2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

  • Herzlichen Glückwunsch und gut, dass es scheinbar noch so gut ausgegangen ist. Mit den Storno und Anwaltskosten, würde ich gucken.

    Keine Rechtschutz oder Gewerkschaft, die die hätte übernehmen können? Wobei die das nachträglich nun vermutlich nicht machen werden.

  • Von mir auch erst einmal herzlichen Glückwunsch! 🎊🎈🎉🍾


    Aber mal ganz ehrlich: Das ist eine doch recht teuer „erkaufte“ Geschichte, die jetzt erzählt werden kann. (2000-3000 € inklusive Stornokosten). Vom nervlichen Stress und den entgangenen Urlabusfreuden mal ganz abgesehen. Das ist beides mit keinem Geld der Welt wiedergutzumachen.


    Ich finde das eine Unverschämtheit. 🤬

    Bei mir gehen als Prüferin auch bald wieder die Lehrproben los. Aber ich behaupte mal, so viel Ar*** in der Hose zu haben, dass ich (hoffentlich kommt es nicht vor) bei einem Fehler meinerseits alle Hebel in Bewegung setzen würde, dass dem Prüfling kein Nachteil entsteht.


    Das mit den Schadenersatzansprüchen würde ich auch prüfen lassen. (Wobei du vermutlich leider dann mit einem Aktenvermerk rechnen musst.)


    Ich bin (fast) sprachlos über diesen Dilettantismus.

  • Wenn nichts anderes geht, solltest Du die Anwaltskosten und anscheinend auch die Stornokosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können. Beides sind beruflich bedingte Ausgaben. Würde ein kurzes Anschreiben mit dem Sachverhalt für das Finanzamt hinzufügen, die finden das vermutlich genauso ungeheuerlich wie wir und winken es alleine schon deshalb durch....


    Zum Storno findest Du den Satz zu den berufsbedingten Ausgaben in diesem Artikel zu einem anders gelagerten Sachverhalt: https://www.haufe.de/steuern/r…ngskosten_166_285768.html

  • So eine ekelhafte Geschichte... hoffentlich bringen dich die Tipps weiter, sodass du Schadensbegrenzung betreiben kannst. Immerhin hat das mit der Verbeamtung jetzt rechtzeitig geklappt!

  • Wenn nichts anderes geht, solltest Du die Anwaltskosten und anscheinend auch die Stornokosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können. Beides sind beruflich bedingte Ausgaben. Würde ein kurzes Anschreiben mit dem Sachverhalt für das Finanzamt hinzufügen, die finden das vermutlich genauso ungeheuerlich wie wir und winken es alleine schon deshalb durch....


    Zum Storno findest Du den Satz zu den berufsbedingten Ausgaben in diesem Artikel zu einem anders gelagerten Sachverhalt: https://www.haufe.de/steuern/r…ngskosten_166_285768.html

    Klingt gut, allerdings war der TE in diesem Jahr noch im Ref und wird vermutlich auch gar nicht so gut verdient haben, dass er groß Steuern zahlen musste. Auf jeden Fall eine echte Sauerei :autsch:

Werbung