Schüler stören mit Handy den Unterricht

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Infrarot Fernbedienung

    Gibt es noch Smartphones mit IR-Sensor/Diode?


    Ich weiß, dass mein Treo damals das konnte. Vor 15 Jahren. Aber dafür hatte der kein Wlan. Wäre hardware-technisch möglich gewesen - aber software-technisch konnte PALM-OS angeblich nicht WLAN, IR und Bluetooth in einem gerät unterstützen. Hieß es immer.

  • Unseren Sekretärinnen wäre es egal, ob ich Handys bringe oder die Schüler selbst.

    Na ja, wenn es denen egal ist, ist ja alles ok. Dann ist es ja mit allen so abgesprochen und alle sind zufrieden mit dieser Lösung.

    Da sie sie im Schulsafe aufheben können und ich nicht, kommen eingesammelt Handys dort hin, wenn man sie den Schülern wegen Verstößen gegen die Schulordnung bis zum Unterrichtsende abnehmen muss.

    An allen Schulen mit Handyverbot im Unterricht, an denen ich gearbeitet habe, wurden die Handys im Sekretariat gesammelt und am Ende des Schultages wieder ausgegeben.

    Wie bereits geschrieben: An meiner BBS (und das kenne ich auch aus anderen BBSn so) werden den SuS die Handys, die sie wegen "störenden Gebrauchs" abgeben mussten, am Ende einer Doppelstunde von der jeweiligen Lehrkraft zurückgegeben bzw. sie können sich das Smartphone bei mir - nach "Genehmigung" meinerseits - wieder vom Pult nehmen, bevor sie in die Pause gehen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns an der GS sind Handys nur ganz seltene Einzelfälle, weil komplett verboten. Daher habe ich damit keine Real-Erfahrungen, sondern habe mir nur überlegt, wie ich damit umgehen würde.


    Die Fehlnutzung der Handys hat ja oft andere Baustellen als "blöder Unterricht". Ich würde es mit Verständnis, aber klarer Linie probieren und das Handy auch zu Recherchezwecken öfter einbinden.


    Für mich wäre es in der ersten Kennenlernstunde in der Klasse Thema, wo die Handys zu sein haben und wie ihr Status (Flightmode) zu sein hat, während die SuS in meinem Unterricht sitzen. Ich habe mit Handys kein Problem, solange ich sie weder zu sehen noch zu spüren kriege.


    Ich würde Verständnis kommunizieren, dass ein Handy eine große Anziehung hat, davon würde auch ich mich nicht freimachen, würde aber klar erklären, wie die SuS sich mit dem Gebrauch und folgendem Aufmerksamkeitsdefizit selbst ins eigene Fleisch schneiden (Vergleich zum Handygebrauch am Steuer) und zur Störung des Unterrichts beitragen, was Maßnahmen nach sich ziehen würde. Handy für die Stunde abgeben, danach mit kurzem Gespräch wiederkriegen. Stärkeres Stören damit: Elterngespräch, Eintrag.


    Zum Punkt "Beamer ausschalten":

    Auch das würde ich vorher ansprechen, dass es diese Möglichkeit gibt und dass, sollte der Beamer nicht von mir bedient werden, ich auf weniger spaßige, analoge Lernmittel zurückgreifen müsste, was dann leider die komplette Klasse träfe.

    Ich bin gegen Kolkektivstrafen, aber in dem Fall ist es nicht anders möglich.


    Klassen und ich sind in der Regel ein Team und arbeiten zusammen. Ich respektiere die SuS, sie lernen, mich zu respektieren. Und meine Erfahrung ist, wenn die Grenzen ausgelotet und die ersten Respekterfahrungen gemacht sind (cool, ich werde wichtig genommen), entsteht ein beidseitiger Flow an Miteinander.


    Selbst SuS, die extrem auffällig sind (und die gibt's an der GS ja auch zu Hauf, auch ohne Handy, die schlagen und beißen, schreien und rennen weg oder geben die miesesten Kommentare ab), begegne ich zugewandt. Mit etwas Geduld kann ein "Knacken" durchaus möglich sein, so meine Erfahrung mit durchdrehenden Kindern zwischen 6-10. Von daher würde ich zuerst versuchen, mein Modell "Verständnis, freundliche Zuwendung und klare Kommunikation mit klaren Konsequenzen" auch dort durchzuziehen.


    Man sehe es mir nach, wenn es zu naiv gedacht sein könnte, aber wir haben einige "kernige Fälle" an der GS und ich fahre mit der Strategie am besten.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Zum Thema Toilette: In der Coronazeit durften die Schüler aus Abstandsgründen in der Stunde, statt alle in der Pause auf die Toilette gehen. Das haben sie in der Folge versucht auszunutzen und haben da regelrechte meetings abgehalten und am Handy gedaddelt. Daher legen sie das Handy jetzt vor dem Toilettengang auf ihren Tisch. Inzwischen müssen sie so gut wie nicht mehr in der Stunde raus. Natürlich war das Handy regelmäßig in der Hosentasche, statt wie in der Hausordnung festgelegt in der Schultasche. (Mag sein, dass es SUS mit Zweithandy gibt, aber das ist eher in Kursarbeiten ein Thema, und da lernen sie früher oder später, was ein Anscheinsbeweis ist.)

  • An allen Schulen mit Handyverbot im Unterricht, an denen ich gearbeitet habe, wurden die Handys im Sekretariat gesammelt und am Ende des Schultages wieder ausgegeben. Wer soll das denn sonst machen? Hätte ich mich selbst damit rumschlagen müssen, hätte ich das Verbot vermutlich nicht durchgesetzt.

    Ich kenne die Abgabe bei der Schulleitung. Ich bin jetzt an einer Schule, wo Handys bei Sichtbarkeit eingesammelt werden und die Schulleitung übernimmt die Aufbewahrung selber.

  • Besonders schlimm ist es seit gestern. Es gibt offensichtlich eine App, mit der man den Projektor des Lehrers an und aus und an usw. schalten kann. Das machen sie in zahlreichen Unterrichtsstunden.

    Habt ihr Beamer von Epson? Für diese Geräte gibt es tatsächlich ein Programm von Epson, das eigentlich für die Fernwartung gedacht ist, mit dem man die Beamer an- und ausschalten kann sowie über das Netzwerk mit Bildern beschicken kann. Da bei uns in der Schule die Fernbedienungen immer verschwunden sind, nutzen inzw. alle KuK diese Software.


    Ihr müsst halt wirklich darauf achten, dass es an der Schule getrennte Lehrer- und Schüler-WLans gibt und kein Kollege aus Leichtsinn einem Schüler das Passwort fürs Lehrer-WLan gibt.


    Worst-Case Szenario mit den Beamern: Jemand logt sich irgendwo auf dem Schulgelände mit seinem Smartphone und Lehrer-WLan ein, schaltet in beliebigen Räumen die Beamer ein, spielt einen Porno ab und als Kehrer vor Ort kann man den Beamer nicht einmal ausschalten. Der hängt nämlich unter der Decke, so dass man an die Knöpfe direkt am Gerät nicht dran kommt.

  • Nochmals herzlichen Dank für diesen regen Austausch. Ich habe daraus sehr viel mitgenommen und werde schauen, ob ich bzgl. der Handys an meiner Schule prinzipiell etwas verändern kann. Es ist interessant, wie die einzelnen Schulen das handhaben.
    Bis dato war ich in meiner Lehrerlaufbahn noch nie so geballt mit Unverschämtheiten konfrontiert worden. Das sind schon ziemliche Spezialisten in der Klasse, da muss ich mir gut überlegen, wie ich vorgehe.
    Danke für Eure Unterstützung.

    Was hast du denn da für eine Art von Anstellung, bist du Vertretungskraft? Quereinstegerin?


    Und wie alt sind die Jugendlichen?

    Ich habe Lehramt studiert und bin verbeamtet. Zuvor habe ich eine Ausbildung absolviert und in diesem Bereich gerne gearbeitet. Auch der Lehrerberuf macht mir sehr viel Spaß und ich bin leidenschaftlich dabei.
    Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt.

  • Gibt es noch Smartphones mit IR-Sensor/Diode?

    Ja gibt es. Viele sogar. Allerdings nicht für KuKs die mit der iphone Welt fest verbunden sind. Jedoch Android Handys gibt es eine ganze Reihe, Xiaomi ist da z.B. führend.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nein, darfst du nicht.


    Was sagen die Klassenlehrer dazu? Hast du bereits mit den Eltern gesprochen? Gab es schulische Sanktionen?

    Wie sieht das schulseitige Konzept bei Unterrichtsstörungen aus?

    Falls das in der Schulordnung geregelt ist, gilt das Hausrecht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Und spielen im Unterricht am Handy.... einfacher kann man es doch nicht haben, Stundendenleistung ungenügend (6). Das ist doch die Steilvorlage für eine Zeugnis 5. Wenn das jeder Kollege konsequent macht ist das Problem nach einem Schuljahr durch

    ... und eine Steilvorlage für eine Klage beim Verwaltungsgericht, das deine Notengebung kassiert. Eine mündliche Leistungsnote kann nur durch eine mündliche, fachlich bezogene Kurzprüfung erhoben werden, nicht allein durch einen Untätigkeitsanschein. Untätigkeit oder (geistige) Abwesenheit darf nur in die Mitarbeitsnote einfließen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • ... und eine Steilvorlage für eine Klage beim Verwaltungsgericht, das deine Notengebung kassiert. Eine mündliche Leistungsnote kann nur durch eine mündliche, fachlich bezogene Kurzprüfung erhoben werden, nicht allein durch einen Untätigkeitsanschein. Untätigkeit oder (geistige) Abwesenheit darf nur in die Mitarbeitsnote einfließen.

    Bitte verlinke das entsprechende Gerichtsurteil.

    Ansonsten gilt für mich: Wer trotz Aufforderung offensichtlich statt sich am Unterricht zu beteiligen am Handy spielt, verweigert die Mitarbeit. Und das ist, zumindestens in NRW, ein Ungenügend.

  • BlackandGold

    Ein ungenügend Bedarf einer negativen Zukunftsprognos er. D.h. die Fertigkeiten müssen so unterirdisch sein, dass das Defizit nicht in angemessener Zeit aufgeholt werden kann. Ferner besteht in der Sek 1 keine Bringpflicht. D.h. es obliegt Dir durch regelmäßige Einbeziehung des Schülers den derzeitigen Stand zu ermitteln und falls der Schüler da nicht nur Blödsinn erzählt wirs schwierig die sechs zu rechtfertigen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bitte verlinke das entsprechende Gerichtsurteil.

    Dazu genügt in Baden-Württemberg ein Blick in die Notenverordnung. Ich vermute, das für NRW etwas Ähnliches existiert.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Im Prinzip haben wir das auch in NRW. Der Kollege möchte aber nochmal durch ein Urteil abgesichert haben, dass er sich an geltendes Recht halten muss.

    Jetzt brauche ich einen Wallnuss Likör.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ansonsten gilt für mich: Wer trotz Aufforderung offensichtlich statt sich am Unterricht zu beteiligen am Handy spielt, verweigert die Mitarbeit. Und das ist, zumindestens in NRW, ein Ungenügend.

    Das mag zu halten sein, wenn ein Schüler dauerhaft dem Unterricht trotz Aufforderung nicht folgt. Das ist nicht zu halten für die einfache Handynutzung während des Unterrichts. In einem solchen Fall nimmt man das Handy ab und gut ist. Schulische Regeln über Fachnoten durchsetzen zu wollen, zeugt von einer gewissen Hilflosigkeit bezüglich des Repertoires pädagogischer Maßnahmen.

  • Kleine Anekdote an dieser Stelle: Ich habe mal aus Versehen das Handy eines Schülers über's Wochenende in meine Heimatstadt mitgenommen. Der Schüler hat es vergessen nach dem Unterricht abzuholen und ich habe vergessen, dass es noch in meiner Tasche ist. Auf der Zugfahrt hatte ich mich noch gewundert, dass ständig in irgendeiner Tasche ein Handy klingelt und keiner ran geht. Hab dann erst hinter Stuttgart gemerkt, dass ich das Handy von dem Schüler noch in der Tasche hatte.


    Dieser war dann das ganze WE ohne Handy und dementsprechend eingeschränkt. Verabreden mit Freunden ging ja nicht. Er saß wohl das ganze WE zuhause. Zu allem Übel war dann natürlich am Montag der Akku leer UND er wusste die PIN seiner SIM nicht mehr. Ergo musste er beim Kundenservice anrufen, etc.


    Vorteil war, dass in dieser Klasse danach nie mehr Jemand am Handy gespielt hat. :teufel:

  • Bei uns ist es mit Handys insofern gut geregelt, als daß Handygebrauch nur außerhalb des Schulgebäudes per se erlaubt ist. Ich weise in meinen Kursen explizit darauf hin und ergänze, sollte ich ein Handy sehen oder hören, gibt es einen Eintrag wegen Verstoß gegen die Schulordnung. Seit wir die neue Regelung haben habe ich ziemlich genau einmal ein Exempel statuiert, seitdem ist Handy kein Problem mehr.

    Bei uns haben aber auch viele Räume eine Handygarage und die Schüler müssen dort ihre Telefone parken, wenn sie auf Toilette gehen (haben sich zu oft in Gruppen auf dem Klo getroffen, Schulleitung hat durchgegriffen, als das aufgeflogen ist).

  • In einem solchen Fall nimmt man das Handy ab und gut ist.

    Und was machst Du, wenn der Schüler dann die Herausgabe verweigert?

    Wirfst Du dann den Schüler aus dem Unterricht? Was, wenn er sich weigert zu gehen?


    Habt ihr schon einmal die Polizei gerufen, um das Hausrecht dann auch wirklich durchzusetzen und sind die für das Kasperle-Theater dann auch wirklich gekommen?

Werbung