Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.
Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.
Hättest du dir die Mühe gemacht und den Thread vollumfänglich gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich zu keinem Zeitpunkt behauptet habe, dass ich keinen Rechtsbeistand hätte. Ich habe lediglich nach allgemeinen Erfahrungen zu dem Thema und Rat gefragt.
Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Siehe Post #53, in welchem ich ein Update zur Lage gebe und auch die anwaltliche Einschätzung hier im Thread teile. Natürlich kann ich nicht zum 01.11. eingestellt werden, da die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Alles anzeigen01.12., oder?
Dann hoffe ich wenigstens, dass sie bei der Wiederholung nicht allzu kleinlich sind! Schließlich musst Du Dir mal eben was Neues aus dem Ärmel schütteln.
Das tut mir wirklich leid und finde ich unmöglich! Dass das Prüfungsamt das durchzieht ist für mich wirklich unmenschlich und völlig ohne Empathie f+r Dich, egal ob rechtlich sauber oder nicht. Da hätten sie den Fehler intern eingestehen müssen und Konsequenzen für zukünftige Prüfungen ziehen müssen, anstatt jetzt hier an Dir ein Exempel zu statuieren.
Fehler passieren, dann heißt es evaluieren und in Zukunft vermeiden, aber doch nicht dem Prüfling sein Examen wegzunehmen.
Der ursprüngliche Termin der Ernennung wäre der 28.10. (mit Wirkung zum 01.11.) gewesen. Jetzt soll die Ernennung am 01.11. stattfinden. Eigentlich ist da bei uns ein Brückentag, aber ich nehme an, dass sich trotzdem jemand auf Leitungsebene, aufgrund der Situation, bereiterklärt hat, am 01.11. die Ernennung vorzunehmen.
Wenn ich also die "Wiederholung" am 29.10. bestehe, kann ich zum 01.11. ernannt werden und hätte am 04.11. meinen ersten Arbeitstag an der neuen Schule.
Abgesehen davon, dass meine Frau, mein Sohn und ich in den aktuell laufenden Herbstferien Urlaub gebucht haben (den wir nun nicht antreten konnten) und ich an meinem letzten Tag an der Ausbildungsschule noch ein Examen wiederholen soll, um dann nach 18 Monaten Referendariat direkt in eine Vollzeitstelle zu starten, komme ich vielleicht noch ganz gut bei dieser Sache weg. Vielen Dank für deine Ratschläge !
Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen für das Daumendrücken. Selbstverständlich versorge ich euch mit Updates. Solltet ihr Mentoren sein: Achtet um Himmels Willen darauf, dass bei Prüfungsstunden die gesamte Kommission anwesend ist