Nö, weiter zählt sie nie, Es kann nur sein, dass sie dich in die Stufe wieder einstufen, aber die Zeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe startet wieder bei 0.
Ich habs nochmal nachgeschaut. Unschädlich sind für
die gleiche Stufe - Unterbrechung bis zu 6 Monaten;
die Fortsetzung der Stufenlaufzeit - Unterbrechung bis zu einem Monat im Kalenderjahr
TVL § 16
2. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.
Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2:
3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt;
Protokollerklärung zu § 17 Absatz 2 Satz 6:
Den Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 16 Absatz 3 Satz 1 stehen gleich:
e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr,