2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

  • Ist der öPR denn überhaupt eine Hilfe? Ist der öPR für mich als Referendar zuständig?

    Natürlich ist der örtliche Personalrat des Studienseminars für dich zuständig.


    Aufgrund der kurzen Zeit würde ich aber lieber die Rechtsanwälte von der Gewerkschaft oder Lehrerverband einschalten. Hier muss schnell geschossen werden.

  • Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

    Bolzbold hat in keiner Weise behauptet, diese Schwelle sei derzeit bereits überschritten. Es wurde aber vollkommen zurecht darauf hingewiesen, dass eine sinnvolle Planung des weiteren Vorgehens entsprechende Auseinandersetzung mit den Details des konkreten Vorgangs erfordert und das im Forum weder zu leisten ist noch zulässig wäre.


    Ich schließe mich daher der Empfehlung an, hier so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Prüfungsrecht hinzuzuziehen.

  • Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die machen eine Rechtsberatung, stellen auch Anwälte und sollten sich kümmern. Aber das du nun für ihre Unfähigkeit bestraft werden sollst, geht meiner Meinung nach nicht.

  • Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Die machen eine Rechtsberatung, stellen auch Anwälte und sollten sich kümmern. Aber das du nun für ihre Unfähigkeit bestraft werden sollst, geht meiner Meinung nach nicht.

    Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.

  • Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.

    Warum sollte da viel Zeit ins Land gehen? Die sind sicherlich recht fix, wenn sie den Termin kennen, aber du hast schon Zeit verloren indem du sie nicht direkt kontaktiert hast.

  • Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.

    Was erwartest du denn dann? Alle Ratschläge, die dir hier gegeben werden, konterst du mit "das dauert zu lange".

    • Offizieller Beitrag

    Auch ich habe das Gefühl, dass du - um auf Nummer sicher zu gehen - am liebsten die Stunde auch neu hinter dich bringen möchtest. Mit der - nachvollziehbaren! - Einstellung machst du aber Fehler und gibst denen Futter, dass du dir eines Fehlers bewusst warst und ihn ausgenutzt hast.
    Nichts in der Richtung kommunizieren. Sofort die Gewerkschaft, den Anwalt und alle weiteren Stellen anrufen, vermutlich sofort Widerspruch einreichen und die Zivilklage prüfen.
    Mit gutem Anwalt reicht es vermutlich dafür, dass alles fallen gelassen wird.

  • Unfassbar!


    Die Planstelle wird sicher nicht einfach neu ausgeschrieben, denn du belegst ja nun diese Stelle und den Ausgang des ganzen Vorgangs müssen die sowieso abwarten.


    Ist es das finanzielle, dass dich drängt, das ganze vor dem 1.11. abzuschließen? Kann dir vielleicht jemand aushelfen?


    Ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, um diese Prüfung nicht nochmal machen zu müssen und ich denke auch, dass dir der Fehler der Kommission nicht nachteilig sein darf. Diesen Stress würd ich mir nicht nochmal antun wollen, nur weil die ihren Job nicht ordentlich gemacht haben.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du heute bei Anwalt und co was erreichen kannst. Halt uns mal auf dem laufenden.

  • Was erwartest du denn dann? Alle Ratschläge, die dir hier gegeben werden, konterst du mit "das dauert zu lange".


    Ehrlich gesagt finde ich diese Nachricht eine absolute Frechheit.


    Ich "kontere" überhaupt nichts, sondern bin an einem Austausch über meine Situation interessiert. Und wie in meinem Eingangspost von mir erfragt, möchte ich lediglich wissen, ob jemandem in diesem Forum so ein Fall bekannt ist und ob jemand einen Rat weiß.


    Ratschläge und Zuspruch habe ich bereits erhalten, aber das heißt doch nicht, dass ich jeden Ratschlag hilfreich finden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Ehrlich gesagt finde ich diese Nachricht eine absolute Frechheit.


    Ich "kontere" überhaupt nichts, sondern bin an einem Austausch über meine Situation interessiert. Und wie in meinem Eingangspost von mir erfragt, möchte ich lediglich wissen, ob jemandem in diesem Forum so ein Fall bekannt ist und ob jemand einen Rat weiß.

    So etwas ist bislang hier in diesem Forum nicht vorgekommen. Ich schreibe hier seit 20 Jahren.

  • möchte ich lediglich wissen, ob jemandem in diesem Forum so ein Fall bekannt ist und ob jemand einen Rat weiß.

    Ich befürchte auch, dass Du der/die erste bist mit so einem Fall. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich die Kommission einen Fehler gemacht hat und nun ausbügeln will.


    Hast Du denn Zeugen für Deine Frage, ob Du trotz fehlendem Mitglied anfangen sollst? Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht im Protokoll steht.

    Und da stelle ich mir zusätzlich die Frage: Wer macht eigentlich das Protokoll? Vorsitz?

  • Hast Du denn Zeugen für Deine Frage, ob Du trotz fehlendem Mitglied anfangen sollst? Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht im Protokoll steht.

    Und da stelle ich mir zusätzlich die Frage: Wer macht eigentlich das Protokoll? Vorsitz?

    In Mecklenburg-Vorpommern schreibt der Mentor/die Mentorin das Protokoll und die gesamte Prüfungskommission (bestehend aus Vorsitz, das ist immer ein Fachleiter, Seminarleitung und Mentor/Mentorin des zu prüfenden Faches) unterschreiben das Protokoll.


    Mit sehr viel Glück hat das ein Schüler mitbekommen, aber das wäre jetzt Spekulation. Natürlich war mir, so kurz vor der Prüfungsstunde, nicht die Tragweite bekannt. Ansonsten hätte ich darauf gedrängt, dass mein Hinweis ins Protokoll aufgenommen wird, aber daran denkt man in so einer Situation natürlich nicht.


    Ich habe die Gewerkschaft (VBE Landesverband) telefonisch erreicht. Diese prüft nun weitere Schritte.

  • Ich befürchte auch, dass Du der/die erste bist mit so einem Fall. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich die Kommission einen Fehler gemacht hat und nun ausbügeln will

    Für die Einhaltung der vorgaben ist auch nicht der Prüfling verantwortlich.


    Ich kann mir kein Verwaltungsgericht vorstellen, dass hier dem Prüfungsamt Recht gibt. Man muss aber anwaltlich dagegen vorgehen und mit einstweiligem Rechtsbehelf "drohen".

  • Wäre es möglich den Prüfungsvorsitzenden zu sprechen und mit ins Boot zu holen?


    Guter Gedanke:
    Der ist schon mit "im Boot" und hat nach eigener Aussage bereits versucht, das Prüfungsamt umzustimmen. Erfolglos.


    Er sieht, aus seiner Sicht, keine Alternative zu einer Wiederholungsprüfung sagte er.

  • Guter Gedanke:
    Der ist schon mit "im Boot" und hat nach eigener Aussage bereits versucht, das Prüfungsamt umzustimmen. Erfolglos.


    Er sieht, aus seiner Sicht, keine Alternative zu einer Wiederholungsprüfung sagte er.

    Wer hat denn das überhaupt bemängelt? Steht es im Protokoll, dass der Prüfer fehlte und das Prüfungsamt hat gesagt: Dann muss wiederholt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Rein rechtlich macht es keinen Unterschied, aber darf ich fragen: Gibt es eine Vorgeschichte zwischen dir und dem Seminar? Warst du ein Wackelkandidat? Hast du in dem Fach einen krassen Notenunterschied?
    Es sieht quasi nach "Exempel statuieren" aus?
    Gibt es jemanden anderen, der auch betroffen ist, dass die Seminarleitung während Prüfungen lieber aufs Klo geht, mit anderen redet oder was auch immer?

  • Wer hat denn das überhaupt bemängelt? Steht es im Protokoll, dass der Prüfer fehlte und das Prüfungsamt hat gesagt: Dann muss wiederholt werden?

    Der Prüfungsvorsitzende hat im Protokoll vermerken lassen, dass ein Prüfer eine gewisse Zeit (ca. die Hälfte der Prüfungsstunde) gefehlt hat, ja.

    In der dazugehörigen Verordnung finde ich allerdings keine Rechtsgrundlage, dass das Prüfungsamt aus eigenen Stücken dann eine Wiederholung anordnen kann und darf. Der Prüfungsvorsitz hat vermutlich Beschwerde gegen das Ergebnis eingelegt, woraufhin das Prüfungsamt sich das Protokoll angesehen hat.

    Jedoch ist das alles Spekulation. Ich kenne mich mit den Vorgängen natürlich nicht gut genug aus, um hier Belastbares mitzuteilen.

  • Rein rechtlich macht es keinen Unterschied, aber darf ich fragen: Gibt es eine Vorgeschichte zwischen dir und dem Seminar? Warst du ein Wackelkandidat? Hast du in dem Fach einen krassen Notenunterschied?
    Es sieht quasi nach "Exempel statuieren" aus?
    Gibt es jemanden anderen, der auch betroffen ist, dass die Seminarleitung während Prüfungen lieber aufs Klo geht, mit anderen redet oder was auch immer?

    Es gibt keine Vorgeschichte. Ich habe ein gutes Verhältnis, sowohl zum Seminarleiter, als auch zum Prüfungsvorsitzenden (der gleichzeitig mein Fachleiter ist).

    Der Seminarleiter ist hin und wieder in der Hinsicht aufgefallen, dass er Termine verpasst und generell etwas "unorganisiert" ist. Das betrifft auch andere Referendare.


    Ich habe mit 2,5 abgeschlossen. Einen krassen Notenunterschied oder eine sehr knappe Prüfungsstunde gab es in keinem meiner zwei Fächer.


    Daher kann ich mir nicht erklären, wieso jemand ein Exempel statuieren wollen würde. Der Leiter des Prüfungsamtes ist neu in seiner Funktion und möchte vielleicht alles "richtig" machen. Das wäre zwar weit hergeholt, aber der einzige Ansatzpunkt, den ich hätte.

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