2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

  • Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.


    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

    Hättest du dir die Mühe gemacht und den Thread vollumfänglich gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich zu keinem Zeitpunkt behauptet habe, dass ich keinen Rechtsbeistand hätte. Ich habe lediglich nach allgemeinen Erfahrungen zu dem Thema und Rat gefragt.


    Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Siehe Post #53, in welchem ich ein Update zur Lage gebe und auch die anwaltliche Einschätzung hier im Thread teile. Natürlich kann ich nicht zum 01.11. eingestellt werden, da die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.


    Der ursprüngliche Termin der Ernennung wäre der 28.10. (mit Wirkung zum 01.11.) gewesen. Jetzt soll die Ernennung am 01.11. stattfinden. Eigentlich ist da bei uns ein Brückentag, aber ich nehme an, dass sich trotzdem jemand auf Leitungsebene, aufgrund der Situation, bereiterklärt hat, am 01.11. die Ernennung vorzunehmen.

    Wenn ich also die "Wiederholung" am 29.10. bestehe, kann ich zum 01.11. ernannt werden und hätte am 04.11. meinen ersten Arbeitstag an der neuen Schule.

    Abgesehen davon, dass meine Frau, mein Sohn und ich in den aktuell laufenden Herbstferien Urlaub gebucht haben (den wir nun nicht antreten konnten) und ich an meinem letzten Tag an der Ausbildungsschule noch ein Examen wiederholen soll, um dann nach 18 Monaten Referendariat direkt in eine Vollzeitstelle zu starten, komme ich vielleicht noch ganz gut bei dieser Sache weg. Vielen Dank für deine Ratschläge :) !




    Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen für das Daumendrücken. Selbstverständlich versorge ich euch mit Updates. Solltet ihr Mentoren sein: Achtet um Himmels Willen darauf, dass bei Prüfungsstunden die gesamte Kommission anwesend ist :angst:

  • Das ist tatsächlich mal ein spezieller Fall. Wahrscheinlich hätte ich zunächst keinen Anwalt eingeschaltet, sondern der einstellenden Behörde und der künftigen Schulleitung die Bescheinigung über das bestandene Examen geschickt um dann anzurufen und den Sachverhalt zu schildern mit der Verwunderung, dass das doch ein Missverständnis sein müsse. Du habest auch keinen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen könntest, lediglich eine unverbindliche Notiz per Mail.


    Ob der Leiter der Behörde nicht die Güte hätte, im Einvernehmen mit der Schulleitung den Leiter des Prüfungsamtes anzurufen, um das Problem unbürokratisch aus dem Weg zu schaffen? Schließlich wollest du deinen Dienst unbedingt pünktlich antreten und man könne es der Schule, den Kindern und ihren genervten Eltern kaum erklären, warum noch länger unnötig Unterricht ausfallen solle etc.pp.


    Der vom Prüfungsamt hat doch den A*** offen.

  • Man kann sich natürlich auch noch einige Wochen mit dem Prüfungsamt streiten und das Verfahren dadurch in die Länge ziehen. Eine Einstellung zum 01.11. ist dann allerdings nicht mehr wahrscheinlich.

  • Für mich hört sich die ganze Geschichte derart abwegig an, dass sie mich so langsam an eine Berufsschule erinnert, an der das ganze Kollegium sich mitten in den Sommerferien für eine Konferenz getroffen hat.

  • Für mich hört sich die ganze Geschichte derart abwegig an, dass sie mich so langsam an eine Berufsschule erinnert, an der das ganze Kollegium sich mitten in den Sommerferien für eine Konferenz getroffen hat.

    In MeckPomm ist nichts abwegig 😅


    Eine Freundin von mir die mit mir studiert hat, hat vom Prüfungsamt (einmal von dem für Studien Angelegenheiten und dann hinsichtlich Ref) vor zwei oder drei Jahren Post bekommen mit der Aufforderung:


    1. Sich bei der Uni zwecks Exmatrikulation zu melden weil sie schlussendlich nicht das 1. Staatsexamen bestanden hat (da war sie schon fast 10 Jahre aus der Uni raus und hat, mit dem bestandenen 1. und 2. Staatsexamen bereits seit 7 Jahren als Lehrerin gearbeitet) und noch Semesterbeiträge offen sind.


    2. Vom zuständigen Amt fürs 2. Staatsexamen einen Prüfungstermin für die 2. Staatsprüfung an ihrer alten Refschule bekommen. Sie war halt aber schon seit 7/8 Jahren mit dem 2. Staatsexamen mit Bestnote durch.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Die erste funktionierende Zeitmaschine. Da sag nochmal einer, dass Behörden nicht innovativ sind.

  • Was ist eigentlich mit der Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde?
    Gilt die noch? Oder muss man davon ausgehen, dass derartige Dokumente in Zukunft nix mehr wert sind?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Das ist mir zu konspirativ. Ich habe in den letzten 20 Jahren schon so einige verpeilte KollegInnen erlebt, so dass ich ein solches Verhalten ohne Sabotageabsicht durchaus in den Bereich des Möglichen schieben würde.

    Gleichwohl gibt es im Prüfungsrecht auch die Pflicht des Prüflings, Mängel sofort zu rügen und ggf. Anweisungen, die offensichtliche Verstöße gegen die Prüfungsordnung darstellen, zu ignorieren. Die Realität ist natürlich eine andere. Niemand wäre so geistesgegenwärtig oder verwegen, in dieser Drucksituation so zu agieren. Gleichzeitig liegt hier ja offensichtlich ein Fehler bei der Kommission vor. § 15 Ab. 5 der Lehrerausbildungsverordnung MV sieht hier die Einspruchsmöglichkeit vor und beschränkt diese auch nicht auf den Prüfungstag an sich.
    Das ist aber offenbar mittlerweile auch egal, weil ein Anwalt an der Sache dran ist und es sich herausstellen könnte, dass das Prüfungsamt formal korrekt, die Kommission aber hochgradig unprofessionell agiert hat. Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.

  • 01.12., oder?


    Dann hoffe ich wenigstens, dass sie bei der Wiederholung nicht allzu kleinlich sind! Schließlich musst Du Dir mal eben was Neues aus dem Ärmel schütteln.

    Warum eigentlich etwas neues? Ich würde die selbe Stunde einfach nochmal zeigen. Die Schüler werden die Inhalte nach den Ferien sowieso vergessen haben. Sie wollten ja diese Stunde sehen, warum soll es jetzt eine andere sein?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ganz schlechte Idee. Ich nehme an, dass für eine Wiederholung dieselben Grundsätze gelten wie für eine Wiederholung wegen Nichtbestehens. Man sollte es hier ganz sicher nicht auf die Spitze treiben. Wenn der TE dann nämlich wegen dieses Formfehlers durchfallen sollte, kann er die Planstelle zum Dezember ganz sicher knicken.

  • Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Auch hier ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem so verfahren worden wäre. Das gilt auch für die wesentlich häufigeren Abschlussprüfungen von Schülern durch Lehrkräfte. Mir fällt es auch schwer vorzustellen, ein Prüfer käme überhaupt auf ein entsprechendes Ansinnen. Dass Prüfende durchaus auch mal verspätet kommen können, kann gerade bei längeren Anreisen durchaus vorkommen. Dann beginnt die Prüfung möglicherweise etwas später oder muss tatsächlich vertagt werden. Das gilt genauso, wenn die Prüfungsaufgaben nicht rechtzeitig da sind...wie dieses Jahr erst in NDS im Abitur geschehen.

  • Lass Dich unbedingt von einem Anwalt vertreten, der auch eine entsprechende Expertise für diesen Bereich hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.

    Das ist so falsch, beim dienstlichen Handeln einer Lehrkraft haftet grundsätzlich der Dienstherr für von ihm begangene Fehler, das ist auch hier der Fall. Unter bestimmten Umständen kann, dieser dann den Verursacher in Regress nehmen, das ist aber für den TE überhaupt nicht relevant. Bei dem geschilderten Sachverhalt ist ganz eindeutig ein erhebliches dienstliches Versäumnis durch einen Amtsträger geschehen und natürlich hat man als Geschädigter durch so ein Versäumnis ein Recht auf Schadensersatz.

    Allerdings ist der Rahmen für Schadensersatzansprüche in Deutschland grundsätzlich sehr eng gesteckt. Schadensersatz gibt es zB nur für einen konkret entstandenen und bezifferbaren Schaden. Hier wäre das der Fall, wenn die Einstellung ursächlich durch den Fehler einen Monat später erfolgt und einem die Bezüge für einen Monat dadurch entgehen.

    Aber wie schon gesagt: für mich ist der Vorgang grundsätzlich so nicht vorstellbar (was an meiner mangelnden Fantasie liegen kann).

Werbung