Ein herzliches Hallo in die Runde!
Als Neueinsteiger in diesem Forum hoffe ich auf einige klärende Antworten, die auch allen Mitlesenden weiterhelfen, die durch eine Suchmaschine hier landen.
Seit 2014 unterrichte ich als Vertretungslehrkraft mit befristeten Arbeitsverträgen in NRW. Immer in Teilzeit mit ungefähr halber Stelle. Das soll aus persönlichen Gründen auch so bleiben. Ich schätze meine damit verbundenen Freiheiten und bin derzeit an einer Entfristung nicht interessiert. Inzwischen habe ich dabei ein gutes Dutzend Schulen (RS, GY, GE) kennengelernt.
Sehr unterschiedlich waren und sind die Erwartungen an das außerunterrichtliche Engagement der Lehrkräfte an den Schulen an denen ich tätig war. Am Anfang habe ich aus Neugier bestimmt viel zu viel mitgemacht... Die letzten Jahre habe ich mich über Stundenpläne mit 2 oder 3 unterrichtsfreien Tagen gefreut. Ärgerlich, wenn dann Veranstaltungen mit hoher Priorität wie Konferenzen, Zeugniskonferenzen oder Sprechtage auf die unterrichtsfreien Tage fallen.
An meinen letzten Schulen konnte ich mich immer von Veranstaltungen wie Projekttagen, SchiLF, Sportfesten, Pädagogische Tage, Abschlussfeiern oder Tagen der offenen Tür abmelden, wenn diese auf unterrichtsfreie Tage fielen. Es wurde dabei immer peinlich genau darauf geachtet, dass ich meine Wochenstundenzahl nicht überschreite. An meiner aktuellen Schule, mit einem sehr hohen Anteil verbeamteter Lehrkräfte, scheint das Thema nicht so relevant zu sein. Teilzeitkonzepte habe ich auch schon an einigen Schulen gesehen. Diese kranken aber oft daran, dass sie oft zwischen verbeamteten und tariflich Beschäftigten nicht aber zwischen befristeter und unbefristeter Anstellung unterscheiden.
Eine für mich akzeptable Alternative wäre es, über meine vertraglichen Unterrichtsstunden hinausgehende Zeiten abzurechnen und mir vergüten zu lassen.
Meine Frage Frage lautet also, welche außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sind für befristet angestellte Lehrkräfte in NRW verbindlich?
Mit besten Grüßen
vom alten Schulnomaden