2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

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    Die Bedeutung von "Rechtsschutz" wird oft überschätzt, sei es bei Mitgliedschaft in einem Verband oder auch als Versicherung. In beiden Fällen kann man deswegen nicht nach belieben vor Gericht gehen und sich sicher sein, keine Kosten tragen zu müssen.


    Beim Verband ruft man im Bedarfsfall an, das was man dann telefonisch dort bekommt ist eine Beratung aber explizit keine Rechtsberatung. Nur wenn der Fall gravierend und erfolgversprechend ist, bekommt man Rechtsschutz und durch einen Vertragsanwalt des Verbandes eine echte Rechtsberatung.

  • Dann konzentriere dich nun auf die Wiederholung und dann überlege, ob du Schadenersatz forderst. Ich würde es tun.


    Nun aber schritt eins: Wiederholung bestehen. Dir ganz viel Erfolg dabei!

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