2. Staatsexamen bestanden - Prüfungsamt ordnet Wiederholung an

  • Hallo zusammen, ich möchte euch folgende Situation schildern und mich interessiert, ob ihr Vergleichbares schonmal gehört habt:


    Ich habe am 14.10. mein 2. Staatsexamen bestanden nach viel Blut, Schweiß und Tränen und war überglücklich, da ich am 28.10. zum Beamten auf Probe ernannt werden soll und ab 01.11. meine Planstelle antreten darf.

    Am 15.10. erhielt ich vom Prüfungsamt eine Bescheinigung über das Bestehen des 2. Staatsexamens. Die Urkunde soll folgen, sobald fertig.


    Am 17.10. erreichte mich eine Mail vom Leiter des Lehrerprüfungsamtes, in der er mitteilte, dass die Prüfung in einem Fach wiederholt werden muss.

    Der Grund: Einer der drei Prüfer sei während der zu zeigenden Prüfungsstunde nicht vollständig anwesend gewesen. Tatsächlich war besagter Prüfer nur etwa die Hälfte der Zeit während der Prüfungsstunde anwesend. Ich habe den anwesenden Prüfungsvorsitzenden vor Beginn meiner Prüfungsstunde gefragt, ob wir warten oder ich anfangen soll, woraufhin dieser sagte, ich soll mit der Prüfungsstunde beginnen.


    Die Konsequenz: Ich soll nun laut Prüfungsamt innerhalb von einer Woche einen Wiederholungstermin mit meinen Prüfern ausmachen, einen komplett neuen Entwurf schreiben und die Prüfungsstunde in einem Fach somit wiederholen, obwohl ich schon bestanden habe.


    Das Problem: Aktuell sind Herbstferien und mein Referendariat endet eigentlich planmäßig zum 31.10. - Selbst wenn ich es schaffen würde, eine Prüfungsstunde samt Entwurf während der Ferien vorzubereiten: Die "Wiederholung" der Prüfungsstunde kann frühestens am 29.10. erfolgen. Der Termin zur Ernennung zum Beamten auf Probe am 28.10. ist somit nicht möglich und ebenfalls nicht die Einstellung als Beamter ab 01.11.


    Abgesehen davon, dass ich komplett unverschuldet in diese Situation geraten bin, fühle ich mich komplett alleingelassen mit der Situation. Ich habe meine Prüfungsstunden wochenlang vorbereitet und soll eine neue Stunde innerhalb einer Woche vorbereiten und anschließend benotet wiederholen? Das hört sich für mich einfach grotesk an.


    Die Schulbehörde habe ich über diesen Vorgang am 18.10. informiert, aber natürlich konnten die mir auch keine Auskunft geben, was mit meiner Ernennung und meiner Planstelle ab 01.11. passiert.


    Hat irgendjemand einen Rat für mich oder von einem ähnlichen Vorgang gehört?

  • Hat irgendjemand einen Rat für mich oder von einem ähnlichen Vorgang gehört?

    Das klingt zunächst einmal äußerst ungewöhnlich und mir ist bislang auch kein vergleichbarer Fall bekannt. Ich persönlich würde dem Prüfungsamt vermutlich mit Verweis auf die auf Anordnung des Prüfungsvorsitzenden tatsächlich stattgefundene Prüfung und unter Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen des 2. Staatsexamens meine Irritation über diesen Vorgang schriftlich ausdrücken und mich in diesem Rahmen nach der Rechtsgrundlage der dennoch angesetzten Wiederholung erkundigen. Vor diesem Hintergrund: in welchem Bundesland befinden wir uns hiermit? Ein Blick in die Prüfungsordnung könnte sehr aufschlussreich für das weitere Vorgehen sein.

  • Ich habe schon in die Lehrervorbereitungsdienstverordnung geschaut (Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern) und keine rechtliche Grundlage finden können. Eine Prüfungsordnung habe ich nicht gefunden.

    Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob der Vorsitzende der Prüfungskommission nachträglich Einspruch gegen das Prüfungsergebnis erhoben hat. Was ungewöhnlich wäre, denn er hat mir ja selbst zum Bestehen gratuliert und das Ergebnis erläutert.

    Selbst dann erscheint es mir fraglich, ob der Leiter des Prüfungsamtes eine Wiederholung anordnen kann/darf.


    Es ist, wie gesagt, äußerst grotesk und ich weiß aktuell nicht, wo oben oder unten ist.

  • Ich habe schon in die Lehrervorbereitungsdienstverordnung geschaut (Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern) und keine rechtliche Grundlage finden können. Eine Prüfungsordnung habe ich nicht gefunden.

    Es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis, ob der Vorsitzende der Prüfungskommission nachträglich Einspruch gegen das Prüfungsergebnis erhoben hat. Was ungewöhnlich wäre, denn er hat mir ja selbst zum Bestehen gratuliert und das Ergebnis erläutert.

    Selbst dann erscheint es mir fraglich, ob der Leiter des Prüfungsamtes eine Wiederholung anordnen kann/darf.


    Es ist, wie gesagt, äußerst grotesk und ich weiß aktuell nicht, wo oben oder unten ist.

    Was sagt die Seminarleitung und der öPR?


    Die würde ich hier unbedingt einschalten.

  • Was sagt die Seminarleitung und der öPR?


    Die würde ich hier unbedingt einschalten.

    Die Seminarleitung war die Person, die nur zur Hälfte anwesend war. Hat sich überschwänglich entschuldigt und möchte jetzt natürlich die Wiederholung der Prüfungsstunde durchziehen.


    Ist der öPR denn überhaupt eine Hilfe? Ist der öPR für mich als Referendar zuständig?


    Aufgrund der sehr kurzen Zeit bis zu meiner eigentlichen Verbeamtung auf Probe hoffe ich noch, dass sich das Problem in der kommenden Woche löst.

  • Auf jeden Fall Personalrat, ggf. Gewerkschaft und notfalls zum Anwalt.


    Das würde ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen.

    Wenn deine Prüfer einen Formfehler machen, so wäre das ein Grund für einen durchgefallenen Prüfling, das Ergebnis anzufechten.

    Aber, dass sie ihre eigenen Formfehler auf deinem Rücken "berichtigen" wollen, ist eine extreme Frechheit. Unglaublich.

  • Auf jeden Fall Personalrat, ggf. Gewerkschaft und notfalls zum Anwalt.


    Das würde ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen.

    Wenn deine Prüfer einen Formfehler machen, so wäre das ein Grund für einen durchgefallenen Prüfling, das Ergebnis anzufechten.

    Aber, dass sie ihre eigenen Formfehler auf deinem Rücken "berichtigen" wollen, ist eine extreme Frechheit. Unglaublich.

    Mit dem Prinzip der Chancengleichheit hat auch der Leiter des Prüfungsamtes die angeordnete Wiederholung begründet. Zitat: "Sie hätten ja auch sicherlich Widerspruch eingelegt, wenn Sie durchgefallen wären."

  • Mit dem Prinzip der Chancengleichheit hat auch der Leiter des Prüfungsamtes die angeordnete Wiederholung begründet. Zitat: "Sie hätten ja auch sicherlich Widerspruch eingelegt, wenn Sie durchgefallen wären."

    M.E. ist das rechtlich Blödsinn.


    Bei euch scheint die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) für die Einhaltung der Rechte von Referendar:innen zuständig zu sein.

    Hier z.B. für NWM:

    https://www.nordwestmecklenbur…dendenvertretung_jav.html

    Ansonsten sollte der öPR zumindest in der Lage sein, dich an die richtigen Ansprechpartner:innen zu vermitteln.

  • Das hier ist vermutlich die gültige Prüfungsordnung:

    https://www.bildung-mv.de/expo…oads/lehprvo_2000_M-V.pdf


    Hier kann ich beim Überfliegen nichts finden, was diese Maßnahme rechtfertigen könnte.


    Auf dieser Seite

    https://www.bildung-mv.de/lehr…mt/zweite-staatspruefung/

    sind ganz unten Links zu den Rechtsgrundlagen.


    Hier weitere JAV-Ansprechpartner:innen:

    https://www.gew-mv.de/mein-arbeitsplatz/referendariat

  • Das hier ist vermutlich die gültige Prüfungsordnung:

    https://www.bildung-mv.de/expo…oads/lehprvo_2000_M-V.pdf

    Da geht es um das 1. Staatsexamen oder?


    Den Link zur GEW hatte ich noch nicht gefunden. Danke schön!


    Die anderen Links auf der Seite bild-mv.de sind entweder veraltet, nicht zutreffend oder ich hatte darin schon gelesen. Für mich ist die Lehrervorbereitungsdienstverordnung interessant, aber da steht nichts, was mir in meinem Fall weiterhilft.

  • Für mich ist die Lehrervorbereitungsdienstverordnung interessant, aber da steht nichts, was mir in meinem Fall weiterhilft.

    Wenn dort nichts steht, gibt es anscheinend keine rechtliche Grundlage für das Handeln des Seminars. Das unterstützt also deine Argumentation.

  • Zumal ich der Meinung bin, dass die Anfechtung bzw. Wiederholung der Prüfung bzw. die Ankündigung dessen ein Verwaltungsakt ist, wogegen man Widerspruch erheben kann. Eine bloße Info "per Mail" finde ich da auch etwas dürftig.

  • Zumal ich der Meinung bin, dass die Anfechtung bzw. Wiederholung der Prüfung bzw. die Ankündigung dessen ein Verwaltungsakt ist, wogegen man Widerspruch erheben kann. Eine bloße Info "per Mail" finde ich da auch etwas dürftig.

    Ich denke, dass der Brief dazu noch zugestellt wird. Die Mail kam vermutlich vorab. So kenne ich es zumindest vom Lehrerprüfungsamt, bzw. vom Bildungsministerium.


    Welche Institution organisiert denn in euren Bundesländern die Zweite Staatsprüfung? Und welche Befugnisse haben die bei euch?

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Falls protokolliert worden sein sollte, dass Du gemäß Anweisung des Vorsitzenden mit der Stunde anfangen solltest oder diese Aussage zumindest belegbar sein sollte, müsstest Du mit einem Anwalt für Prüfungs- bzw. Verwaltungsrecht dagegen vorgehen. Der Mangel wurde von Dir angesprochen und die Kommission hat zum Zeitpunkt der Prüfung gepennt.

    Was jetzt augenscheinlich seitens der Behörde passiert, ist, den eigenen Fehler zu vertuschen bzw. dem Prüfling zur Last zu legen. Das kann eigentlich nicht sein.

    Weitere Ausführungen wären hier rein spekulativ, Hinweise zu konkretem Vorgehen im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine unzulässige Rechtsberatung. Ab zum Anwalt. Denn hier geht es um viel. Dein Amt und Dein Geld. Und mutmaßliche Behördenwillkür.

  • Falls protokolliert worden sein sollte, dass Du gemäß Anweisung des Vorsitzenden mit der Stunde anfangen solltest oder diese Aussage zumindest belegbar sein sollte, müsstest Du mit einem Anwalt für Prüfungs- bzw. Verwaltungsrecht dagegen vorgehen. Der Mangel wurde von Dir angesprochen und die Kommission hat zum Zeitpunkt der Prüfung gepennt.

    Einsicht in das Prüfungsprotokoll hatte ich bisher nicht. Das kann ich ja beantragen.


    Mein Problem ist: Die Zeit rennt mir davon. Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass ich pünktlich zum Beamten auf Probe ernannt werden kann und somit ebenfalls nicht meine Stelle zum 01.11. antreten werden können.


    Horrorszenario wäre nun, dass die Stelle neu ausgeschrieben wird und ich nichts habe.

  • M.E. ist das rechtlich Blödsinn.

    Die Aussage ist nach meiner Einschätzung kein Blödsinn. Es liegt ein Formfehler vor und der würde locker reichen zur Anfechtung bei Nichtbestehen. Ich konnte mein Prüfungsergebnis damals aus ganz nichtigerem Grunde erfolgreich anfechten.

    Ich schließe mich den anderen aber an. Zum Anwalt - und zwar gestern! Tipp: falls bereits irgendwo schriftlich die Planstelle zugesagt worden war, auch zivilrechtliche Schritte erwägen. Das hat bei mir damals das Prüfungsamt weichgekocht - es hätte möglicherweise sieben volle Monatsgehälter nachzahlen müssen...

  • Hinweise zu konkretem Vorgehen im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine unzulässige Rechtsberatung

    Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.

    Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.

  • Ich würde in einem solchen Fall nur noch über einen spezialisierten Anwalt mit dem Prüfungsamt kommunizieren.

    Lass dir nix einreden oder dich zu irgendwelchen Aussagen, Zustimmungen etc. hinreißen. Alles, was du gegenüber dem Prüfungsamt, Prüfern, sonstigen unmittelbar und mittelbar involvierten Personen äußerst, kann gegen dich ausgegelgt werden. Auch gegenüber im Zweifel mit o.g. Personenkreis bekannten Personen würde ich mich nicht äußern (Lehrer, Ausbilder, zukünftige Vorgestzte etc.).

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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