2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

  • Das ist tatsächlich mal ein spezieller Fall. Wahrscheinlich hätte ich zunächst keinen Anwalt eingeschaltet, sondern der einstellenden Behörde und der künftigen Schulleitung die Bescheinigung über das bestandene Examen geschickt um dann anzurufen und den Sachverhalt zu schildern mit der Verwunderung, dass das doch ein Missverständnis sein müsse. Du habest auch keinen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen könntest, lediglich eine unverbindliche Notiz per Mail.


    Ob der Leiter der Behörde nicht die Güte hätte, im Einvernehmen mit der Schulleitung den Leiter des Prüfungsamtes anzurufen, um das Problem unbürokratisch aus dem Weg zu schaffen? Schließlich wollest du deinen Dienst unbedingt pünktlich antreten und man könne es der Schule, den Kindern und ihren genervten Eltern kaum erklären, warum noch länger unnötig Unterricht ausfallen solle etc.pp.


    Der vom Prüfungsamt hat doch den A*** offen.

  • Man kann sich natürlich auch noch einige Wochen mit dem Prüfungsamt streiten und das Verfahren dadurch in die Länge ziehen. Eine Einstellung zum 01.11. ist dann allerdings nicht mehr wahrscheinlich.

  • Für mich hört sich die ganze Geschichte derart abwegig an, dass sie mich so langsam an eine Berufsschule erinnert, an der das ganze Kollegium sich mitten in den Sommerferien für eine Konferenz getroffen hat.

  • Für mich hört sich die ganze Geschichte derart abwegig an, dass sie mich so langsam an eine Berufsschule erinnert, an der das ganze Kollegium sich mitten in den Sommerferien für eine Konferenz getroffen hat.

    In MeckPomm ist nichts abwegig 😅


    Eine Freundin von mir die mit mir studiert hat, hat vom Prüfungsamt (einmal von dem für Studien Angelegenheiten und dann hinsichtlich Ref) vor zwei oder drei Jahren Post bekommen mit der Aufforderung:


    1. Sich bei der Uni zwecks Exmatrikulation zu melden weil sie schlussendlich nicht das 1. Staatsexamen bestanden hat (da war sie schon fast 10 Jahre aus der Uni raus und hat, mit dem bestandenen 1. und 2. Staatsexamen bereits seit 7 Jahren als Lehrerin gearbeitet) und noch Semesterbeiträge offen sind.


    2. Vom zuständigen Amt fürs 2. Staatsexamen einen Prüfungstermin für die 2. Staatsprüfung an ihrer alten Refschule bekommen. Sie war halt aber schon seit 7/8 Jahren mit dem 2. Staatsexamen mit Bestnote durch.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Die erste funktionierende Zeitmaschine. Da sag nochmal einer, dass Behörden nicht innovativ sind.

  • Was ist eigentlich mit der Bestätigung, dass die Prüfung bestanden wurde?
    Gilt die noch? Oder muss man davon ausgehen, dass derartige Dokumente in Zukunft nix mehr wert sind?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

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    Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Das ist mir zu konspirativ. Ich habe in den letzten 20 Jahren schon so einige verpeilte KollegInnen erlebt, so dass ich ein solches Verhalten ohne Sabotageabsicht durchaus in den Bereich des Möglichen schieben würde.

    Gleichwohl gibt es im Prüfungsrecht auch die Pflicht des Prüflings, Mängel sofort zu rügen und ggf. Anweisungen, die offensichtliche Verstöße gegen die Prüfungsordnung darstellen, zu ignorieren. Die Realität ist natürlich eine andere. Niemand wäre so geistesgegenwärtig oder verwegen, in dieser Drucksituation so zu agieren. Gleichzeitig liegt hier ja offensichtlich ein Fehler bei der Kommission vor. § 15 Ab. 5 der Lehrerausbildungsverordnung MV sieht hier die Einspruchsmöglichkeit vor und beschränkt diese auch nicht auf den Prüfungstag an sich.
    Das ist aber offenbar mittlerweile auch egal, weil ein Anwalt an der Sache dran ist und es sich herausstellen könnte, dass das Prüfungsamt formal korrekt, die Kommission aber hochgradig unprofessionell agiert hat. Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.

  • 01.12., oder?


    Dann hoffe ich wenigstens, dass sie bei der Wiederholung nicht allzu kleinlich sind! Schließlich musst Du Dir mal eben was Neues aus dem Ärmel schütteln.

    Warum eigentlich etwas neues? Ich würde die selbe Stunde einfach nochmal zeigen. Die Schüler werden die Inhalte nach den Ferien sowieso vergessen haben. Sie wollten ja diese Stunde sehen, warum soll es jetzt eine andere sein?

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    Ganz schlechte Idee. Ich nehme an, dass für eine Wiederholung dieselben Grundsätze gelten wie für eine Wiederholung wegen Nichtbestehens. Man sollte es hier ganz sicher nicht auf die Spitze treiben. Wenn der TE dann nämlich wegen dieses Formfehlers durchfallen sollte, kann er die Planstelle zum Dezember ganz sicher knicken.

  • Und was ist damit, dass Prüfende eine Prüfung sabotieren könnten, indem sie während der laufenden Stunde den Raum verlassen?

    Auch hier ist mir kein einziger Fall bekannt, in dem so verfahren worden wäre. Das gilt auch für die wesentlich häufigeren Abschlussprüfungen von Schülern durch Lehrkräfte. Mir fällt es auch schwer vorzustellen, ein Prüfer käme überhaupt auf ein entsprechendes Ansinnen. Dass Prüfende durchaus auch mal verspätet kommen können, kann gerade bei längeren Anreisen durchaus vorkommen. Dann beginnt die Prüfung möglicherweise etwas später oder muss tatsächlich vertagt werden. Das gilt genauso, wenn die Prüfungsaufgaben nicht rechtzeitig da sind...wie dieses Jahr erst in NDS im Abitur geschehen.

  • Lass Dich unbedingt von einem Anwalt vertreten, der auch eine entsprechende Expertise für diesen Bereich hat.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.

    Das ist so falsch, beim dienstlichen Handeln einer Lehrkraft haftet grundsätzlich der Dienstherr für von ihm begangene Fehler, das ist auch hier der Fall. Unter bestimmten Umständen kann, dieser dann den Verursacher in Regress nehmen, das ist aber für den TE überhaupt nicht relevant. Bei dem geschilderten Sachverhalt ist ganz eindeutig ein erhebliches dienstliches Versäumnis durch einen Amtsträger geschehen und natürlich hat man als Geschädigter durch so ein Versäumnis ein Recht auf Schadensersatz.

    Allerdings ist der Rahmen für Schadensersatzansprüche in Deutschland grundsätzlich sehr eng gesteckt. Schadensersatz gibt es zB nur für einen konkret entstandenen und bezifferbaren Schaden. Hier wäre das der Fall, wenn die Einstellung ursächlich durch den Fehler einen Monat später erfolgt und einem die Bezüge für einen Monat dadurch entgehen.

    Aber wie schon gesagt: für mich ist der Vorgang grundsätzlich so nicht vorstellbar (was an meiner mangelnden Fantasie liegen kann).


  • Das ist aber offenbar mittlerweile auch egal, weil ein Anwalt an der Sache dran ist und es sich herausstellen könnte, dass das Prüfungsamt formal korrekt, die Kommission aber hochgradig unprofessionell agiert hat. Da es keine persönliche Haftung für diese Personen gibt, wird das leider außer den TE niemanden interessieren, wenn hier ein wirklich grotesker Fehler begangen wurde.


    Genau dieser Fall ist eingetreten. Die Wiederholung der Prüfungsstunde ist für nächste Woche Dienstag angesetzt (diese Woche sind noch Herbstferien in MV) und ich "darf" jetzt bis Samstag einen neuen Unterrichtsentwurf schreiben. Drückt die Daumen!


    Ps: Weder das Lehrerprüfungsamt, noch Schulamt, noch Gewerkschaft, noch BM (der Fall ging bis zum Abteilungsleiter hoch) sehen sich in der Lage diese absurde Situation aufzulösen. Daher bleibt mir nur die Wiederholung.


    Auf den Kosten für den Anwalt bleibe ich natürlich sitzen, genau wie auf den Stornierungskosten für unseren eigentlich geplanten Urlaub. Eine Entschuldigung wurde nicht ausgesprochen.


    Toller Beginn meiner Lehrerkarriere.

  • Die Einforderung von Schadensersatz würde ich aber nochmal anwaltlich prüfen lassen. Ich hoffe es war kein Wald und Wiesen Anwalt, der auch Scheidungsprozesse macht. Du brauchst einen der sich speziell in diesem Rechtsmillieu auskennt.

    Was das Sitzenbleiben auf den Kosten anbelangt. Ich weise immer wieder die angehenden Referendare daraufhin, dass Rechtsschutz im Lehrerberuf essentiell ist, entweder als Rechtsschutz- oder durch die Mitgliedschaft in einem Lehrerverband (oder beides). Man kommt manchmal unverhofft in bescheuerte Situationen. Wenn ich dann sagen kann, komm Anwalt mach und ich habe kein Kostenrisiko, dann ist das ein verdammt gutes Gefühl.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich würde das trotzdem mit dem Anwalt der Gewerkschaft vors Verwaltungsgericht bringen. Allein aus Prinzip.


    Dir viel Erfolg trotzdem bei der Prüfung

  • Viel Erfolg bei der Prüfung. Aber das ist wirklich ein Highlight, habe ich bisher so noch nicht erlebt. Aber im Schuluniversum ist nichts unmöglich.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Off topic:

    Die Bedeutung von "Rechtsschutz" wird oft überschätzt, sei es bei Mitgliedschaft in einem Verband oder auch als Versicherung. In beiden Fällen kann man deswegen nicht nach belieben vor Gericht gehen und sich sicher sein, keine Kosten tragen zu müssen.


    Beim Verband ruft man im Bedarfsfall an, das was man dann telefonisch dort bekommt ist eine Beratung aber explizit keine Rechtsberatung. Nur wenn der Fall gravierend und erfolgversprechend ist, bekommt man Rechtsschutz und durch einen Vertragsanwalt des Verbandes eine echte Rechtsberatung.

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