2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

  • Dann konzentriere dich nun auf die Wiederholung und dann überlege, ob du Schadenersatz forderst. Ich würde es tun.


    Nun aber schritt eins: Wiederholung bestehen. Dir ganz viel Erfolg dabei!

  • Mir ist tatsächlich Ähnliches passiert, wenn auch zum Glück nicht im Examen. Ich musste einen sog. großen Entwurf, also eine Stunde mit großem Bahnhof (Seminarleiter, Schulleiter, Schulseminarleiter (pädagogischer Ausbilder für alle Refis der Schule), Fachleiter, Referendarskollegen) und 20 Seiten Unterrichtsplanung, wiederholen (andere Klasse und anderes Thema), weil meine Fachleiterin früher in den Osterurlaub gestartet war und meine Prüfungsstunde vergessen hatte.

  • Mir ist tatsächlich Ähnliches passiert, wenn auch zum Glück nicht im Examen. Ich musste einen sog. großen Entwurf, also eine Stunde mit großem Bahnhof (Seminarleiter, Schulleiter, Schulseminarleiter (pädagogischer Ausbilder für alle Refis der Schule), Fachleiter, Referendarskollegen) und 20 Seiten Unterrichtsplanung, wiederholen (andere Klasse und anderes Thema), weil meine Fachleiterin früher in den Osterurlaub gestartet war und meine Prüfungsstunde vergessen hatte.

    Mir wäre das unendlich peinlich und ich würde alles daran setzen, dass die LiV durch mein Fehlverhalten nicht eine einzige Minute mehr Aufwand hätte.


    Aber dass Termine einfach vergessen werden von anderen ist mit im Vorbereitungsdienst auch passiert. Zum Glück hatte das keine negativen Folgen für mich.

  • Finde die Geschichte inzwischen etwas merkwürdig.

    In Schule passieren nun einmal Sachen... Es gab eine Staatsexamensprüfung, bei der die Prüfungskommission dem Kandidaten/der Kandidatin am Ende zum bestandenen Examen gratuliert hat. Eine Woche später hat das Prüfungsamt dem/der LAA mitgeteilt, dass die Prüfungskommission sich verrechnet bzw. eine Bestehensvoraussetzung falsch interpretiert habe, und die sechsmonatige Verlängerung mitgeteilt.

  • In Schule passieren nun einmal Sachen... Es gab eine Staatsexamensprüfung, bei der die Prüfungskommission dem Kandidaten/der Kandidatin am Ende zum bestandenen Examen gratuliert hat. Eine Woche später hat das Prüfungsamt dem/der LAA mitgeteilt, dass die Prüfungskommission sich verrechnet bzw. eine Bestehensvoraussetzung falsch interpretiert habe, und die sechsmonatige Verlängerung mitgeteilt.

    Da habe ich es ja noch relativ "gut" getroffen.

  • Wow, deine Erzählungen klingen echt krass. Ich wünsche dir, dass du aus der gegenwärtigen Situation gestärkt herauskommst und die neue Herausforderung gut meisterst. Toi Toi Toi!


    Ich bin damals nach meinen bestandenen Prüfungen zu meinen Eltern gefahren, um ein bisschen zu feiern. Um 21 Uhr klingelte plötzlich das Telefon meiner Eltern und die Vertreterin meines Seminares war dran. Sie hatte wohl die Prüfungsunterlagen verschlampt und kündigte an, dass das bedeuten könnte, dass ich den Prüfungstag wiederholen müsste. Da vergeht einem auch erst einmal alles besonders wenn die Noten sehr gut sind - ich hätte mich faktisch eigentlich nur verschlechtern können. Unser Familienname ist in unserer Stadt nicht sonderlich häufig und so hat sie die Nummer meiner Eltern wohl im Telefonbuch gefunden. Komischerweise hat sie nicht auf meinem Handy angerufen, obwoh diese Nummer natürlich bekannt war. Ich hätte an ihrer Stelle wohl prinzipiell auch erst einmal die Mitprüfer kontaktiert, bevor ich meine Referendarin und ihre Familie verrückt mache :sterne:. Am nächsten Tag kam nämlich glücklicherweise der Anruf, dass der Prüfungsvorsitzende die Unterlagen versehentlich mitgenommen hatte.


    Heute, 13 Jahre später, kann ich drüber lachen. Damals war das alles schon echt ein Schock.


    Lange Rede, gar kein Sinn: Ich bin mir sicher, dass auch du in einigen Jahren über diese irre Situation (die natürlich deutlich heftiger ist als meine damals) lachen kannst. Ich drücke dir die Daumen! :top:

  • Was sich hier für Abgründe auftun. A15 & A16 ist hier scheinbar wohl verdient.

  • Da ich mich null auskenne, hab ich mich hier rausgehalten. Jetzt wünsche ich dir aber von Herzen eine echte Bombenstunde und eine gute Benotung, die hast du dir nach dieser Sache wirklich verdient.


    Die Entschuldigung wird nicht kommen können, da sie einem Eingeständnis gleichkommen würde.


    Es tut mir sehr leid für dich, dass du auf den Kosten sitzenbleibst und nicht mal deinen verdienten Urlaub genießen konntest. Ich hoffe, dass du das schnell hinter dir lassen kannst und dann einfach ein großartiger Lehrer mit tollen Klassen wirst! 🤗

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Off topic:

    Die Bedeutung von "Rechtsschutz" wird oft überschätzt, sei es bei Mitgliedschaft in einem Verband oder auch als Versicherung. In beiden Fällen kann man deswegen nicht nach belieben vor Gericht gehen und sich sicher sein, keine Kosten tragen zu müssen.


    Beim Verband ruft man im Bedarfsfall an, das was man dann telefonisch dort bekommt ist eine Beratung aber explizit keine Rechtsberatung. Nur wenn der Fall gravierend und erfolgversprechend ist, bekommt man Rechtsschutz und durch einen Vertragsanwalt des Verbandes eine echte Rechtsberatung.

    Jein, ich habe tatsächlich mit meiner Versicherung sehr gute Erfahrungen gemacht. Nach belieben Klagen geht natürlich nicht, aber eine telefonische Beratung einer Fachanwältin, die mit mir nächsten Schritte durchgeht und diese erläutert, habe ich schon mehrmals kostenfrei in Anspruch genommen. Einmal brauchte ich persönliche anwaltliche Unterstützung, für die mir dann die Kosten aus Kulanz erstattet wurden.


    (Die Beratungen meines Verbandes hingegen waren bisher - leider- inhaltlich immer falsch...da frage ich garnicht mehr).

  • Bei A12 geschehen aba auch Dinge! :haudrauf:

    Die Besoldungsgruppe sagt leider manchmal wenig über die Befähigung aus 😢


    Es gibt aber auch ganz tolle Seminar- und Schulleitungen, bzw Fach- und Abteilungsleitungen.

  • Bolzbold

    Hat das Thema geschlossen.
  • Bolzbold

    Hat das Thema geöffnet.
  • Hallo zusammen,


    ich wollte euch gern den Ausgang dieses, doch sehr ungewöhnliches Vorgangs, mitteilen.


    Die gute Nachricht zuerst: Ich musste die Staatsexamensprüfung nicht wiederholen. Das Lehrerprüfungsamt hat die Anordnung am 23.10. zurückgezogen. Ich konnte mir am 24.10. mein Zeugnis abholen (was ich persönlich gemacht habe) und wurde am 28.10. zum Beamten auf Probe ernannt. Seit dem 04.11. bin ich an meiner neuen Schule im Dienst.


    Schlussendlich hat vermutlich die Kombination aus Anwalt (ich hatte einen eingeschaltet) und Druck seitens der Gewerkschaft (ein Mitglied des Lehrerhauptpersonalrates hat sich für mich eingesetzt) zum Erfolg geführt.


    Ein bitterer Beigeschmack bleibt: In den eigentlich geplanten Urlaub konnten wir nicht fahren und mussten daher kostenpflichtig stornieren und aller Voraussicht nach bleibe ich ebenfalls auf den Kosten für den Anwalt (ca. 2000 €) sitzen, weil das Bildungsministerium der Meinung ist, es sei kein Widerspruchsverfahren gewesen und somit hätte ich die Kosten selbst zu tragen. Der Prüfer, der zu spät gekommen ist, bleibt im Amt. Allerdings überlege ich noch, ob ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen möchte.


    Vielen Dank für eure hilfreichen Kommentare und Tipps und auch eure aufmunternden Worte. Sollten noch Fragen offen sein, versuche ich, diese zu beantworten.

  • Vielen Dank für das Update und herzlichen Glückwunsch zur nun endgültig bestandenen Staatsexamensprüfung. Dass ein Zuspätkommen nicht zu einer Amtsenthebung führt, ist durchaus nachvollziehbar. Dass du auf den Kosten sitzenbleiben könntest, finde ich bitter, kann aber tatsächlich nicht einschätzen, ob es da Aussicht auf Erfolg gibt.


    Ich hoffe, dass du einen guten Einstieg in den Beruf hast und in einigen Monaten oder Jahren über diesen sehr nervigen und nach wie vor ungeheuerlichen Vorgang schmunzeln kannst.

  • Die gute Nachricht zuerst: Ich musste die Staatsexamensprüfung nicht wiederholen. Das Lehrerprüfungsamt hat die Anordnung am 23.10. zurückgezogen. Ich konnte mir am 24.10. mein Zeugnis abholen (was ich persönlich gemacht habe) und wurde am 28.10. zum Beamten auf Probe ernannt. Seit dem 04.11. bin ich an meiner neuen Schule im Dienst.

    Prima, Glückwunsch :) jetzt kannst du dich auf wichtige Dinge konzentrieren und nach einiger Zeit hast du eine lustige Geschichte zu deiner Prüfung zu erzählen. Ohne ein bisschen Satire geht man in dem System unter.

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