2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

    • Offizieller Beitrag

    Der Seminarleiter ist hin und wieder in der Hinsicht aufgefallen, dass er Termine verpasst und generell etwas "unorganisiert" ist. Das betrifft auch andere Referendare.

    Dann tut euch zusammen!

    Alle einzeln Widerspruch einlegen.

    Zusammen Beschwerde und Zivilklage.

    Ein Anwalt, spart/teilt die Einarbeitungsgebhren und Aufwand

    • Offizieller Beitrag

    Obacht!

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht sich der Fall des TE auf seine Examensprüfung, wohingegen die anderen Fälle wohl vor den Prüfungen gelegen haben. Das sind zwei Paar Schuhe. Sollte das bei mehreren Examina vorgekommen sein, hat der Prüfer, wenn man ihm das nachweisen kann, ein dickes Problem.

    Der TE sollte sich hier, sofern sein Fall einmalig ist, ausschließlich um sich kümmern. Beweise zur Unorganisiertheit des Prüfers zu sammeln ist hingegen nicht verkehrt, wenngleich der Fehler ja bereits offiziell bekannt ist - sonst würde die Prüfung ja nicht noch einmal angesetzt werden.

  • Obacht!

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bezieht sich der Fall des TE auf seine Examensprüfung, wohingegen die anderen Fälle wohl vor den Prüfungen gelegen haben. Das sind zwei Paar Schuhe. Sollte das bei mehreren Examina vorgekommen sein, hat der Prüfer, wenn man ihm das nachweisen kann, ein dickes Problem.

    Der TE sollte sich hier, sofern sein Fall einmalig ist, ausschließlich um sich kümmern. Beweise zur Unorganisiertheit des Prüfers zu sammeln ist hingegen nicht verkehrt, wenngleich der Fehler ja bereits offiziell bekannt ist - sonst würde die Prüfung ja nicht noch einmal angesetzt werden.

    Die Unorganisiertheit des Prüfers ist allgemein bekannt.


    Korrekt: Die anderen Fälle beziehen sich auf einfache Unterrichtsbesuche und liegen vor den Prüfungen.

  • Der Prüfungsvorsitz hat vermutlich Beschwerde gegen das Ergebnis eingelegt, woraufhin das Prüfungsamt sich das Protokoll angesehen hat.


    Ich habe den anwesenden Prüfungsvorsitzenden vor Beginn meiner Prüfungsstunde gefragt, ob wir warten oder ich anfangen soll, woraufhin dieser sagte, ich soll mit der Prüfungsstunde beginnen.

    Warum zur Hölle legt denn der Beschwerde gegen seine eigene Entscheidung ein??

  • Vielleicht, damit irgendwo deutlich wird, dass der Seminarleiter zu spät kam? Wenn das tatsächlich oft vorkommt, vielleicht auch schon in vorigen Jahren, könnte das ein Grund sein, es nun offiziell machen zu wollen. Das ist natürlich reine Spekulation, aber alles andere macht irgendwie keinen Sinn.

  • Vielleicht, damit irgendwo deutlich wird, dass der Seminarleiter zu spät kam? Wenn das tatsächlich oft vorkommt, vielleicht auch schon in vorigen Jahren, könnte das ein Grund sein, es nun offiziell machen zu wollen. Das ist natürlich reine Spekulation, aber alles andere macht irgendwie keinen Sinn.

    Zum Nachteil des Prüflings? Wie blöd ist das denn?

  • Einsicht in das Prüfungsprotokoll hatte ich bisher nicht. Das kann ich ja beantragen.


    Mein Problem ist: Die Zeit rennt mir davon. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass ich pünktlich zum Beamten auf Probe ernannt werden kann und somit ebenfalls nicht meine Stelle zum 01.11. antreten werden können.


    Horrorszenario wäre nun, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird und ich nichts habe.

    Daher, sofort ab zum Anwalt!

  • Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.

    Das befürchte ich auch. Jetzt sind überall Ferien und bis da irgendwas ins Rollen kommt. ... Geh lieber gleich zum Anwalt.

  • Die Krux dürfte darin liegen, dass die Prüfung ohne vollständige Prüfungskommision gar nicht hätte stattfinden dürfen und die spontane Anordnung der Durchführung trotz unvollständiger Kommision vermutlich rechtswidrig war. Dem Anwärter wird nach der Prüfung das Ergebnis mitgeteilt und erläutert, diese Mitteilung steht aber explizit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch das Lehrerprüfungsamt. Im schlimmsten Fall ist es also technisch korrekt, diese Prüfung aufgrund des Rechtsmangels nicht anzuerkennen, obwohl sie stattfand. Aber das kann ein Spezialist wesentlich besser einschätzen.


    Dass es ein unsäglicher Vorgang ist, einen solchen eklatanten Fehler auf dem Rücken des Prüfling auszutragen, ist davon unbenommen und völlig klar.

  • Kurzes Update:


    Anwalt ist von rechtlicher Seite der Meinung (Ersteinschätzung), dass das Prüfungsamt grundsätzlich nicht falsch gehandelt hat. Stichwort Chancengleichheit. Wäre ich durchgefallen, hätte ich das Fehlen des Prüfers zum Anlass nehmen können, eine Wiederholung zu fordern. Er hat Akteneinsicht gefordert und möchte sich jedoch noch das Protokoll ansehen.


    Dass dieser Vorgang menschlich und moralisch sehr schwer nachzuvollziehen ist, steht auf einem anderen Blatt. Einspruch ist erhoben, aber er sieht wenig Aussichten auf Erfolg. Zumal die Behörde eingestehen müsste, dass sie einen Fehler gemacht hat (hier ist die Prüfungskommission gemeint).


    Das Schulamt hat den Termin der Ernennung auf den 01.11. verlegt und ist nun ebenfalls der Meinung, dass einer fristgerechten Wiederholungsprüfung nichts mehr im Weg steht.


    Sieht also schlecht aus.

  • Danke für das Update, das stand zu befürchten (siehe direkt darüber). Es lässt mich trotz technisch korrekter Vorgehensweise dennoch fassungslos zurück. Ich drücke dir - wie sicher viele hier im Forum - die Daumen für die Wiederholung und bin mir sicher, dass du trotz des damit verbundenen Ärgers auch die Wiederholung erfolgreich meistern wirst.


    Es ist sicher sinnvoll, mit dem Anwalt mal über Haftungsfragen zu sprechen. Auch eine nur einmonatige Verschiebung bedeutet einen deutlich vierstelligen Verdienstausfall.

  • Termin der Ernennung auf den 01.11.

    01.12., oder?


    Dann hoffe ich wenigstens, dass sie bei der Wiederholung nicht allzu kleinlich sind! Schließlich musst Du Dir mal eben was Neues aus dem Ärmel schütteln.


    Das tut mir wirklich leid und finde ich unmöglich! Dass das Prüfungsamt das durchzieht ist für mich wirklich unmenschlich und völlig ohne Empathie f+r Dich, egal ob rechtlich sauber oder nicht. Da hätten sie den Fehler intern eingestehen müssen und Konsequenzen für zukünftige Prüfungen ziehen müssen, anstatt jetzt hier an Dir ein Exempel zu statuieren.

    Fehler passieren, dann heißt es evaluieren und in Zukunft vermeiden, aber doch nicht dem Prüfling sein Examen wegzunehmen.

  • Sie müssen jetzt halt rechtlich sauber handeln. Den menschlichen Spielraum, den es vielleicht mal gab, haben Jahrzehnte von Klagehanseln vernichtet.

    Der Prüfling wird seine bestandene Prüfung nicht anfechten. Wer soll sonst dagegen klagen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, da geht es dann eher um Fälle, wo ein Prüfling aufgrund seiner Leistung zu Recht durchgefallen wäre, aber aufgrund eines wie auch immer gearteten Formfehlers in der Prüfung dann wahlweise wiederholen durfte oder durchkam.

    So etwas führt dann zu dem beschriebenen Verhalten des Prüfungsamts.

    Gäbe es eigentlich die Konstellation, dass bei schlechter UPP und schlechterem Examen dann die ursprünglich für den 1.11. gedachte Einstellung gar nicht vorgenommen worden wäre? Das erscheint mir als ein viel erheblicheres Problem, falls zutreffend.


    Im Grunde muss man jetzt zweigleisig fahren. Zum einen den Anwalt seine Arbeit machen lassen und zum anderen eine neue Prüfung basteln - idealiter in derselben Lerngruppe. Hier braucht es jetzt einen nüchternen Blick auf die Dinge und gezieltes Vorgehen. Dann wird das Ganze klappen - und hinterher ist das Ergebnis dasselbe.

    Dafür wünsche ich dem TE viel Erfolg und starke Nerven.

  • Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.


    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

  • Der Anwalt kann dir sagen, ob ein Widerspruch dagegen aufschiebende Wirkung hätte oder nicht. Je nach Rechtslage würde unter Umständen erstmal alles seinen "normalen" Gang gehen. d.h. du würdest erstmal zum 1.11. eingestellt.


    Ehrlich, ich kann nicht verstehen, wie man bei so einer wichtigen Thematik derart rumeiern kann. Letzten Endes geht es auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag. Wenn du die Stelle jetzt nicht antreten kannst, sondern vielleicht erst in einem halben Jahr oder Jahr bzw. dann unter Umständen vielleicht erstmal ohne Stelle da stehst, dann ist das schon ein ganzer Batzen Bezüge, der dir entgeht. Schon allein unter diesem Gesichtspunkt würde ich sofort einen Anwalt einschalten, statt mich auf irgendwelche "Erfahrungswerte" oder Hörensagen zu verlassen.

    Hättest du dir die Mühe gemacht und den Thread vollumfänglich gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich zu keinem Zeitpunkt behauptet habe, dass ich keinen Rechtsbeistand hätte. Ich habe lediglich nach allgemeinen Erfahrungen zu dem Thema und Rat gefragt.


    Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Siehe Post #53, in welchem ich ein Update zur Lage gebe und auch die anwaltliche Einschätzung hier im Thread teile. Natürlich kann ich nicht zum 01.11. eingestellt werden, da die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.


    Der ursprüngliche Termin der Ernennung wäre der 28.10. (mit Wirkung zum 01.11.) gewesen. Jetzt soll die Ernennung am 01.11. stattfinden. Eigentlich ist da bei uns ein Brückentag, aber ich nehme an, dass sich trotzdem jemand auf Leitungsebene, aufgrund der Situation, bereiterklärt hat, am 01.11. die Ernennung vorzunehmen.

    Wenn ich also die "Wiederholung" am 29.10. bestehe, kann ich zum 01.11. ernannt werden und hätte am 04.11. meinen ersten Arbeitstag an der neuen Schule.

    Abgesehen davon, dass meine Frau, mein Sohn und ich in den aktuell laufenden Herbstferien Urlaub gebucht haben (den wir nun nicht antreten konnten) und ich an meinem letzten Tag an der Ausbildungsschule noch ein Examen wiederholen soll, um dann nach 18 Monaten Referendariat direkt in eine Vollzeitstelle zu starten, komme ich vielleicht noch ganz gut bei dieser Sache weg. Vielen Dank für deine Ratschläge :) !




    Vielen Dank an die Kollegen und Kolleginnen für das Daumendrücken. Selbstverständlich versorge ich euch mit Updates. Solltet ihr Mentoren sein: Achtet um Himmels Willen darauf, dass bei Prüfungsstunden die gesamte Kommission anwesend ist :angst:

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