Das ist tatsächlich mal ein spezieller Fall. Wahrscheinlich hätte ich zunächst keinen Anwalt eingeschaltet, sondern der einstellenden Behörde und der künftigen Schulleitung die Bescheinigung über das bestandene Examen geschickt um dann anzurufen und den Sachverhalt zu schildern mit der Verwunderung, dass das doch ein Missverständnis sein müsse. Du habest auch keinen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen könntest, lediglich eine unverbindliche Notiz per Mail.
Ob der Leiter der Behörde nicht die Güte hätte, im Einvernehmen mit der Schulleitung den Leiter des Prüfungsamtes anzurufen, um das Problem unbürokratisch aus dem Weg zu schaffen? Schließlich wollest du deinen Dienst unbedingt pünktlich antreten und man könne es der Schule, den Kindern und ihren genervten Eltern kaum erklären, warum noch länger unnötig Unterricht ausfallen solle etc.pp.
Der vom Prüfungsamt hat doch den A*** offen.