Dienstpflichten bei befristeter Anstellung in Teilzeit (NRW)

  • Nö, weiter zählt sie nie, Es kann nur sein, dass sie dich in die Stufe wieder einstufen, aber die Zeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe startet wieder bei 0.

    Ich habs nochmal nachgeschaut. Unschädlich sind für

    die gleiche Stufe - Unterbrechung bis zu 6 Monaten;

    die Fortsetzung der Stufenlaufzeit - Unterbrechung bis zu einem Monat im Kalenderjahr


    TVL § 16

    2. Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.
    Protokollerklärungen zu § 16 Absatz 2:

    3. Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt;

    Protokollerklärung zu § 17 Absatz 2 Satz 6:

    Den Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit im Sinne des § 16 Absatz 3 Satz 1 stehen gleich:

    e) Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als einem Monat im Kalenderjahr,

  • Und, wo siehst du den Widerspruch zu meiner Aussage?!? Ich sehe keinen

    Meine Ergänzung war: Wenn die Unterbrechung zwischen zwei Anstellungen kürzer als ein Monat im Kalenderjahr ist, startet die Stufenlaufzeit nicht bei 0 sondern wird fortgeführt.

  • Meine Ergänzung war: Wenn die Unterbrechung zwischen zwei Anstellungen kürzer als ein Monat im Kalenderjahr ist, startet die Stufenlaufzeit nicht bei 0 sondern wird fortgeführt.

    Das steht so in deinen Abschnitten nicht. Aber gut, lies das so raus, wenn du möchtest.

  • Das steht so in deinen Abschnitten nicht. Aber gut, lies das so raus, wenn du möchtest.

    Zumindest hat es ein Landesarbeitsgericht im Streitfall ähnlich gesehen. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.3.2024, 12 Sa 719/23

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Sag mal, Schulnomade, wenn Du die ganzen Urteile offenbar kennst und selbst recherchiert hast, was willst Du dann eigentlich noch von uns? Ich kann mich des Gedankens nicht ganz erwehren, dass wir hier ein bisschen vorgeführt werden sollen.

    Dein Grundanliegen ist ja mit Verweis auf die ADO und die Teilzeitvorgaben letztlich beantwortet. Schulleitungen sollten diese Punkte auch kennen, so dass ich hier eigentlich keinen weiteren Diskursbedarf mehr sehe.

Werbung