nur auf zwei (wenn sie schlau sind), dann ist das doch ein Vorteil. Natürlich kann es vorkommen, dass einem ein Format weniger liegt – und als Vorwand taugt das wahrscheinlich immer – aber dann sind Beschwerden ja ohnehin nicht zu vermeiden.


    Meine Aufgabenformate sind in Erst- und Zweitklausur immer gleich, die Textgrundlage ändert sich aber. Ich sage den SuS aber auch immer genau, welche Formate vorkommen, da wir eine Woche vor Klausur den Erwartungshorizont besprechen (bzw. diesen gemeinsam erarbeiten, wenn es sich um Klassen handelt, die wissen, was ein Erwartungshorizont eigentlich ist). Ich habe allerdings auch keine Lust, viel Arbeit in eine Zweitklausur zu stecken. Oft ergibt sich bei der Konstruktion ja schon, dass ich mich zwischen zwei, drei Texten entscheiden muss, dann kommen die anderen eben in die Zweitklausur. Drittklausur musste ich bisher nicht stellen.

  • Muss man denn jede verpasste Klausur nachschreiben lassen? Hat man denn nicht auch so genug Grundlagen für die Benotung? Oder kann die verpasste Klausur durch eine mündliche Abfrage ersetzen?

  • deine Prüfungsordnung, deine Freundin und Helferin.

    Das ist mir klar.

    Für meine Schulform und Klassenstufen bin ich nicht verpflichtet, alles nachschreiben zu lassen (wenngleich es manchmal aus verschiedenen Gründen sinnvoll ist).

    Deshalb ja meine Frage, die darauf abzielen sollte, was die Regelungen für eure Bundesländer, Schulformen und Klassenstufen dazu sagen.

  • RosaLaune umgekehrt.

    Beim Ersttermin wurde gesagt, dass es eine Redeanalyse wird, beim Nachschreibetermin konnte irgendwas unter allen eingeübten Formaten sein.

    Ah, dann hatte ich das falsch verstanden. Da finde ich die Beschwerde der SuS nicht verwunderlich.


    Danke

  • Muss man denn jede verpasste Klausur nachschreiben lassen? Hat man denn nicht auch so genug Grundlagen für die Benotung? Oder kann die verpasste Klausur durch eine mündliche Abfrage ersetzen?

    An unserer Schule ist es grundsätzlich möglich, einen Test (Leistungskontrolle) einmalig nicht nachschreiben zu lassen, wenn bereits ausreichend andere Leistungsnachweise erbracht wurden. Diese Regelung gilt jedoch nur in Ausnahmefällen. Klausuren hingegen müssen in jedem Fall nachgeschrieben werden.

  • Vielleicht sollte man sich von dem Gedanken verabschieden, eine Nachschreibeklausur möglichst "fies" zu stellen.

    Hey, lass mir doch den einzig verbliebenen Spaß, den ich noch bei Klausurkonzeptionen habe. Es bei der Nachklausur so richtig scheppern zu lassen (natürlich im legalen Rahmen).


    In Mathe äußert sich das häufig darin, dass deutlich mehr negative Zahlen und Brüche vorkommen. Dadurch sind die Aufgaben nicht ERNSTHAFT schwerer, aber deutlich fehleranfälliger.

  • RosaLaune Was genau meinst du hier mit dem Besprechen / Erarbeiten des Erwartungshorizonts? Gehst du einfach den allgemeinen Aufbau einer Charakterisierung / Redeanalyse etc. durch oder lässt du einen Erwartungshorizont zu einem Text erstellen, der dem Klausurtext ähnlich ist?

  • Klar darf die Nachschreibklausur ruhig ein bisschen "ungefälliger" sein als die Erstklausur, wo man natürlich von mehreren Optionen die optimalste Variante auswählt, aber es sollte doch in etwa vergleichbar bleiben. Hier ist es das meines Erachtens schon nicht, weil die Textgrundlage einmal Lyrik (liegt gerade schwächeren Schülern oft nicht so) und einmal ein Sachtext ist. Würde ich so nicht machen. Ob man am Ende comment oder discussion nimmt, ist egal, aber Ausgangstextgenre und Analyseschwerpunkt sollten meines Erachtens schon gleich sein.

  • Viel anstrengender als eine Nachholarbeit zu erstellen finde ich oft die Durchführung. Entweder, weil die Bearbeitungszeit in den höheren Klassen oft ewig ist und man dann in Ermangelung von Zeit am Vormittag spätnachmittag noch dasitzt, um die Nachschreiberlinge zu beaufsichtigen. Oder weil man die Kandidaten nicht in die zentralen Nachschreibetermine setzen kann, weil die Bearbeitungszeit wie in eben genanntem Fall viel zu lang ist oder aber, weil ein Hörverstehen enthalten ist, dass andere Nachschreibekandidaten stören würde.

  • Nur als Tipp: es gibt (zumindest hier bei uns) bis auf die "Klausur unter Abiturbedingungen" (Vorabitur) keine Verpflichtung zu bestimmten Klausurlängen. Insbesondere müssen Nachschreibeklausuren nicht zwingend genau die gleiche Dauer aufweisen wie die Originalklausur.

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    Nur als Tipp: es gibt (zumindest hier bei uns) bis auf die "Klausur unter Abiturbedingungen" (Vorabitur) keine Verpflichtung zu bestimmten Klausurlängen. Insbesondere müssen Nachschreibeklausuren nicht zwingend genau die gleiche Dauer aufweisen wie die Originalklausur

    Und mir schwebt auch vor, dass in NRW das Nachschreiben im Ermessen des Lehrers liegt. Oder?

  • Und mir schwebt auch vor, dass in NRW das Nachschreiben im Ermessen des Lehrers liegt. Oder?

    Wie meinst du das? Bei entschuldigtem Fehlen muss schon eine Ersatzleistung angeboten werden, i.d.R. ist das die Nachschreibeklausur. Es gibt in bestimmten Fällen aber auch abweichende Möglichkeiten. In NRW kenne ich mich da leider zu wenig aus und müsste erst recherchieren.

  • Wir haben zentrale Nachschreibtermine, an denen die Aufsichten auch für die längsten Schreiber abgedeckt sind (macht ja auch keinen Sinn sonst). Hörverstehen mache ich gesondert im regulären Unterricht - für die Nachschreiber als Klausuraufgabe, für die anderen halt als normale Hörübung. Finde ich eigentlich recht unkompliziert.


    Nervig war an der alten Schule die Vorgabe, dass der Fachlehrer die Klausuren selbst stellen muss, auch wenn man z.B. einen freien Tag oder erst zu einer späteren Stunden Unterricht hatte oder es leider einen Termin am Samstag traf. So einen Blödsinn machen aber ja glücklicherweise nicht alle Schulen.

  • Insbesondere müssen Nachschreibeklausuren nicht zwingend genau die gleiche Dauer aufweisen wie die Originalklausur.

    Danke, ist gut gemeint, aber in Deutsch ist es einfach nicht möglich, weniger Arbeitszeit zu geben. Zumindest ab nur bestimmten Klassenstufe, wenn ich dasselbe Format vorgebe.

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    Wie meinst du das? Bei entschuldigtem Fehlen muss schon eine Ersatzleistung angeboten werden, i.d.R. ist das die Nachschreibeklausur. Es gibt in bestimmten Fällen aber auch abweichende Möglichkeiten. In NRW kenne ich mich da leider zu wenig aus und müsste erst recherchieren.

    Laut Schulgesetz NRW heißt es


    (4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.

    Es gibt also nicht das generelle Recht, deine Arbeit nachholen zu dürfen und auch nicht die Pflicht für den Lehrer, eine Arbeit nachholen zu lassen. Es ist eine Ermessungsentscheidung im Einzelfall.

  • Danke für den Hinweis. Bei uns ist das durchaus ein Recht auf Wunsch des Schülers in der Sek I:

    Zitat von Verordnung Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen

    9. (...) Liegen für das Versäumnis Gründe vor, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, so gibt die Fachlehrkraft auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers Gelegenheit zu einer Ersatzleistung.

    In der Sek II ist die Ersatzleistung hingegen der Regelfall, von dem nur in Ausnahmesituationen abgewichen werden kann.

    Zitat von Verordnung über die gymnasiale Oberstufe

    7.15 Hat eine Schülerin oder ein Schüler eine Klausur oder eine fachpraktische Arbeit versäumt, so muss in der Regel eine

    Ersatzleistung erbracht werden.

  • In der Sek II ist das Nachholen auch in NRW keine Ermessenssache: Apogost § 14.6.2 "Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen."

    in der BezReg. der Landeshauptstadt wird das sehr wörtlich ausgelegt, d.h. SuS haben das Recht auf einen einzigen Nachschreibtermin, wenn sie entschuldigt bei einer Klausur fehlen. Wenn sie dann wieder entschuldigt fehlen, gibt es individuelle Lösungen von "wir setzen noch einen Termin an" über "wir prüfen mündlich", bis zu "wir verzichten auf die Klausur".

  • In Englisch vielleicht schwierig, aber in meinen naturwissenschaftlichen Fächern behelfe ich mir auch damit, dass ich zum Beispiel die Reihenfolge von Aufgaben ändere. Oder eben einfach einzelne Elemente anpasse (Zahlen/Chemische Moleküle etc).


    In mathematisch-naturwissenschaftlich ist das eben einfacher. Manchmal wird es ungewollt schwieriger, aber eben eher weil die "einfachen" Aufgaben schon verbraucht wurden.


    Aber das Tauschen der Aufgaben führt auch schon leicht dazu, dass nicht nur auswendig gelernt werden kann.

    Mache ich auch gerne bei A und B - identische Aufgabenstellungen, aber andere Reihenfolge.


    Ich hatte schon in einer Parallelklasse eine korrekte Lösung die leider nicht zu den gestellten Aufgaben(nummern) passte. :D

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